Ihr Lieben, und aber auch insbesondere Du, Helmut,
Physikstunde:
bei Unfallsituationen wie diesen wird für den Auffahrenden immer zugrunde gelegt, dass die so genannte Schrecksekunde verstreicht, bevor der Bremsvorgang einsetzt. Innerhalb der Schrecksekunde des Radfahrers kann ein aus dem Stillstand anfahrender PKW durchaus den Radstreifen nahezu komplett queren. So, dass ein Anprall im hinteren Bereich des Kfz stattfindet.
Innerhalb dieser Schrecksekunde legt ein noch ungebremstes Fahrrad die folgenden Strecken zurück:
2,78 m/s bei 10km/h
5,56 m/s bei 20km/h
8,33 m/s bei 30km/h
Völlig egal, welche Geschwindigkeit beim Passieren des Kreuzungsbereiches nun seitens der Behörden zugrundegelegt (gemutmasst) wird: 5km/h hieße schieben oder straucheln beim Fahren, das ist aber so nicht vorgeschrieben auf einer Fahrradfurt. Schon ab 10km/h aufwärts, also keiner hohen Geschwindigkeit, sind die oben angegebenen Abstände zum kreuzenden Auto in der besagten Sekunde egalisiert. Jedem dürfte klar sein, dass dann ein Aufprall mit einer Beule in der Autotür enden kann.
Es ist ein großes Glück, dass scheinbar dem Ole gesundheitlich nichts Schlimmes passiert ist. Manche Körperteile (Schulter etwa) melden sich auch erst später.
Ich würde, wie manch andere hier auch, denken: Widerspruch einlegen, nicht zahlen, keine Vorverurteilungen zulassen, gerade auch in Bezug auf die noch folgenden Forderungen der Gegenseite (schätze, dass da was kommt) und: Rechtsanwalt!
Der Anscheinsbeweis ist ein Widerspruch in sich. Nämlich Anschein und eben nicht Beweis. Die schwammigen Formulierungen bei Wikipedia zu dem Stichwort lassen vermuten, dass auch und gerade Juristen den Begriff sehr problematisch finden. Wie ich es verstehe, muss der so genannte Anscheinsbeweis nicht explizit durch eine alternative Unfallerklärung widerlegt werden (wobei man sich ja auch verrennen kann), sondern es reicht vollkommen aus, wenn bei einem Widerspruch der unterstellte Unfallhergang entkräftet wird. Siehe meine obige Milchmädchenrechnung. Ich bin kein Jurist, benutze nur meinen Menschenverstand, das Internet und ein Quentchen Lebenserfahrung (Recht haben versus Recht bekommen).
Ich würde mich wehren.
Viel Glück, Ole!
Manuel
Physikstunde:
bei Unfallsituationen wie diesen wird für den Auffahrenden immer zugrunde gelegt, dass die so genannte Schrecksekunde verstreicht, bevor der Bremsvorgang einsetzt. Innerhalb der Schrecksekunde des Radfahrers kann ein aus dem Stillstand anfahrender PKW durchaus den Radstreifen nahezu komplett queren. So, dass ein Anprall im hinteren Bereich des Kfz stattfindet.
Innerhalb dieser Schrecksekunde legt ein noch ungebremstes Fahrrad die folgenden Strecken zurück:
2,78 m/s bei 10km/h
5,56 m/s bei 20km/h
8,33 m/s bei 30km/h
Völlig egal, welche Geschwindigkeit beim Passieren des Kreuzungsbereiches nun seitens der Behörden zugrundegelegt (gemutmasst) wird: 5km/h hieße schieben oder straucheln beim Fahren, das ist aber so nicht vorgeschrieben auf einer Fahrradfurt. Schon ab 10km/h aufwärts, also keiner hohen Geschwindigkeit, sind die oben angegebenen Abstände zum kreuzenden Auto in der besagten Sekunde egalisiert. Jedem dürfte klar sein, dass dann ein Aufprall mit einer Beule in der Autotür enden kann.
Es ist ein großes Glück, dass scheinbar dem Ole gesundheitlich nichts Schlimmes passiert ist. Manche Körperteile (Schulter etwa) melden sich auch erst später.
Ich würde, wie manch andere hier auch, denken: Widerspruch einlegen, nicht zahlen, keine Vorverurteilungen zulassen, gerade auch in Bezug auf die noch folgenden Forderungen der Gegenseite (schätze, dass da was kommt) und: Rechtsanwalt!
Der Anscheinsbeweis ist ein Widerspruch in sich. Nämlich Anschein und eben nicht Beweis. Die schwammigen Formulierungen bei Wikipedia zu dem Stichwort lassen vermuten, dass auch und gerade Juristen den Begriff sehr problematisch finden. Wie ich es verstehe, muss der so genannte Anscheinsbeweis nicht explizit durch eine alternative Unfallerklärung widerlegt werden (wobei man sich ja auch verrennen kann), sondern es reicht vollkommen aus, wenn bei einem Widerspruch der unterstellte Unfallhergang entkräftet wird. Siehe meine obige Milchmädchenrechnung. Ich bin kein Jurist, benutze nur meinen Menschenverstand, das Internet und ein Quentchen Lebenserfahrung (Recht haben versus Recht bekommen).
Ich würde mich wehren.
Viel Glück, Ole!
Manuel
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