Soweit ich informiert bin, müssen Rechnung und Angebot übereinstimmen. Mit dem Angebot wird die Förderung beantragt und mit der Rechnung, die neben anderen Dingen einzureichen ist (wird alles später wieder zurückgesendet), wird die Förderung bezahlt. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, wird die Förderung verweigert.
Sprich, wenn ein weißes Rad beantragt wurde, dann wird auch nur ein weißes Rad gefördert. Ob später mal irgendwelche Komponenten ergänzt oder geändert werden ist vermutlich egal, das Rad kann ja mit neuen Komponenten repariert werden. Die Radläden wissen aber normalerweise besser Bescheid als ich. Alternativ in Arnsberg anrufen.