Riese & Müller Packster 70 2021

was passiert, wenn man das P70 einfach nicht zurückgibt, es selbst wartet/repariert/modifiziert und es weiterfährt? RuM kann einen auf offener Straße ja nicht so einfach von Sattel boxen und das Rad einkassieren oder angekettete Räder mit der Flex abketten und mitnehmen, oder?
Oder wie sieht es aus, wenn schon jemand eine Stangenlenkung angebastelt hat und es dadurch nicht zurückgeben möchte?
Wenn du einen Unfall hast -unabhängig von der Schuldfrage- kannst du damit rechnen, das es Streit mit einer Versicherung gibt, selbst wenn du die Lenkung modifiziert hast. Mit modifizierter Lenkung besteht aber zumindest die Chance, dass du da rauskommst...

Auch ohne Unfall kann es dir passieren, das du zB auf einen Polizisten triffst, der Kenntniss vom Herstellerrückruf hat und das Packster vorrübergehend stillegen will wegen vermuteter Gefahr im Verzug - selbst wenn du die Lenkung umgebaut hast (ein Polizist ist kein techn. Gutachter... ;) ).

P.S. Für diejenigen die hier im Thread eine "Automobilisierung" beklagen:
Du hast offensichtlich inhaltlich nicht verstanden worum es dabei geht... ;)
 
Auf eigenes Risiko kann jeder machen was er möchte. Weiterfahren wie es ist, umbauen, einen Dieselmotor einbauen, ...
Man hat dann eben keine Produkthaftung und Gewährleistung durch den Hersteller mehr.

Wenn man es nicht zurück gibt und Probleme mit dem Motor oder anderen Komponenten hat, dann darf sich RM meiner Meinung nach der Gewährleistungspflicht für diese nicht von RM stammenden Teile nicht verwehren. Würde ich im Zweifel sogar einklagen, mit guter Aussicht auf Erfolg.

Ohne Rechtsanwalt würde ich das Rad ohnehin nicht zurückgeben. Wer weiß wie viel Schadensersatz da zu holen ist.
 
Auf eigenes Risiko kann jeder machen was er möchte. Weiterfahren wie es ist, umbauen, einen Dieselmotor einbauen, ...
Man hat dann eben keine Produkthaftung und Gewährleistung durch den Hersteller mehr.

Wenn man es nicht zurück gibt und Probleme mit dem Motor oder anderen Komponenten hat, dann darf sich RM meiner Meinung nach der Gewährleistungspflicht für diese nicht von RM stammenden Teile nicht verwehren. Würde ich im Zweifel sogar einklagen, mit guter Aussicht auf Erfolg.

Ohne Rechtsanwalt würde ich das Rad ohnehin nicht zurückgeben. Wer weiß wie viel Schadensersatz da zu holen ist.
Und das ist völliger Quatsch. Deswegen gibt es Gesetzte und Vorschriften. Damit man im Straßenverkehr eben nicht machen kann was man will…

Hat der Verbraucher aber von der Rückrufaktion erfahren und beachtet er die Hinweise des Herstellers dennoch nicht, kann dies im Schadensfall zu seinem Mitverschulden oder sogar zum Anspruchsausschluss führen. Das bedeutet, er kann dann gegenüber dem Hersteller keinen Schadensersatz geltend machen.
 
Wir sind das Ca Go eben testgefahren und ich finde es grauenvoll. Viel zu schwer - ich bekomme es mit 30kg Zuladung nicht hochgebockt, ich bin weiblich, aber sicher nicht klein und schwach :) Für mich ist es nicht händelbar und es dürfte sicher für andere Mütter auch ein Ausschlusskriterium sein. Das P70 war diesbezüglich ein Traum.

Die Automatikschaltung hat mir auch gar nicht zugesagt, ich möchte selber entscheiden in welcher Trittfrequenz ich fahre.
Bei der kleinen Kurbel hatte ich das Gefühl ich sitze auf einem Kinderrad.

Insgesamt hatte ich den Eindruck ich rangiere einen Schrank durch die Gegend.

Die Sitze waren nicht schlecht und die Box schön hoch, das fand das Kind super. Aber für uns kommt es einfach nicht in Frage.

Schade Schokolade, das Load 75 erscheint noch als beste Alternative, aber auch da müssen wir Abstriche bezüglich Platz und Komfort bei der Kiste machen.

Das P70 war für uns perfekt.
 
Ich bin übrigens an allem Schuld. Hatte das Rad am Nachmittag vor dem Rückruf erstmals geputzt und ausgesaugt. Da musste sowas ja kommen ;).

Danke für die Alternativen-Tipps. Irgendwie kommt für uns gerade nichts so richtig in Frage.

Hat jemand eine Idee, bis zu welchem Alter Kinder einigermaßen ins Load 75 passen?

Setup ist Kinder von 6 und 4 Jahren und Platz für ein Gast-Kind. (Die 6jährige fährt natürlich auch fein alleine Rad, aber mangelnde Radwege und fette Berge machen das für die Alltagswege hier noch nicht möglich).

Denken neben dem Load über das Urban Arrow oder einen Multicharger nach.

Wir brauchen was, was unser Händler in der Nähe auch warten würde, so dass das Cago z.B. nicht in Frage kommt. Lösungen mit viel Selber-Basteln kommen für uns auch nicht in Frage, sind mehr als genug mit Haus-Umbau ausgelastet.

Für Tipps bin ich sehr dankbar!

Die angebotenen 15% finde ich gefühlt auch sehr mickrig, habe aber keinerlei Vergleiche. Frage mich, wie das in der Auto-Branche so läuft.
Wir waren mit unseren dreien - damals 6, knapp 5 und 2 - beim Händler.
Die beiden großen passten nicht bequem nebeneinander in das Load, vom großen passten auch nur eineinhalb Füsse in das Fach im Boden.
Mit dem dritten wäre es nur ganz kurz gegangen, wegen Beinraum und Platz auf der Bank. Die beiden großen gegenüber hätte gepasst, ob auch mit Dach konnten wir mangels Motivation des Händlers nicht testen.
Zitat im Angesicht eines "drohenden" 9000 Euro Verkaufs: Ja, wenn denen das eng ist sind eure Kinder wohl versnobt.
Beratungzu Alternativen, Einbau Dritter Sitz (angeblich ganz schnell...) oder überhaupt Interesse an unseren Fragen: Fehlanzeige. Egal was, da kauf ich nix .
Aber zurück zum Thema: wenn einer der Passagiere vorn und einer hinten sitzt, sollte es passen. Ist dann nur mit Gastkind gemütlich eng.
 
Unser Händler (auch eine große grüne Kette - vmtl die gleiche?) ist auf Zack und holt unser Packster heute Nachmittag bereits ab.
Rad ist gerade vom Hof gefahren. :cry:

Laut meinem Händler gab es in Testläufen mit hoher Belastung nach verändertem DM der Seilzuglenkung dann an einer anderen Stelle Probleme mit dem System, so dass es nicht mehr als dauerhaft sicher eingestuft werden konnte und der Rückruf gestartet wurde.
Ob das nun wirklich so ist oder nicht, weiß ich nicht. Unser Händler redet auch gerne mal viel, Verkäufer halt ;) aber sehr sympathisch.

Angebot für Load75 (gerade bei ihm im Laden) kommt am Montag - wir sind dann vrsl. auch wieder zeitnah mobil. :)
 
zur Umbaufrage und den Versicherungen ein paar Gedanken und evtl dumme Fragen:
das ist völliger Quatsch
ich frage mal so mit dem was ich weis: für Fahrräder gibt es keinen TÜV oder ähnliches, nur die StVZO die vorschreibt, was am Rad dran sein muss (zwei Bremsen, Licht, Klingel, etc.). Beim Auto und Flugzeug, etc. gibt ja Typ-/Musterzulassungen damit ein modell überhaupt verkauft und in Betrieb genommen werden darf, was mir beim Fahrrad nicht bekannt ist. Oder sind die Pedelecs jetzt schon ein Zwischending?
wie kann bei einem nicht überprüfungspflichtigem Gerät dann ein nicht direkt prüfbarer Fehler zum Versicherungsausschluss führen?
und wie sieht das dann bei Selbstbauten aus? (anhänger, lastenräder, Freak-/Tallbikes, oder einfach selbst geschweißte "standard"-Rahmen?)
oder noch einfacher: mein altes Wiesenradl wurde mit Wiesmann Seitenzugbremsen geliefert. wenn ich jetzt was anderes dranbaue, ist es ja nicht mehr der vom Hersteller angedachte Zustand......
das würde ja am ende bedeuten (extrem ausgelegt) dass meine Krankenversicherung nix zahlt wenn ich damit hinfalle und mit den Ellbogen ankratze?
(juristisch kundigere Mitglieder mögen mir verzeihen wenn ich zu viel durcheinanderschmeiße)

am ende bei dem Preis zu einer "Bastellösung "gezwungen zu sein ist natürlich fraglich, aber grundsätzlich sollte das ja machbar sein.

ich vermute RM macht en Rückruf um keine juristischen Probleme bei möglichen Unfällen zu bekommen, haben aktuell keine Umbaulösung, wollen aber auch nicht die Entwicklungszeit einer solchen abwarten und hoffen dass bis dahin alles gut geht
 
zur Umbaufrage und den Versicherungen ein paar Gedanken und evtl dumme Fragen:

ich frage mal so mit dem was ich weis: für Fahrräder gibt es keinen TÜV oder ähnliches, nur die StVZO die vorschreibt, was am Rad dran sein muss (zwei Bremsen, Licht, Klingel, etc.). Beim Auto und Flugzeug, etc. gibt ja Typ-/Musterzulassungen damit ein modell überhaupt verkauft und in Betrieb genommen werden darf, was mir beim Fahrrad nicht bekannt ist. Oder sind die Pedelecs jetzt schon ein Zwischending?
wie kann bei einem nicht überprüfungspflichtigem Gerät dann ein nicht direkt prüfbarer Fehler zum Versicherungsausschluss führen?
und wie sieht das dann bei Selbstbauten aus? (anhänger, lastenräder, Freak-/Tallbikes, oder einfach selbst geschweißte "standard"-Rahmen?)
oder noch einfacher: mein altes Wiesenradl wurde mit Wiesmann Seitenzugbremsen geliefert. wenn ich jetzt was anderes dranbaue, ist es ja nicht mehr der vom Hersteller angedachte Zustand......
das würde ja am ende bedeuten (extrem ausgelegt) dass meine Krankenversicherung nix zahlt wenn ich damit hinfalle und mit den Ellbogen ankratze?
(juristisch kundigere Mitglieder mögen mir verzeihen wenn ich zu viel durcheinanderschmeiße)

am ende bei dem Preis zu einer "Bastellösung "gezwungen zu sein ist natürlich fraglich, aber grundsätzlich sollte das ja machbar sein.

ich vermute RM macht en Rückruf um keine juristischen Probleme bei möglichen Unfällen zu bekommen, haben aktuell keine Umbaulösung, wollen aber auch nicht die Entwicklungszeit einer solchen abwarten und hoffen dass bis dahin alles gut geht
Hat der Verbraucher aber von der Rückrufaktion erfahren und beachtet er die Hinweise des Herstellers dennoch nicht, kann dies im Schadensfall zu seinem Mitverschulden oder sogar zum Anspruchsausschluss führen. Das bedeutet, er kann dann gegenüber dem Hersteller keinen Schadensersatz geltend machen.

Umgedreht. Bau jemand mit einem P70 einen Unfall. Und ich rede nicht davon, ich falle herunter. Sondern ich fahre den Berg abwärts auf der Straße. Lenkung fällt aus und ich rase in den Gegenverkehr. Dann verreist noch einer sein Auto oder ein Kind wird im Auto oder noch schlimmer im Fahrrad verletzt. Dann kann es extrem Teuer für den Lenker des P70 werden. Das ist einfach Fakt. Denn die Versicherungen wollen grundsätzlich erstmal nicht zahlen. Stellen die dann noch fest, dass ein P70 laut Hersteller nicht bewegt werden durfte. Dann viel Spaß bei der Erklärung und der suche eines Anwalts.
Man würde hier bewusst ein Risiko eingehen, welches man überhaupt nicht vorhersehen kann.
Wie gesagt wenn es mich alleine schmeißt blöd. Aber sobald ich andere mit meiner Ignoranz hineinziehe dann wird es einfach teuer werden.
 
und evtl dumme Fragen:
es gibt keine dummen Fragen :)
für Fahrräder gibt es keinen TÜV oder ähnliches, nur die StVZO die vorschreibt, was am Rad dran sein muss (zwei Bremsen, Licht, Klingel, etc.)
ja...und irgendwo in dieser oder einer erweiternden Verordnung gibt es noch eine Begriffsdefinition, was unter "Bremse" zu verstehen ist bzw dazu zählt...beispielsweise "als Bremse im Sinne dieser Verordnung gilt eine technische Einrichtung, die das sichere Zum-Stehen-kommen [...innerhalb eines bestimmten Weges...] gewährleistet...".
mein altes Wiesenradl wurde mit Wiesmann Seitenzugbremsen geliefert.
Nehmen wir also mal an, du ersetzt deine Weinmannbremse durch eine geeignete Scheibenbremse, befestigst aber die Bremsscheibe nur mit 2 statt der dafür vorgesehenen 6 Schrauben, so wird nach der Begriffsdefinition aus dieser (eigendlich ja) geeigneten Scheibenbremse eine nicht Geeignete - sie gilt damit juristisch als keine Bremse.
Die Haftung liegt damit bei dir - und nicht beim Hersteller.
 
Hat der Verbraucher aber von der Rückrufaktion erfahren und beachtet er die Hinweise des Herstellers dennoch nicht, kann dies im Schadensfall zu seinem Mitverschulden oder sogar zum Anspruchsausschluss führen. Das bedeutet, er kann dann gegenüber dem Hersteller keinen Schadensersatz geltend machen.

Umgedreht. Bau jemand mit einem P70 einen Unfall. Und ich rede nicht davon, ich falle herunter. Sondern ich fahre den Berg abwärts auf der Straße. Lenkung fällt aus und ich rase in den Gegenverkehr. Dann verreist noch einer sein Auto oder ein Kind wird im Auto oder noch schlimmer im Fahrrad verletzt. Dann kann es extrem Teuer für den Lenker des P70 werden. Das ist einfach Fakt. Denn die Versicherungen wollen grundsätzlich erstmal nicht zahlen. Stellen die dann noch fest, dass ein P70 laut Hersteller nicht bewegt werden durfte. Dann viel Spaß bei der Erklärung und der suche eines Anwalts.
Man würde hier bewusst ein Risiko eingehen, welches man überhaupt nicht vorhersehen kann.
Wie gesagt wenn es mich alleine schmeißt blöd. Aber sobald ich andere mit meiner Ignoranz hineinziehe dann wird es einfach teuer werden.
Wieder viel geschrieben ...
 
Man würde hier bewusst ein Risiko eingehen, welches man überhaupt nicht vorhersehen kann.
Wenn ich trotz Rückruf einfach weiter fahre, dann stimme ich dir zu.
Wenn ich aber das eigentlich Problem behebe, z. B. Umbau auf Yuba- oder douze System oder Stangenlenkung, trifft dann das gleiche zu?
(mir gehts gerade nicht ums recht haben, sondern ums dazu lernen)
 
Wenn ich trotz Rückruf einfach weiter fahre, dann stimme ich dir zu.
Wenn ich aber das eigentlich Problem behebe, z. B. Umbau auf Yuba- oder douze System oder Stangenlenkung, trifft dann das gleiche zu?
(mir gehts gerade nicht ums recht haben, sondern ums dazu lernen)
Nein es trifft dann eben nicht zu. Es trifft überhaupt nichts zu. Der Kasper hat noch nicht mal meinen Text verstanden.
 
Nein es trifft dann eben nicht zu. Es trifft überhaupt nichts zu. Der Kasper hat noch nicht mal meinen Text verstanden.
Magst Du nicht versuchen etwas weniger offensiv in das Thema einzusteigen?

Hier wird auf allen Seiten viel behauptet und vermutet und in Frage gestellt... Mich würde interessieren, warum Du der Ansicht bist, dass die weitere Verwendung eines Produkts, dass seitens Hersteller wegen schwerer Sicherheitsmängel zurückgerufen worden ist, bei einem Unfall nicht als grobe Fahrlässigkeit des Nutzers oder ähnliches eingestuft werden würde?
 
Wir waren mit unseren dreien - damals 6, knapp 5 und 2 - beim Händler.
Die beiden großen passten nicht bequem nebeneinander in das Load, vom großen passten auch nur eineinhalb Füsse in das Fach im Boden.
Mit dem dritten wäre es nur ganz kurz gegangen, wegen Beinraum und Platz auf der Bank. Die beiden großen gegenüber hätte gepasst, ob auch mit Dach konnten wir mangels Motivation des Händlers nicht testen.
Zitat im Angesicht eines "drohenden" 9000 Euro Verkaufs: Ja, wenn denen das eng ist sind eure Kinder wohl versnobt.
Beratungzu Alternativen, Einbau Dritter Sitz (angeblich ganz schnell...) oder überhaupt Interesse an unseren Fragen: Fehlanzeige. Egal was, da kauf ich nix .
Aber zurück zum Thema: wenn einer der Passagiere vorn und einer hinten sitzt, sollte es passen. Ist dann nur mit Gastkind gemütlich eng.
Vielen Dank für eure Tipps! Konnten das Load heute direkt Probefahren und ich käme zur gleichen Einschätzung. Kinder 120 und 104 cm passen nebeneinander noch und gegenüber eigentlich ganz gut. Zu Dritt geht vermutlich nur, wenn alle unbedingt wollen und die Strecke kurz ist. Aber das galt für uns im Packster auch.
 
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