Jeder verletzte oder getötete Fußgänger oder auch Radfahrer ist einer zuviel...
Die StVo ist doch eindeutig
§ 1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wir haben nur ein Problem, jeder der Regeln und Vorschriften mißachtet bleibt straffrei. Wir haben ein eklatantes Kontroll Problem.
Und leider werden Blitzkisten nicht als erziherische Maßnahme aufgestellt, sonder nur dort wo sie Geld generieren.
Mehr technische Asistenzsysteme ins Auto einbauen, da wäre ich vorsichtig, in Zweifelsfall entscheidet sich das System nähmlich für die Rettung des Fahrers und gegen die 85 jährige Fußgängerin. Die Software muß ja jemand entsprechend programmieren.