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Das Yoonit müsste dann ja auch gehen, ist ja noch kürzer. Nur den Korb muss man beim Yoonit eventuell flugs demontieren (Schnellspanner), denn der ist nicht klappbar. Aber eigentlich auch viel schmaler als der Lenker.Hallo @Nemo willkommen im Forum.
Das Muli ist auch das einzige, zugelassene Lastenrad, das mit der DB fahren darf, weil es nur 195cm lang ist und somit nicht länger als jedes "normale" Fahrrad auch. Nach meiner Kenntnis muss allerdings der Korb zugeklappt sein.
Gibt's das mit dem Muli irgendwo schriftlich? Eine bekannte wollte sich eigentlich eines holen, hat aber Angst damit rauszufliegen
Welche Fahrräder darf ich mitnehmen?
Alle nicht genannten Modelle sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Auch Fahrräder, die aufgrund ihrer Maße oder Bauweise nicht sicher verstaut werden können oder in Durchgänge und Fluchtwege hineinragen, sind ausgeschlossen.
- Ein handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern. Das Fahrrad muss in die vorhandenen Fahrradständer gestellt werden. Die Fahrradständer haben in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm.
- Ein Fahrrad mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (sog. „Pedelec“, bis 250 Watt Motorleistung) darf mitgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie unten („Was muss ich bei der Mitnahme meines Pedelecs beachten?“).
- Ein Fatbike kann mitgenommen werden, wenn dieses in die Fahrradhalterung (in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm) hineinpasst. Lassen Sie ggf. die Luft aus dem Reifen ab. Denken Sie dabei an das Equipment für das spätere Wiederaufpumpen.
- Ein zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll können im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung.
- Ein Tandem, Liegerad oder Dreirad kann nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden. Informieren Sie sich hierfür bitte im DB Reisezentrum.
Ein Lastenrad ist ein normales Fahrrad!Wo allerdings die Grenze zwischen Lastenrad und ‚normalem‘ Fahrrad läuft,
Das von dir zitierte ist alles irrelevant, wenn es in die Diskussion mit Zugpersonal geht. Das einzige, was zählt, sind die Beförderungsbedingungen. Und ich meine, dass der Wortlaut dort ganz anders sei.Wüsste nicht, ob/wo es das für einzelne Räder schriftlich gibt. Bei der Bahn (https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/bahn_und_fahrrad/rad-fernverkehr) steht allgemein:
Ich interpretiere mal frei, das ein Lastenrad kein Problem ist, solange der Zug „größere Stellplatzkapazität“ hat.
Hier sind die Beförderungsbedingungen zu finden:Das von dir zitierte ist alles irrelevant, wenn es in die Diskussion mit Zugpersonal geht. Das einzige, was zählt, sind die Beförderungsbedingungen. Und ich meine, dass der Wortlaut dort ganz anders sei.
t.
Sogenannte Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten- und/oder
zum Transport von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
Wer auf Konflikt aus ist, kann darauf bestehen, dass ein zusammengeklappter Korb und quer gestellter Lenker das Muli zum zusammengeklappten Faltrad macht, es in die Gepäckablage legen, und ohne Fahrschein aber mit ordentlich Selbstvertrauen auftreten! ;-)Falträder oder Falt-Pedelecs können im [...] zusammengeklappten Zustand als Traglast oder – sofern die weiteren Voraussetzungen nach Nr. 7.1.1. erfüllt sind – als Handgepäck mitgenommen werden.
[...]
Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die Beförderung von verpackten oder unverpackten/demontierten Fahrrädern festgesetzten Beförderungspreis zu zahlen, ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrräder, die wie Handgepäck in den Zügen untergebracht werden können.
Wer auf Konflikt aus ist, kann darauf bestehen, dass ein zusammengeklappter Korb und quer gestellter Lenker das Muli zum zusammengeklappten Faltrad macht, es in die Gepäckablage legen, und ohne Fahrschein aber mit ordentlich Selbstvertrauen auftreten! ;-)
Konflikt auf der Ebene Radfahrer / Zugbegleiter halte ich für sinnlos, gibt's keinen Verband der Lastenrad Hersteller, der da etwas Lobbyarbeit machen kann, welche Ansprechpartner in Politik und bei der Bahn gibt's wo man vorstellig werden kann?
Ich bin gespannt..Ich hab mal "pro Bahn" und "Nah.SH" angeschrieben.....
ich hoffe, das Thema Lastenräder dringt bei der EU auch irgendwann mal durch?! Das wäre wirklich was für Lobbyarbeit - ADFC?Von pro Bahn hat eben ( 20:15 ! ) einer angerufen, denen ist nichts von Änderungen bekannt.
Aussage von denen :
Der Fernverkehr muss kostendeckend arbeiten, von der EU sind 6 Stellplätze pro Zug vorgeschrieben, mehr gibt's dann auch nicht, Lastenräder schon gar nicht.....
Krass - und cool, dass du spontan angefragt hast!Ich war wohl der erste, der das Thema bei denen angesprochen hat....