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- Mittlerweile jede Menge Lastenräder!
Habe mir die Broschüre auch mal durch gelesen. Auf Seite 9 geht es ums Licht und Auf S.17 steht doch schon, dass Standlicht gut wäre und vorher wird auf dei StVO §67 Lichttechnische Anlagen hingewiesen. Ansonsten ist es doch weitestgehend der gesunde Menschenverstand in Beamtendeutsch gegossen.
Nachdem erst einmal episch erklärt wird, was ein Lastenrad ist, geht es von Gefährdungsbeurteilung, über Lastensicherung, Einweisung der Nutzer bis zum sicheren Abstellen. Das keine Reflexaufkleber angebracht werden dürfen habe ich jetzt nicht gelesen/ gefunden und auch nicht so interpretiert.
Für mich steht da nichts, was ich noch nicht wusste.
In den Anhängen sind sogar Musterbetriebsanweisungen.
Nachdem erst einmal episch erklärt wird, was ein Lastenrad ist, geht es von Gefährdungsbeurteilung, über Lastensicherung, Einweisung der Nutzer bis zum sicheren Abstellen. Das keine Reflexaufkleber angebracht werden dürfen habe ich jetzt nicht gelesen/ gefunden und auch nicht so interpretiert.
Für mich steht da nichts, was ich noch nicht wusste.
In den Anhängen sind sogar Musterbetriebsanweisungen.