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"Solange die jetzige Verkehrsordnung gilt, folgt sie aber einem einzigen Prinzip: der Herstellung der Flüssigkeit und "Leichtigkeit des Verkehrs", wie es in der Verordnung so schön heißt."
Das mit der "Leichtigkeit des Verkehrs" steht ja schon (immer) drin. Das ist also nichts neues, und bezieht sich somit auf den Status Quo. Dadurch ändert sich nichts. Stell dir vor du hast auf einer Straße eine Autospur und eine zweite, genauso breite Fahrradspur. Sobald die Autos im Stau stehen, geht folgende Diskussion los:
Es gibt den Stau nur, weil ja eine ganze Spur für Radfahrer reserviert ist. Dabei benutzen die Radfahrer die Spur ja kaum, weil man sieht dort ja nie einen Fahrradstau. Man sollte die Spur deshalb für Autofahrer freigeben, denn die STVO gebietet ja die Leichtigkeit des Verkehrs. Außerdem dürfen und können die Radfahrer ja auch auf der Straße fahren. Die Autofahrer nehmen ja alle Rücksicht und wenn es doch zu einem Unfall kommt, dann nur weil ein Radfahrer bei Rot über die Ampel gefahren ist. Außerdem warum fährt der Radfahrer überhaupt auf der zweispurigen Hauptstraße, hätte ja auch den längeren Weg über die Seitenstraßen nehmen könne. Selbst schuld quasi.
Somit ist das dann alles wieder für die Füße.