Lastenrad Rapid

Also ich finde dieses Verallgemeinern à la "Radfahrer blenden nie ab" lächerlich.
Alle einfach mal in eine Schublade stecken, die können ja nie und nimmer so unterschiedlich und bunt sein, wie Autofahrern. Denke also alle gleich diese pösen, pösen, rebellischen Radfahrer. Alles Rebellen, über Rot und gegen die Spur Fahrer ...
Bärendienst, den man diese Gruppe der schwachen Verkehrsteilnehmer damit leistet.

Zumal die StVO Radfahrer bei der Beleuchtung eh benachteiligt. Man stelle sich nur mal vor, Radfahrer könnten ordentlich starke Leuchten wie die PKW Fraktion nutzen?

Außerdem gehe ich immer noch von aus, dass @ParadoX ' Bastellösung unter den 10m geblieben ist, ich sehr also immer noch nicht das Problem?

In der StVO wird von 1 oder 2 Scheinwerfern gesprochen, eventuell könnten der dritte ein Problem sein. Zudem wissen wir nicht, ob die zusätzlichen Scheinwerfer zugelassen sind. Wenn das aber so ist, ist es doch ok.
Fern- und Abblendlicht sind laut StVO auch zugelassen. So what?

PS: Ich habe mir jetzt noch mal die StVO angeschaut? Hab das mit den 10m nicht gefunden im Übrigen

Gibt noch die 10lux Regelung, aber da geht es um eine mindestens noch erreichbare Lux-Stärke auf 10m Entfernung

Bei der hier vorgestellten Bastellösung ist eher das Problem, dass die zusätzlichen Scheinwerfer wohl unter 40 cm angebracht sind und deshalb nicht zulässig.
 
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Die Hell / Dunkelgrenze ist auch bei unter 10m ein Problem, wenn der Scheinwerfer nach oben mit abstrahlt zum blenden.
Es nützt nichts meine starke LED Lampe auf 10% und nach unten zu richten im Straßenverkehr. Das abstrahlende Licht blendet immer noch.

Deswegen sind solche Lampen zu Recht nicht erlaubt. Ich nutze sie wenn keiner entgegenkommt, weil ich sonst bei über 30km/h nichts mehr sehe. Sobald egal wer entgegenkommt, wird das Teil ausgeschaltet und mit der Standardbeleuchtung mit reduzierter Geschwindigkeit soweit auf Sicht gefahren, bis der Gegenverkehr passiert hat.
 
Die Hell / Dunkelgrenze ist auch bei unter 10m ein Problem, wenn der Scheinwerfer nach oben mit abstrahlt zum blenden.
Es nützt nichts meine starke LED Lampe auf 10% und nach unten zu richten im Straßenverkehr. Das abstrahlende Licht blendet immer noch.

Deswegen sind solche Lampen zu Recht nicht erlaubt. Ich nutze sie wenn keiner entgegenkommt, weil ich sonst bei über 30km/h nichts mehr sehe. Sobald egal wer entgegenkommt, wird das Teil ausgeschaltet und mit der Standardbeleuchtung mit reduzierter Geschwindigkeit soweit auf Sicht gefahren, bis der Gegenverkehr passiert hat.

Aber erneut, wenn @ParadoX die Dinger doch ausschalten kann, wieso wird so ein Fass aufgemacht? Wäre doch abschaltbar und somit zulässig.

Nicht zulässig ist wohl die zu niedrige Anbringung und die Tatsache, dass es am Ende drei sind (obwohl die StVO ja nur 1 oder 2 fordert, Nummer 3 aber auch nicht explizit ausschließt). Außerdem haben die Zusatzleuchten wohl keine Zulassung.
 
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Aber erneut, wenn @ParadoX die Dinger doch ausschalten kann, wieso wird so ein Fass aufgemacht?
Genau das was ich gesagt habe und auch so mache. Unser Helmut hat es wieder in die allgemeine Schiene aufgefasst und meint damit wird ständig und immer geballert. Ja ich verstehe ihn, weil es genug Idioten gibt die ihr Radlicht nicht richtig einstellen können, aber wenn jemand so einen Aufwand treibt unterstelle ich es ihn nicht ;)

Meine Aussage bezog sich dann nur auf die 10m Grenze, da können diese Art Scheinwerfer gerne 2m vor dem Rad aufhören, blenden tuen sie trotzdem ;)
 
Aaaaaalso :) Ich habe mir schon gedacht, dass hier die StVO zum Thema wird. Grundsätzlich hat Helmut recht. Aber:

- Ich habe die Scheinwerfer so montiert, dass sie einen Meter vor dem Rad auf den Boden scheinen​
- Ich kann sie bei Bedarf ein- und ausschalten​
- Ich habe 2 Schichten Milchglasfolie als Diffusor auf die Scheibe der Scheinwerfer geklebt​

Allerdings bin ich noch nicht ganz zufrieden.

Ich möchte keinen Blenden, ich fahre seit Jahren auf meinem Stadtrad mit einer (mit Sicherheit auch nicht zugelassenen) Fenix BC30R, mit der ich auf niedrigster Stufe fahre, aber die Möglichleit habe, mit einem Druckknopf am Schalter die Lichthupe zu betätigen. Ich weiß nicht, wie die Fahrbedingungen so sind wo ihr unterwegs seid, aber hier in Hamburg hat mir die Lichthupe schon öfters gefühlt das Leben gerettet. Ich bin vor Corona ca. 30km täglich mit dem Rad unterwegs gewesen - meistens im Dunkeln. Ich bin erfahren und sehr vorausschauend - hier wird man halt echt oft "übersehen". Daher war es mir wichtig, dass das Lastenrad besonders gut gesehen wird

Wer sich etwas mit Taschenlampen auskennt weiß, dass es fokussierte (sog. "throw") und unfokussierte (sog. "flood") Refkletoren gibt. Ich wollte letzteres für mein Rad, damit ich einen sehr breiten aber kurzen Lichtkegel vor meinem Rad habe

Nach längerer Suche habe ich diesen (WL106-F) Scheinwerfer gefunden. Leider war der nicht verfügbar, allerdings war die fokussierte Version im Angebot, da habe ich zugeschlagen. Nun sind die Scheinwerfer trotz Diffusor noch etwas hell, und ich habe vor, mir eine Blende zu drucken, die den Abstrahlwinkel nach oben verringern. Alternativ hatte ich vor, mal den Reflektor ganz rauszunehmen. Das dürfte das Problem ganz lösen.

Vermutlich wäre es einfacher gewesen, von Anfang an etwas tiefer in die Tasche zu greifen und einfach zwei Busch & Müller Lumotec IQ-X E zu kaufen. Aber nachher ist man immer schlauer :X3:
 
Vermutlich wäre es einfacher gewesen, von Anfang an etwas tiefer in die Tasche zu greifen und einfach zwei Busch & Müller Lumotec IQ-X E zu kaufen.
Als günstige Alternative könnte man auch die Herrmans MR8 E nehmen, die sind nicht ganz so hell, haben aber ein vernünftiges Abblendlicht-Leuchtbild, und mit <30 Euro ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
 
Vermutlich wäre es einfacher gewesen, von Anfang an etwas tiefer in die Tasche zu greifen und einfach zwei Busch & Müller Lumotec IQ-X E zu kaufen.
Gerade noch einmal die Bilder angeschaut - ist der Hauptscheinwerfer etwa noch ein B&M Lyt? Dann wäre die angebrachte erste "Eskalationsstufe" eigentlich ein B&M IQ-X E (oder ähnliches) als Hauptlicht gewesen, der Unterschied zum Lyt ist gewaltig. Eventuell wäre gar nicht der Wunsch nach zwei weiteren Scheinwerfern aufgekommen.
 
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- Ich habe die Scheinwerfer so montiert, dass sie einen Meter vor dem Rad auf den Boden scheinen

Die Grundidee ist ja gut.... nur gibt es da wohl ein Problem. Vielleicht hast du schon mal gesehen wie sehr einfache Fahrradlampen bei nasser Straße blenden können, wenn sie quasi direkt senkrecht runter auf die Straße leuchten ? Deine 2 Strahler... bzw. "Arbeitsscheinwerfer" sind deutlich stärker, und blenden dann daher deutlich mehr. Daraus folgt... wenn man nicht blenden will sollte man die Dinger dann wenn man sie am meisten nötig hat... im Dunkeln bei Regen... aus lassen ! Das mit dem ein und ausschalten hört sich gut an. Wenn man sicher niemanden blenden will, sollten die Dinger bei jedem "Gegenverkehr" = auch bei Fußgängern aus sein. Hier in der Stadt brauchte ich solche Lampen dann garnicht erst an machen, weil ständig jemand dardurch geblendet werden, oder ich vom ständigen an und ausschalten einen lahmen Finger bekommen würde.

Du hast geschrieben das du besser gesehen werden willst, weil Reflecktoren z.B. bei Nebel nicht gut genug sichtbar wären. Zum besser gesehen werden reichen 2 W Positionslichter.... dafür braucht es keine 10 W "Arbeitsscheinwerfer".... die so an Fahrrädern eigentlich nix zu suchen haben. Dazu kommt.. das bei Nebel im allgemeien gilt... je mehr Licht manmacht um so weniger sieht man.

:) Helmut
 
Du hast geschrieben das du besser gesehen werden willst, weil Reflecktoren z.B. bei Nebel nicht gut genug sichtbar wären.

Nee, das war in ähnlichem Wortlaut @Bausau

Und Positionslichter sind doch bei der Konstruktion auch dabei.

Beim Autofahren finde ich zwei zusätzliche Nebelscheinwerfer eigentlich ganz praktisch ...

Meine IQ-X E jeweils an meinen Lastis erzeugt übrigens ein ähnliches, breites Lichtbild wie das, was auf @ParadoX ' Bild nach Umbau zu sehen ist. Hab keine Fernlichtfunktion. Hab die Leuchtweite nicht extrem eingestellt. Ich stelle mit gerade vor, wie das aussähe, wenn ich zwei Scheinwerfer verwenden würde ....
Na ja, wahrscheinlich nicht wilder als moderne PKW Scheinwerfer bei Regen ....

Jetzt mal ernsthaft, der User hat doch klar gemacht, dass er nicht blenden will und das wahrscheinlich sogar nochmal ändert bzw. die Leistung der Leuchte auch schon eingeschränkt hat.
Das selbe Ergebnis hätte er wahrscheinlich auch mit zwei modernen, zugelassenen Scheinwerfern hinbekommen.
Und auch die sind, im Vergleich zu dem, was PKWs so raushauen dürfen, eher harmlos.
Radfahrer haben es doch eh schon schwer bemerkt zu werden. Hupen dürfen ja auch nicht verwendet werden. Ich könnte etliche Unfälle nennen, wo Radfahrer zu Schaden gekommen sind, weil PKWs oder gar Lieferwagen einfach zurücksetzen und man dann auf dem Rad leider ein Problem hat und nur schreien kann.

Ich glaube kaum, dass der User hier reihenweise Unfälle hervorrufen wird. Vielleicht bekommt er Ärger mit der Rennleitung, aber auch das bezweifele ich bei deren Expertise.
 
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Ich glaube kaum, dass der User hier reihenweise Unfälle hervorrufen wird. Vielleicht bekommt er Ärger mit der Rennleitung, aber auch das bezweifele ich bei deren Expertise.

Er braucht nicht reihenweise Unfälle zu verursachen. Er braucht nur einen Fußgänger zu übersehen, ihn so blenden das er fällt und sich verletzt. Man kann das Thema auch ganz anders betrachten, und die Frage stellen, ob jemand dem "übliche zugelassene Fahrradbeleuchtung" nicht reicht, überhaupt in der Lage / berechtigt ist, im dunkeln Fahrrad zu fahren. Wer sich, wo 6 Watt zugelassen ist 26 Watt, aus dafür nicht gemachten Lampen hin baut, muß an einer Stelle im Geschehen wohl sehr im dunkeln stehen. ;-)

:) Helmut
 
Er braucht nicht reihenweise Unfälle zu verursachen. Er braucht nur einen Fußgänger zu übersehen, ihn so blenden das er fällt und sich verletzt. Man kan das Thema auch ganz anders betrachten, und die Frage stellen, ob jemand dem "übliche zugelassene Fahrradbeleuchtung" nicht reicht, überhaupt in der Lage / berechtigt ist, im dunekln Fahrrad zu fahren. Wer sich, vo 6 Watt zugelassen ist 26 Watt, aus dafür nicht gemachten Lampen hin baut, muß an einer Stelle im Geschehen wohl sehr im dunkeln stehen. ;-)

:) Helmut
Genauso kannst Du den Autofahrer mit deiner Stirnlampe so erschrecken, dass er gegen nen Baum fährt. Nur, die ist ja gar nicht geregelt? Aber dem Autofahrer hast du es dann ja wirklich gezeigt, ne? Generell haben Autofahrer, sofern sie die Fußgänger sehen und diese gefährden würden, abzublenden, aber Autofahrer bewußt "anzublenden" mit ner Stirnlampe, die 300 Meter weit leuchtet, finde ich ganz schön Banane und gefährlich. Vor allem wenn Fernlicht im Einsatz war, wird die Geschwindigkeit des Fahrzeugs nicht unerheblich sein.
Da steht die Sorge um andere Verkehrsteilnehmer wohl hinten an?

Die üblich zugelassene Fahrradbeleuchtung ist speziell im nicht städtischen Bereich nicht wirklich gut. Die StVO ist generell nicht fahrradfreundlich. In der Stadt, geschenkt, aber sobald es ins außerstädtische geht, ist die "übliche" Fahrradbeleuchtung oft nicht gut.
 
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Absolut. Wobei ich mit dem IQ-X echt eine gute Alternative gefunden habe und die nicht zugelassene Lampe zumindest auf dem Pendelweg nicht mehr zum Einsatz kommt.

Das Problem dieser starken Lampe ist nicht der Lichtaustritt an sich, sondern dass er ringsrum abstrahlt und die Hell / Dunkelgrenze nicht vorhanden ist. Da blenden dann auch die nicht ausreichend dimensionierten Scheinwerfer (wenn falsch eingestellt).

Wie gesagt ich ging davon aus, dass @ParadoX bei Gegenverkehr abblendet. Dann habe ich mit solchen Konstruktionen kein Problem.
Nur nach unten leuchten müsste man selber testen, wie der Abstrahlwinkel nach vorne noch blendet. Meine Magicshine BJ902 direkt vor mir auf den Boden gerichtet mit 10% Leuchtkraft reicht aus um den Gegenverkehr zu blenden
 
Das selbe Ergebnis hätte er wahrscheinlich auch mit zwei modernen, zugelassenen Scheinwerfern hinbekommen.
Zugelassene Fahrradlampen haben wohlmöglich eine wesentlich andere = schmalere Abstrahlkarakterisrtik als eine als Arbeitsleuchte ausgewiesene. Die Arbeitsleute kann er Leistungmäßig noch so runter regeln, das ändert nix an der breiteren Ausleuchtung. Um besser gesegen zu werden reicht eine kleine Positionleuchte.

In Sachen : Autofahrer könnten durch die kurze Blendung mit meiner Stirnlampe geblendet werden, und vor einen Baum oder schlimmeres fahren : Wenn du Auto fährtst, und dir kommt eines mit Fernlich an entgegen, drückst du kurz auf die Lichthupe, und blendest den Gegenverkehr mit 2 Scheinwerfern..... So gesehen ist mein wenn auch starkes Stirnlämpchen harmlos.

Bei so vielen Fahrradlampen die... teils ohne das die Fahrer es ahnen blenden weil sie falsch eingestellt sind... tät ich mir wünschen, das hier anders damit umgegangen wird, wenn sie jemand nicht dafür zugelassene, viel stärkere Lampen ans Fahrrad baut. Das mit dem "ausschalten bei Gegenverkehr" ist sicher gut gemeint. Dat blöde is nur, das im selben Moment wo man mit solchen Licht an andere entgegenkommen sieht, hat man sie schon geblendet.... ganz zu schweigen von denen die man nicht sieht, und nicht ausschaltet. Die können im Falle eines Blendungsfalles schlicht sagen, : da war ein Fahrrad mit 3 Lampen das geblendet hat...... Wenn dann 2 von den dreien nichtmal fürs Fahrrad zugelassen sind,.... ist das dann nicht schon eher Vorsatz als....so lässig wie son Licht auch sein mag... . nur fahrlässig ?

:) Helmut
 
Ich muss da ausnahmsweise Helmut recht geben ...
 
Lasst doch mal die Kirche um Dorf und konzentriert euch eher mal auf die Autos.
Ich bin gerade Auto in der Stadt gefahren im krassen Regen (insgesamt saßen mit mir vier Personen im Fahrzeug).
Gefährdert sind bei winterlichen Witterungsverhältnissen Radfahrer und Fußgänger, weil man schlicht bei der vorhandenen Lichtverschmutzung nichts sieht, vor allem keine Radfahrer mit Standardleuchten auf besch ....eidener Infrastruktur, die zudem im Vergleich zur Straße schlecht ausgeleuchtet ist (viel Spaß beim Abbiegen mit beschlagenen Scheiben).
Die Leuchten vom Radfahrern sieht man, im Verhältnis zu allem was aus den Verbrennern so kommt, schlicht gar nicht.

Die Scheinwerfer sind echt das geringste Problem.
Hilfreich wäre tatsächlich 30 für alle und zudem eine gerechte Infrastruktur.

Ich war ehrlich gesagt froh, dass ich mit keinem meiner Räder unterwegs war heute Abend, denn es war schlichtweg unverhältnismäßig gefährlich.

Lichthupe und Hupen sollte man meiner Meinung nach, so wie es die StVO vorsieht, nur in Gefahrensituationen und nicht, um Andere zu belehren.


Just my 5 Cents

PS: Ich halte es da eher wie Kerstin Finkelstein (sinngemäß): Von einem Fahrrad geht in der Regel keine große Gefahr aus, Autos hingegen sind im Zweifel sehr gefährlich und gefährden Leib und Leben, insofern ist ein 1:1 Vergleich eher unangebracht, zumal das Fahrrad eh schon krass benachteiligt ist.
 
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Die Scheinwerfer sind echt das geringste Problem.
Hilfreich wäre tatsächlich 30 für alle und zudem eine gerechte Infrastruktur.
Amen!

Der Rest ist halt wie er ist derzeit. Blenden finde ich aber Kacke. Beim Auto ist es mindestens noch einigermaßen geregelt. Radfahrer oft sehr verkehrt. Meine Erfahrung bei über 40k Pendelkm in den letzten Jahren.

Gesehen werden und nicht ist da wieder ein anderes Thema. Auch wenn ich dich verstehe nach fast 10 Jahren Stadtleben und da Radfahren. Wenn man für den anderen nicht mitschaut stirbt man täglich 3x.
 
Lichthupe und Hupen sollte man meiner Meinung nach, so wie es die StVO vorsieht, nur in Gefahrensituationen und nicht, um Andere zu belehren.
WEnn du im Auto von einem anderen per fernlich geblendet wirst... wartest du dann stehend bis er vorbei ist, und läßt in der Kirche ein Hochamt für "den Blender" halten, damit er seinen Fehler einsieht ohne das du ihm zeigst was er mit anderen macht ..... ?

:) Helmut
 
Passen eigentlich die neue Box und das Verdeck auf ein Rapid aus 2018 noch mit Frontmotor?
 
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