Transport von Lastenrädern bei der (deutschen) Bahn

Die Red Rebane Tasche sieht für mich wie eine Bakkie Cycles Variation aus. Die gab es immer Mal im Angebot für ich meine 85,-.

 
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ok, Humor kann die Bahn. :LOL:
Immer wieder faszinierend, wieviele Bahnbedienstete offenbar noch nie mit der Bahn gefahren sind….
Das Video hat hohen Unterhaltungswert, geht aber völlig an der Realität vorbei. Gerade wenn man möchte, daß mehr Leute mit der Bahn, statt mit dem Auto verreisen, sollte man doch darauf vorbereitet sein, daß das auch mehr Gepäckaufkommen bedeutet.
…und mein Gepäck mit HERPES vorschicken?!? Niemals!
 
Wenn man die Fahrräder nicht im Zug haben möchte (…um mal auf das ursprüngliche Thema dieses Fadens zurück zu kommen…) könnte man ja auch eine Möglichkeit schaffen, diese bis zum Zielort vorzuschicken. Nur müßte ich dafür erst einmal das Vertrauen gewinnen, daß da mehr, als ein fahruntüchtiger Klumpen im Urlaub ankommt….
 
Wenn ich die Beschränkungen (8.2) in den Beförderungsbedingungen richtig lese, ist dort jetzt(?) auch ein indirektes Nein für Longtails drinn, oder kann man das noch anders interpretieren?

"Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten- und/oder zum Transport
von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen."


Was war das denn? Nie von gehört.

Das gab es mal in Bayern. Ist aber glaube ich auch alles weg. Historisch noch hier dokumentiert:

Korrektur: Falscher Link, dieser ist richtig, bzw. erwähnt noch die 20"-Regel:

Zur Sicherheit als Zitat "Änderung: Mitnahme von Fahrrädern bis 20 Zoll Reifengröße in Bayern seit Ende 2022 nicht mehr kostenlos!"
 
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Wenn ich die Beschränkungen (8.2) in den Beförderungsbedingungen richtig lese, ist dort jetzt(?) auch ein indirektes Nein für Longtails drinn, oder kann man das noch anders interpretieren?
"Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten- und/oder zum Transport
von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen."
In der 2019er Versions stand da noch
"Sogenannte Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten- und/oder zum Transport von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen."
Hervorhebung von mir. Macht jetzt für mich keinen Unterschied.

Die entscheidende Frage ist ja was "fester Aufbau" für Long- / Midtails und Räder wie das Muli bedeutet. Das Muli hat definitiv einen festen Aufbau, der ist aber klappbar dass er danach kaum stört? Und bei nem Tern GSD würde ich das Clubhouse als den Aufbau verstehen. Aber das könnte man einfach auf dem Bahnsteig abmontieren und so mitnehmen?
 
Tern und Brompton passen im ICE in die Regale, Tern aber eher unten. Ach die 20" Regel gab es gar nicht überall? Nuja, da war Bayern wohl allen ein wenig voraus. War ...
 
So wie ich das verstehe dürfen keine Fahrräder / Lastenräder mit bei denen der Gepäckaufbau nicht abnehmbar ist mit.

D.h. keine Omnium (es sei den man schraubt die Ladefläche ab), keine Longtail wenn Kinderschutzbügel, Fussbretter/Gepäckbretter nicht abnehmbar sind, kein Longjohn wenn die Ladefläche nicht abnehmbar ist oder eben der Rahmen die Ladefläche bildet.
Bei normalen Rädern muss man eigentlich die Packtaschen usw. abnehmen (wenn die Züge leer sind und kein Problem mit den Wegen ist interessiert es normalerweise niemanden, kann aber ein Problem werden).

Durch die derzeitigen Bestimmungen gibt es im Lastenradbereich eigentlich nur das Muli mit dem Klappkorb (und da können sie einen im Zweifel mit verweis auf die Beförderungsbedingungen rauswerfen weil der Ladeteil nicht abnehmbar ist, einklappen ist nicht abnehmbar) und das Yoonit bei dem es immer möglich ist weil man eben das Deck vorher abnimmt.

Aber es ist wie immer Auslegungssache und wenn ein Zugbegleiter schlechte Laune oder sonst was hat zieht man immer den kürzeren.
 
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Aber es ist wie immer Auslegungssache und wenn ein Zugbegleiter schlechte Laune oder sonst was hat zieht man immer den kürzeren.


8.1.1 Die Mitnahme von Fahrrädern ist in Zügen der Produktklasse C und in Zügen der Produktklassen ICE und IC/EC, die in den Fahrplanmedien einen textlichen Hinweis auf die Fahrradbeförderung haben beziehungsweise mit oder gekennzeichnet sind, möglich. Die Beförderung kann bei Platzmangel abgelehnt werden.
 
Die Beförderung kann bei Platzmangel abgelehnt werden.

Das ist eh klar, aber bei nicht Platzmangel kann einem eben ein nicht demontierbarer, weil festgeschraubter oder mit Kabelbindern befestigter, etwas größer Fahradkorb oder Kiste auch mit einem normalen Rad einen Rauswurf bescheren.
 
Die entscheidende Frage ist ja was "fester Aufbau" für Long- / Midtails und Räder wie das Muli bedeutet. Das Muli hat definitiv einen festen Aufbau, der ist aber klappbar dass er danach kaum stört? Und bei nem Tern GSD würde ich das Clubhouse als den Aufbau verstehen. Aber das könnte man einfach auf dem Bahnsteig abmontieren und so mitnehmen?

Ja, die "feste" Aufbauten Formulierung ist noch älter. Auch wenn die Bahn ein paar der Änderungen netterweise dokumentiert, habe ich noch nicht nachgeforscht, wann diese Formulierung ursprünglich rein kam. Ich hatte dummerweise im Kopf, das einspurige Longtails als "rad-ähnlich" noch okay wären.

Am Ende wäre für mich die Definition von "festen Aufbauten": Alles was so verbunden ist, dass es nicht ab- oder ausgebaut werden kann. Beim Longtail wäre es je nach Auslegung: a) der massivere Gepäckträgerartige-Rahmen des Rads selbst oder b) der von Dir erwähnte "Gepäckträger-Rahmen" welcher, wenn man die Nylonstopmuttern ignoriert, ja abbaubar ist. Frisst sich der Mitarbeiter aber am massiven Rahmen "Lastenrad!" fest, kann man schlecht gewinnen.

Ich hatte halt gedacht, mit einem einspurigen 20"-Longtail außerhalb der Stoßzeiten/leerer Bahn und unter der Voraussetzung es selbst tragen zu können, locker durchzukommen.

Vermutlich wieder mal eine Grauzone. In der vieles von "wo kein Kläger, da kein Richter", Strecke, Zeit und den beteiligen Leuten abhängt. Frage mich gerade, wie man galant auf "Die Gepäckträgerrohre sind aber zu dick" reagiert.

Nächste Jugendherberge ohne Bahn wäre dann mit spontan im Wald übernachten, vielleicht auch ganz lustig.
Aber die Kombination Pendeln mit Bahn+Longtail kann man dann wohl langfristig vergessen. ;(

Ich probiere es einfach mal aus, dann kann man es realistischer für die jeweilige Stecke/Zeit/Zug einschätzen. Bei einer leeren Bahn ist möglicherweise immer etwas mehr Spielraum und weniger Stress auf allen Seiten.
 
Je nach Bahnmitarbeiter hat man entweder die Arschkarte gezogen, oder wird komplett in Ruhe gelassen. Beim 9 Euro-Ticket wollte mich eine zickige Bahnmitarbeiter mit meinem 20 Zoll zusammengeklappten Falter rauswerfen. Musste ihr dann erst mal ne Fortbildung verpassen.

Bei einer anderen Fahrt hatte ich kurz vor der Kontrolle mein 9 Euro Ticket verloren. Kontrolleur hatte mich nur angegrinst und gesagt. Passt scho! wünsch Dir was! Es gibt doch noch Helden. Kurz vorher hatte mir ein australisches schwules Paar ihr 9 Euro Ticket zugesteckt und gemeint, ich soll es damit versuchen. Der Tag hatte gutes Karma!

Danke an @Rasende Badewanne für die Eröffnung des neues Threads.

Das Falterthema und das Beförderungsthema wird aktuell immer wichtiger und somit der qualitative Austausch auch notwendiger !
 
…aber mit einem Bullitt, Packster, oder anderen Longjohns, braucht man es wohl gar nicht zu probieren! Ich würde ja gerne mal mit meinem Fahrrad verreisen. Das würde aber Bullitt UND Gepäck bedeuten. Das müßte man aber erstmal Richtung Urlaubsregion transportiert kriegen, denn die Zeit für tage-, oder wochenlange Anreise habe ich nicht…
 
Man findet in den Beförderungsbedingungen ja mehrfach Passagen, in denen die Beförderung von "Tragestücken" und Fahrrädern nur bedingt in Aussicht gestellt wird. Sowas kann man oft am besten bewerten, wenn man mal die Extremsituation betrachtet: Man hat einen geschäftlichen Termin einzuhalten, es geht um viel Geld, vielleicht den Erhalt von vielen Arbeitsplätzen, Fahrstrecke 200km einfach, mittendrin wird man mit seinem Fahrrad, dass grundsätlich den Beförderungsbedingungen entspricht, rausgeworfen. Oder: Ein teurer Urlaub ist gebucht, 800km Anfahrt, mittendrin wird man im Nirgendwo nachs rausgeworfen. Das sind ja beides Szenarien, die durch die Beförderungsbedingungen in den Bereich des Möglichen gerückt werden, als Fahrgast könnte man damit aber unter keinen Umständen klarkommen. Haben die Laminat geraucht? Das ist doch eine komplett sinnlose Transportdienstleistung, wenn sie schon planen, die gebuchte und teuer bezahlte Leistung evtl. nicht zu erbringen. Mal ganz abgesehen von den 50% der Fahrten bei denen sie sowieso ungeplant aber in Kauf genommen versagen. Mit so einem Angebot können sie doch höchstens mit einem Auto konkurrieren, das bei Fahrtantritt nur bedingt fahrbereit ist und z.B. auf drei Pötten läuft. Wir sprechen ja hier auch nicht von Pakistan sondern von Deutschland, wie können wir uns mit einer so mickrigen Leistung begnügen?
 
Vor Allem: noch vor Jahren waren Lastenräder eine Randerscheinung, aber im Rahmen der Verkehrswende werden es immer mehr. Gerade, wenn Familien auf ein Auto verzichten wollen, geht praktisch kein Weg an einem Lastenrad, oder einem Fahrrad mit Anhänger vorbei. Beides ist mit der Bahn nicht transportabel, und auch die sonstigen öffentlichen Gegebenheiten passen sich dem nicht an. Ich sage nur: Abstellplätze…
 
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