Transport von Lastenrädern bei der (deutschen) Bahn

Ich kann auch Erfahrungen mit meinem Babboe City Mountain (Länge ca 2,50m, Breite 65cm) berichten.

Als es noch erlaubt war, das Rad mitzunehmen:
- S-Bahn: Kein Problem in den Mehrzweckbereichen, solange man auf derselben Seite wieder aussteigt, sonst wird es schwierig, das Rad um die Pfosten der S-Bahn zu wenden.
- Meridian: Kein Problem in allen Mehrzweck-/Fahrradbereichen. Das Rad ragt auch nicht in den Gang oder die Türen (das war dem Schaffner immer wichtig). Stoßzeiten sollten allerdings vermieden werden. Zum Einsteigen an niedrigen Bahnsteigen habe ich ein Brett als Hilfe mitgenommen.
Zudem habe ich über Stationsdatenbank geschaut, ob ich ohne Treppen vom Bahnsteig komme, was z.B. in München Hbf, Großkarolinenfeld oder Kufstein perfekt geht.

Nach der Änderung der Beförderungsbedingungen im Dezember 2021:
(die meisten bayerischen Eisenbahnunternehmen haben Lastenräder zu diesem Zeitpunkt explizit ausgeschlossen, wenn sie einen "festen Aufbau für den Transport von Kindern oder Lasten" haben, davon wusste ich zunächst nichts.)
- Meridian: Auf vier Fahrten kein Problem, auf einer Fahrt wurde ich des Zuges verweisen, mit Verweis auf die Beförderungsbedingungen und musste am nächsten Halt aussteigen.
Was genau mit "festem Aufbau" gemeint ist, ist nicht klar und hängt wohl auch vom Zugbegleiter ab.
 
Ich bin gerade mit dem Mundo mit Packtaschen dran (und drei anderen Rädern) nach Berlin mit dem RE5 gefahren: Kein Problem; wird kaum als Lastenrad wahrgenommen. Ich habe in jeden Fahrstuhl gepasst und wurde vom Zugpersonal nicht angesprochen. Größtes Problem war am Ende der Reise der kaputte Fahrstuhl am Bahnhof Gesundbrunnen.

Schwieriger sind die Fahrradabteile der Niederbarnimer Eisenbahn. Kleines Abteil; schmaler Durchlass (gerade so breit, wie ein Rad mit zwei Packtaschen) zwischen zwei Halterohren vom Boden bis zur Decke. Dazu noch Klappsitze im Einstiegsbereich. Wenn die besetzt sind, kommt man schon mit einem normalen Rad kaum um die Ecke. Aber auch dort keinerlei Beanstandungen von der freundlichen Zugbegleiterin auf der Fahrt nach Zehdenick (RB12).
 
Ein Longtail sieht für Bahnpersonal wohl eher nach einem "normalen" Fahrrad aus, als ein "Frontlader". Wie gesagt: Bei Bullitt und Konsorten scheitert es wahrscheinlich meistens eher an der Optik, denn technisch ist der Unterschied zum Tandem (das ja laut Beförderungsrichtlinie mitgenommen wird...) ja gar nicht so groß.
 
Sehe ich auch so. Auch die Förderrichtlinien hier in irgendeinem Bundesland fördern auch kein Tern GSD als Lastenrad wimre. Von daher ist ein Longtail im deutschen Beamtentum gar kein Lastenrad :eek:
 
Die Frage, die ich mir stelle ist: Wird der Transport gestattet, wenn man die Box abbaut und separat als "Kinderwagen" einlädt?
Ich könnte bei meinem Babboe City die Box nämlich mit acht Schrauben abbauen, müsste aber auch das Kabel vom Akku, der unter der Sitzubank verbaut ist, so umbauen, dass man es abstecken kann.
Hat jemand schon ein Lastenrad ohne Aufbau / Box in der Bahn transportiert?
 
Per Definition bleibt es ja auch ohne Aufbau ein Lastenrad. Ich denke die Frage kann dir hier keiner beantworten.
Und bei der Bahn nachfragen bekommst wahrscheinlich ein klares NEIN. Beim Zugbegleiter evtl Kulanz und er nimmt dich trotzdem mit ...

Der "Fehler" liegt im generellen Ausschluss in den Beförderungsbedingungen und in der blinden Übernahme dieser bei den regionalen Anbietern.
Ich versuche immer noch da evtl über die Politik irgendwie was zu bewirken. Aber diese Mühle mahlt seeeehr langsam

Ich kämpfe dafür. Bin sogar Mitglied (Grüne). Aber selbst da ist es ein zähes Arbeiten und ich wurde bei manchen Verbesserungsvorschlägen beim Wahlprogramm von Parteimitgliedern angegangen, dass die Cargobikes doch nur die Radwege blockieren, Radrambos mit ihren 25km/h SUVRädern auf den Radwegen sind, usw ... sucht euch was engstirniges aus irgendwas davon wurde mir schon an den Kopf geworfen!

Ich gebe aber nicht auf und versuche es bei jeder mir bietenden Gelegenheit einzubringen. Hoffnungsloser Optimist vermute ich :rolleyes:

B2T:
Ja ich habe unsere MdB schon angefragt und darauf angesetzt. Aber "natürlich" keine Antwort bekommen ...
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Ein bundeseinheitliches Förderprogramm für Lastenfahrräder ins Leben rufen. Alle Programme auf kommunaler Ebene zusammenfassen. Ähnlich wie es mit Elektro Autos auch gehandhabt wird. Das Verbot der deutschen Bahn Lastenräder zu befördern aufheben. Bahnhöfe und Aufzüge den neuen Begebenheiten anpassen und bei Neu- Umbauten die Abmaße moderner Lastenräder / Fahrräder mit Anhänger beachten.
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Das war meine Formulierung die es so nicht ins Wahlprogramm geschafft hat. Auf Nachfrage war es den meisten nicht mal bekannt, dass Lastenräder ausgeschlossen sind. Direkt daneben haben sie Wahlwerbung mit einem Bullitt am Bahnhof gemacht :X3:
 
An der Diskussion um die Beförderungsbedingungen bin ich schon seit zwei Jahren dran und habe auch schon mehrere Antworten von unterschiedlichen Bahnunternehmen, dem BMVI, dem bayerischen StMB, der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) etc. erhalten.
Auch über den politischen Weg ließ sich nichts erreichen (ich bin selbst politisch engagiert und unser Abgeordneter sich da auch schon sehr engagiert, ohne Erfolg).

Das Grundproblem ist, dass die Bahnunternehmen, im Fernverkehr sowieso aber auch im Regionalverkehr, der öffentlich bestellt wird, ein hohes Maß an Freiheit haben, um die Beförderungsbedingungen festzulegen.
Diese müssen zwar von den Behörden der Länder genehmigt werden )was stellvertretend durch die Behörde in Hessen für alle Länder geschehen ist), diese Genehmigung ist aber erfolgt und nicht mehr so leicht rückgängig zu machen.

Der einzige Weg, den Ausschluss von Lastenrädern in den Beförderungsbedingungen wieder weg zu bekommen, wäre wahrscheinlich eine Klage (Verpflichtungs- / Feststellungsklage wegen Verletzung des Gleichheitsprinzips bei der Mitnahme von Sachen im ÖPNV und wegen Einschränkungen von Freiheitsrechten von bspw. Familien ohne PKW ohne dafür bestehenden sachlichen Grund...)

Solange die Regelung besteht, sehe ich sonst nur die Möglichkeit, den Aufbau zu entfernen.

Ich gehe davon aus, dass ein Lastenrad ohne Aufbau und mit verhältnismäßig schmalem Rahmen, transportiert werden darf.
Von Größe und Gewicht hängt es nämlich nicht ab, da - so die Aussage der Bahn - das Bahnpersonal nicht mit Zollstöcken ausgestattet sei.
Voraussetzung für die Mitnahme ist, dass die Sicherheit im Zug nicht gefährdet ist, alle Gänge / Türen frei bleiben und man das Rad angemessen handeln kann.

Soweit erstmal die Hitergründe von mir. Wenn jemand mehr Details wissen möchte, kann er mir gern schreiben.
 
...aber genau da liegen die Probleme: wenn die Beförderung davon abhängt, an welchen Schaffner man gerät, ist die Planbarkeit dahin, und ohne Planbarkeit keine Gebrauchbarkeit! ÖPNV ist allgemein nur gebrauchbar, wenn er auch verfügbar und planbar ist, ansonsten ist er als Teil der Verkehrswende disqualifiziert!
Wenn ich mir nur morgens im Radio wieder anhöre, welche REs und RXe gerade mal wieder nicht (...oder nicht planmäßig) fahren, dann stelle ich mir vor, wie die ganzen Berufspendler (mal wieder) vergeblich auf dem Bahnsteig stehen. Es mag Jobs geben, da ist man vielleicht hinreichend flexibel, aber z.B. in der Schichtarbeit ist man darauf angewiesen, zuverlässig und pünktlich an seiner Arbeitsstelle zu erscheinen. Und zwei Stunden früher loszufahren, um (vielleicht) garantiert rechtzeitig anzukommen, ist ja wohl keine Option. So ähnlich ist das auch mit der Beförderung von Lastenrädern: wenn ich nur einen Zug brauche, kann ich vielleicht sagen, ich lasse es drauf ankommen. Wenn ich aber umsteigen muss, und evtl. vom ersten Zug mitgenommen werde, aber vom zweiten nicht mehr, dann bin ich gestrandet!
Die Bahn hat in den vergangenen Jahrzehnten viel Überzeugungsarbeit geleistet, um mich davon zu überzeugen, daß wir keine geeigneten Partner sind, und ich fürchte, es wird noch viel mehr Arbeit brauchen, um mich wieder vom Gegenteil zu überzeugen.
 
...aber genau da liegen die Probleme: wenn die Beförderung davon abhängt, an welchen Schaffner man gerät, ist die Planbarkeit dahin, und ohne Planbarkeit keine Gebrauchbarkeit! ÖPNV ist allgemein nur gebrauchbar, wenn er auch verfügbar und planbar ist, ansonsten ist er als Teil der Verkehrswende disqualifiziert!
Im Zweifel empfehle ich Vermeiden der Stoßzeiten und Dummstellen verbunden mit Freundlichkeit, Höflichkeit und etwas Glück. Wer kennt schon die Beförderungsbedingungen? Es gibt bei der Bahn sehr kompetentes Personal mit abgeschlossener Schlosserausbildung, das gerne über ungewöhnliche Fahrräder fachsimpelt und alle Augen zudrückt.

Ich bin auch schon mit dem Faltrad aus dem leeren IC geflogen, nur weil die Tasche fehlte. Gegen schlechte Laune hilft nix.
 
...dann sieht der Schaffner auch nicht mehr, was drin ist, und kann's auch nicht "doof" finden...
 
Ich nehme doch an, es muss sich etwas gefaltetes in der Tasche befinden. Und wenns ein Papierschiffchen ist. Und die Frage ist natürlich, wo das Mobiliar beginnt und endet. Weil, Lastenrad ins Mobiliar einpassen? Vielleicht ins Dienstabteil?
 
....einmal eine Tasche für ein Vitus Rennrad geschneidert zur Mitnahme im Flugzeug - das Übergepäck war fast so teuer wie der gesamte Flug gekostet hat - würde ich heute so nicht mehr machen.
und eine Tasche für ein Cargoradl - da brauchts ja richtig viel textiles Material - ob sich das gewichtstechinsch dann überhaupt noch ausgeht...???
 
Ich gehe davon aus, dass ein Lastenrad ohne Aufbau und mit verhältnismäßig schmalem Rahmen, transportiert werden darf.
Von Größe und Gewicht hängt es nämlich nicht ab, da - so die Aussage der Bahn - das Bahnpersonal nicht mit Zollstöcken ausgestattet sei.
Voraussetzung für die Mitnahme ist, dass die Sicherheit im Zug nicht gefährdet ist, alle Gänge / Türen frei bleiben und man das Rad angemessen handeln kann.

Das Muli wird (mit zusammengeklappten Korb) ohne Probleme in RB, IC/EC und ICE mitgenommen. Mache ich im NV regelmäßig.


Die Stellplätze und Bewegungsräume in den Zügen wurden vor x Jahren für ‚normale‘ Räder geplant. Von daher sehe ich für dreispurige Räder und Aufbauten (aktuell) wenig Chancen.

Um physisch den Raum bereit zu halten, müssten bei neuen Ausschreibungen von der Politik entsprechende Vorgaben gemacht werden. So ein Waggon fährt dann erst mal 15-20 Jahre, bevor er renoviert wird…
 
...dann sieht der Schaffner auch nicht mehr, was drin ist, und kann's auch nicht "doof" finden...
Genau das ist der Punkt. Was im Gepäck ist, geht niemanden etwas an. Daher ist ein eingepacktes Faltrad eben auch kein Fahrrad, sondern Gepäck.

Das gilt für ein Lastenrad auch. Allerdings gibt's da noch Einschränkungen hinsichtlich der Größe und der Handhabbarkeit von Gepäck. Gibt's eigentlich die klassische Traglast noch?

t.
 
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