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Also ich finde dieses Verallgemeinern à la "Radfahrer blenden nie ab" lächerlich.
Alle einfach mal in eine Schublade stecken, die können ja nie und nimmer so unterschiedlich und bunt sein, wie Autofahrern. Denke also alle gleich diese pösen, pösen, rebellischen Radfahrer. Alles Rebellen, über Rot und gegen die Spur Fahrer ...
Bärendienst, den man diese Gruppe der schwachen Verkehrsteilnehmer damit leistet.
Zumal die StVO Radfahrer bei der Beleuchtung eh benachteiligt. Man stelle sich nur mal vor, Radfahrer könnten ordentlich starke Leuchten wie die PKW Fraktion nutzen?
Außerdem gehe ich immer noch von aus, dass @ParadoX ' Bastellösung unter den 10m geblieben ist, ich sehr also immer noch nicht das Problem?
In der StVO wird von 1 oder 2 Scheinwerfern gesprochen, eventuell könnten der dritte ein Problem sein. Zudem wissen wir nicht, ob die zusätzlichen Scheinwerfer zugelassen sind. Wenn das aber so ist, ist es doch ok.
Fern- und Abblendlicht sind laut StVO auch zugelassen. So what?
PS: Ich habe mir jetzt noch mal die StVO angeschaut? Hab das mit den 10m nicht gefunden im Übrigen
Gibt noch die 10lux Regelung, aber da geht es um eine mindestens noch erreichbare Lux-Stärke auf 10m Entfernung
Bei der hier vorgestellten Bastellösung ist eher das Problem, dass die zusätzlichen Scheinwerfer wohl unter 40 cm angebracht sind und deshalb nicht zulässig.
Alle einfach mal in eine Schublade stecken, die können ja nie und nimmer so unterschiedlich und bunt sein, wie Autofahrern. Denke also alle gleich diese pösen, pösen, rebellischen Radfahrer. Alles Rebellen, über Rot und gegen die Spur Fahrer ...
Bärendienst, den man diese Gruppe der schwachen Verkehrsteilnehmer damit leistet.
Zumal die StVO Radfahrer bei der Beleuchtung eh benachteiligt. Man stelle sich nur mal vor, Radfahrer könnten ordentlich starke Leuchten wie die PKW Fraktion nutzen?
Außerdem gehe ich immer noch von aus, dass @ParadoX ' Bastellösung unter den 10m geblieben ist, ich sehr also immer noch nicht das Problem?
In der StVO wird von 1 oder 2 Scheinwerfern gesprochen, eventuell könnten der dritte ein Problem sein. Zudem wissen wir nicht, ob die zusätzlichen Scheinwerfer zugelassen sind. Wenn das aber so ist, ist es doch ok.
Fern- und Abblendlicht sind laut StVO auch zugelassen. So what?
PS: Ich habe mir jetzt noch mal die StVO angeschaut? Hab das mit den 10m nicht gefunden im Übrigen
Gibt noch die 10lux Regelung, aber da geht es um eine mindestens noch erreichbare Lux-Stärke auf 10m Entfernung
Bei der hier vorgestellten Bastellösung ist eher das Problem, dass die zusätzlichen Scheinwerfer wohl unter 40 cm angebracht sind und deshalb nicht zulässig.
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