"Solange die jetzige Verkehrsordnung gilt, folgt sie aber einem einzigen Prinzip: der Herstellung der Flüssigkeit und "Leichtigkeit des Verkehrs", wie es in der Verordnung so schön heißt."

Das mit der "Leichtigkeit des Verkehrs" steht ja schon (immer) drin. Das ist also nichts neues, und bezieht sich somit auf den Status Quo. Dadurch ändert sich nichts. Stell dir vor du hast auf einer Straße eine Autospur und eine zweite, genauso breite Fahrradspur. Sobald die Autos im Stau stehen, geht folgende Diskussion los:

Es gibt den Stau nur, weil ja eine ganze Spur für Radfahrer reserviert ist. Dabei benutzen die Radfahrer die Spur ja kaum, weil man sieht dort ja nie einen Fahrradstau. Man sollte die Spur deshalb für Autofahrer freigeben, denn die STVO gebietet ja die Leichtigkeit des Verkehrs. Außerdem dürfen und können die Radfahrer ja auch auf der Straße fahren. Die Autofahrer nehmen ja alle Rücksicht und wenn es doch zu einem Unfall kommt, dann nur weil ein Radfahrer bei Rot über die Ampel gefahren ist. Außerdem warum fährt der Radfahrer überhaupt auf der zweispurigen Hauptstraße, hätte ja auch den längeren Weg über die Seitenstraßen nehmen könne. Selbst schuld quasi.

Somit ist das dann alles wieder für die Füße.
 
... Sobald die Autos im Stau stehen, geht folgende Diskussion los:

Es gibt den Stau nur, weil ja eine ganze Spur für Radfahrer reserviert ist. Dabei benutzen die Radfahrer die Spur ja kaum, weil man sieht dort ja nie einen Fahrradstau. Man sollte die Spur deshalb für Autofahrer freigeben, denn die STVO gebietet ja die Leichtigkeit des Verkehrs. ...

Diese Diskussion wurde in München bereits geführt.
Erst medial mit Foto:
https://www.focus.de/auto/motorrad/...roht-mit-klage-gegen-radwege_id_12544054.html

dann mit Klage und Medienfoto:
1177497_artikelbild-1280w_1ACZQZ_yvRrxQ.jpg

https://www.abendzeitung-muenchen.d...uen-radwege-der-stadt-muenchen-ein-art-733911

aber dann urteilte das Gericht nicht im Sinne des Automobilclubs (Mobil in Deutschland e.V.)
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-pop-up-radwege-urteil-1.5450347

Im föderalen Deutschland heißt das natürlich nichts. Diese Diskussion wird sicherlich mehrfach geführt werden (müssen).
Doch in München ist es entschieden.

Grüße



 
jessas..lassts doch die brückenkaffee-leute in ruhe ihre sachen machen.
Das Brückenkaffee heute war wieder gut. Diesmal mit Polizei Großeinsatz. 4 Fahrzeuge mit Blaulicht. Die wurden alarmiert es würden sich aktivisty mit Warnwesten auf der Brücke zusammenrotten. Das Brückenkaffee neben dem Radweg und in Hintergrund eines der 4 Polizeifahrzeuge
 
Tja, die Ampel will am Status Quo festhalten. Die Sektorziele werden aufgeweicht. So wird das nichts mit der Verkehrswende, im Gegenteil, es wird schlimmer und das nicht nur im Verkehr:


 
Zuletzt bearbeitet:
längerer les
Die externen Kosten, die Unfälle, Lärm, Luftbelastung und Klimaschäden verursachen, berechnen die Forscher am Beispiel von Kassel mit mehr als 73 Millionen Euro. Davon verursacht der LKW-Verkehr 9,5 Millionen Euro, der PKW-Verkehr 57,5 Millionen Euro und der ÖPNV 3,5 Millionen Euro. Rad- und Fußverkehr tragen allein mit Unfallkosten (Rad 2 Millionen Euro / Fußgänger 0,7 Millionen Euro) zu den externen Kosten bei, liefern aber durch ihre gesundheitlich präventive Wirkung einen Nutzen (negative Kosten) von knapp 13 Millionen Euro durch den Rad- und knapp 68 Millionen Euro durch den Fußverkehr.
 
Der Autoklub ist eh die AfD Auto abteilung...Freie Fahrt für...
 
Gute Nachrichten aus Berlin ...
Leider traurig, dass es dafür die Entscheidung von Gerichten braucht. :rolleyes:
Und das Thema ist damit möglicherweise noch nicht gegessen, da es die Möglichkeit zur Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg gibt.


P.S.: Meines Wissens gibt es einen MdB der CDU, der unter den Klageführern sehr aktiv war. Und der kein Anwohner ist.
Wie war das? Die CDU hat im Wahlkampf dem vorherigen Berliner Senat ideologische Verkehrspolitik vorgeworfen. Schreiner'sches #Miteinander
 
Ok, hier passt dieses Trauerspiel besser:

Ich weiß gar nicht, ob ich das soo doof finde. Die geplanten Änderungen hätten es den Behörden auch ermöglicht Radwege als benutzungspflichtig zu deklarieren, ohne eine besondere Gefahrenlage nachweisen zu müssen.
 
Ich weiß gar nicht, ob ich das soo doof finde. Die geplanten Änderungen hätten es den Behörden auch ermöglicht Radwege als benutzungspflichtig zu deklarieren, ohne eine besondere Gefahrenlage nachweisen zu müssen.
Ernsthaft?
Ein vermeintlicher Nachteil vs. mehr mögliche Flächengerechtigkeit und Schutz, die/der wirklich allen bzw. den schwachen Verkehrsteilnehmern zugute kommt, ist wichtiger?
Nicht meine Welt, nicht meine Denke. Aber jeder wie er mag.
 
Ein vermeintlicher Nachteil vs. mehr mögliche Flächengerechtigkeit und Schutz, die/der wirklich allen bzw. den schwachen Verkehrsteilnehmern zugute kommt, ist wichtiger?
Klar wäre es cool wenn Behörden leichter Tempo 30 anordnen könnten, ich habe aber leider so meine Zweifel ob sie
a) es wirklich tun würden und
b) die Einhaltung mittels Tempokontrollen auch durchsetzen würden.

Dem gegenüber steht, das erzwungene Radfahren auf nachweislich gefährlicherer Infrastruktur (Rad- und Gehwege) als der Fahrbahn.
Fraglich ist auch, ob es wirklich zu mehr Flächengerechtigkeit und Schutz führt.
In meinem Alltag sehe ich leider eher linksseite benutzungspflichtige Zweirichtungsradwege mit unzähligen Ein-/Ausfahrten, damit es in jede Richtung 2 Kfz-Spuren und einen Parkstreifen geben kann.
 
Aber ist es nicht bereits gängige Praxis, durch benutzungspflichtige Gehwege freie Fahrt fürs Blech zu schaffen?
 
nein, ich kenne es genau umgekehrt. Die Radwegebenutzungspflicht wurde durch den Abbau der Schilder aufgehoben, so dürfen sich Kfz und Fahrräder die Straße teilen.
 
Ich hab hier noch was für Euch. Bitte fleißig abstimmen ... ;) :rolleyes:
Und gerne weiterverteilen!

Die Frage ist:

Sollten klimaschädliche Subventionen (z.B. Pendlerpauschale, Tankrabatt) Ihrer Meinung nach zum Ausgleich des Bundeshaushalts gestrichen werden?​

 
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