passive Tag und Nachtsichtbarkeit, Reflexfolien, Reflexstoffe Signalwesten etc. (exkl. Beleuchtung)

Habe mir die Broschüre auch mal durch gelesen. Auf Seite 9 geht es ums Licht und Auf S.17 steht doch schon, dass Standlicht gut wäre und vorher wird auf dei StVO §67 Lichttechnische Anlagen hingewiesen. Ansonsten ist es doch weitestgehend der gesunde Menschenverstand in Beamtendeutsch gegossen.
Nachdem erst einmal episch erklärt wird, was ein Lastenrad ist, geht es von Gefährdungsbeurteilung, über Lastensicherung, Einweisung der Nutzer bis zum sicheren Abstellen. Das keine Reflexaufkleber angebracht werden dürfen habe ich jetzt nicht gelesen/ gefunden und auch nicht so interpretiert.
Für mich steht da nichts, was ich noch nicht wusste.
In den Anhängen sind sogar Musterbetriebsanweisungen.
 
Ich dachte Hände seien das Werkzeug, dass uns von den Tieren unterscheidet? :)

Ich diskutiere im Zweifel lieber mit einem Herrn in blau, ob ich die Folie mit Prüfzeichen hätte kleben dürfen als mit einem Unfall Gegner, der meint er habe mich ja gar nicht sehen können.
 
Immerhin kann ja die Werkzeugkiste, die Transporttasche mit Reflexfolien ausgestattet sein... Und der Markenschriftzug in Reflexfolie dürfte wohl auch kein Problem darstellen.

Muss mal schauen ob ich jemanden finde der mir sowas plotten kann, bisher sind die Plotter diesbezüglich wegen Dateiformat, neu vectorisieren usw. sehr zurückhaltend.

Mein letzter Auftrag diesbezüglich hat knapp 16 Euro pro Stück fürs Plotten (3M Folie dauerhaft und Arbeit) gekostet - dafür aber noch eine Softwarerechnung im satt dreistelligen Eurobereich bezahlen dürfen. o_O Der Programmierer hat pro Stunde 145 Euro berechnet, sind einige Stunden zusammen gekommen. Und ich habe die Datei nicht mal ausgehändigt bekommen - verbleibt im Betrieb für den nächsten Plottauftrag.
 
Meines Wissens macht es einen Unterschied, ob man normale reflektierende Klebefolie (3M E-980 z. B.) nimmt, oder stark reflektierendes Material für Konturmarkierungen. Erstere kann man mehr oder wenige frei verwenden, während es für Konturmarkierungen und Schriften aus dem Material mit hohem Rückstrahlwert (E-5 ?) Vorschriften gibt ... LWK, Einsatzfahrzeuge etc. Das normale Zeugs reicht aber auch eigentlich.
 
Interessant ist der Abschnitt zum Personentransport. Dort wird gesagt dass dieser keiner Genehmigung bedarf, wenn das Fahrrad entsprechend mit Sitzen ausgerüstet ist: "Die Personenbeförderung auf dafür konstruierten Lastenrädern ist nicht erlaubnispflichtig. Für jede zu befördernde Person muss das Lastenrad über einen geeigneten Sitzplatz verfügen."

Und die StVO wird dort so ausgelegt, dass nur bei Kindern unter 7 Jahren der Fahrer mindestens 16 sein muss, ansonsten aber keine Einschränkungen gelten:
"Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen nur von Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, auf Lastenrädern befördert werden. Für die Kinder müssen besondere Sitze und Radverkleidungen oder gleich wirksa-
me Vorrichtungen vorhanden sein, die verhindern, dass die Füße der Kinder in die Speichen geraten können."

Interessant, wenn die richtig liegen ist also alles in Butter.
 
Die Antwort ist tatsächlich ganz einfach und tatsächlich logisch und konsequent. Hier
in feinstem Gesetzesdeutsch zum Nachlesen.
Ich lese da hinsichtlich der Reflektorflächen vorn MINDESTENS , hinten MINDESTENS und in der Seite die Speichenreflektoren und zusätzliche, bauartgenehmigte gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.
Also tatsächlich die normale Farbcodierung aus weiß gelb rot und Mindestanforderungen. D.h. Auch wenn die DGUV Broschüre sagt mehr als StVZO ist nicht zulässig lässt die StVZO selber aber gut was zu. :D
 
Es gibt nach wie vor keinen Warnwestenzwang, Reflexgedönspflicht oder BlinkyBlinky-must-have. es gilt erst einmal nur die StVO. Schön ist, wenn alle Verkehrsteilnehmer sich gegenseitig sehen und dann entsprechend Rücksicht nehmen.

Und wenn ich mit Reflex, Leucht & BlinkyBlinky diese schon vorher beschriebene "Zehntel-Sekunde" früher gesehen werde, dass ich nicht über den Haufen gebremst werde, dann finde ich das nicht schlecht und es tut mir nicht weh. Auch wenn das wieder in den Bereich des VictimBlamings geht.

@b_s_m_n war schneller :)
 
Ich sehe es genauso, ich werde gern die Sekunde früher gesehen die letztendlich mein Leben rettet. Ich hab bis zum Beginn dieser Diskussion nur noch gar nicht gewusst was ich alles an mein Rad kleben darf ohne Ärger mit der Rennleitung zu bekommen und freue mich gerade das hier ehrlicherweise selbst in der StVZO ein guter Kompromiss beschrieben ist. Auch die bis zu zwei weißen Scheinwerfer nach vorn hatte ich noch gar nicht so wirklich auf dem Schirm, ebenso das Gelb die Seite eines Fahrzeugs anzeigt, irgendwie schon aber nicht bewusst . Innerhalb dieser Grenzen kann ich jetzt meinen Fahrrädern sogar StVZO konform so viel Sichtbarkeit schaffen das eine Weste wahrscheinlich für mich verzichtbar wird. Ich schau mal was da letztendlich für mich bei rumkommt.
 
... habe auf einem Bullitt die Convoy-Box. Eine komplette Seiten Beklebung der Box mit gelber Reflexfolie an den Seiten würde sich bestimmt gut machen, dazu die "Bunter Hund"-Warnweste....
 
... habe auf einem Bullitt die Convoy-Box. Eine komplette Seiten Beklebung der Box mit gelber Reflexfolie an den Seiten würde sich bestimmt gut machen, dazu die "Bunter Hund"-Warnweste....
grössere Flächen würde ich mir Gelb oder Orange Neon Faebe bekleben, da diese die Sichtbarkeit am Tag und in der Dämmerung deutlich verbessern, also Zeiten, zu denen Reflexfolie nicht wirkt.
Lediglich Konturen würde ich mit Reflexfolie bekleben.
 
@The Transporter Das mit dem Bekleben sollte eher ironisch gemeint sein. Die seitlichen Flächen bekommen demnächst auch Firmenbeschriftung.

...wobei, so nächtlich anleuchtend leuchtend wäre ja vielleicht doch ganz schön ;)
 
Ich habe zu dem Thema zwei Videos gemacht, vielleicht für dein Einen oder Anderen interessant.

Ich würde mich über Feedback zu den Videos freuen! :)


 
Die Antwort ist tatsächlich ganz einfach und tatsächlich logisch und konsequent. Hier
in feinstem Gesetzesdeutsch zum Nachlesen.
Ich lese da hinsichtlich der Reflektorflächen vorn MINDESTENS , hinten MINDESTENS und in der Seite die Speichenreflektoren und zusätzliche, bauartgenehmigte gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.
Also tatsächlich die normale Farbcodierung aus weiß gelb rot und Mindestanforderungen. D.h. Auch wenn die DGUV Broschüre sagt mehr als StVZO ist nicht zulässig lässt die StVZO selber aber gut was zu. :D

Hallo Radelbande,
ich werde mir deine Videos nochmal in ganzer Länge angucken, allein durch die thumbnails vermute ich das Du mit deiner Kennzeichnung leider gegen die StVZO verstößt. Nicht falsch Verstehen, ich bin Fan des Reflektormaterials, ich finds cool, aber ich würde Dir raten die oben zitierte Passage in §67 StVZO selber einmal nachzulesen.
 
Stimmt, gehe ich auch im Video drauf ein. ;)

Ups, gerade nochmal nachgesehen, tue ich nicht, habe ich rausgeschnitten...ja, die weißen Speichenreflektoren müssen an jeder Speiche sein und die weißen Seitenreflektoren müssten eigentlich gelb sein. ¯\_(ツ)_/¯

Ich würde es anders formulieren: Ich verstoße nicht dagegen, ich erfülle sie lediglich zu 99% und überkompensier es durch den Reflektorstreifen am Regenverdeck ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Klasse Bilder @Radelbande !
Bin sicher, wir wollen hier alle zusammen unsere Argumente pro Sichtbarkeit gemeinsam schärfen, daher mal einfach ad absurdum:
„Ja Herr Richter, ich habe ihn umgefahren, weil ich ihn schon von weitem sah!“ (?)
oder:
„Die Leuchtweste habe ich natürlich gesehen und ihn für einen Bahnarbeiter gehalten..“
oder:
„Euer Ehren, das riesige Rad war so übernatürlich hell, da musste ich an UFOs denken und habe zum Schutz der Menschheit Gas gegeben!“
oder..?
;)
Mal im Ernst:
Wie könnte sich die Argumentation des KFZlers „zu gut gekennzeichnet“ vor Gericht anhören?
 
Euer Ehren, dass ich den Außenspiegel an dem parkenden PKW abgefahren habe, lag daran, dass er nicht beleuchtet war und ich von anderen KFZ so eng überholt wurde, dass ich vor Schreck nach rechts ausgewichen bin....

...das war zynisch!
 
Ich habe da gestern etwas für unsere Kiste genäht:
15799786153751.jpg


15799786152850.jpg


Das Material ist Cordura, hinten mit TPU beschichtet.
 
Respekt das Du so etwas nähen kannst. Normale Nähmaschine? Stoffe als Meterware gekauft oder wie geht man an sowas ran? Bin totaler Laie aber finde es sehr interessant.
 
Ja, ich nutze eine normale, etwas bessere mechanische Nähmaschine. Den Stoff habe ich als Meterware bei Extremtextil bestellt, die haben eine gedacht gute Auswahl und er war als 2. Wahl (nicht zu erkennen) nochmal deutlich günstiger.

Der obere Reflexstreifen ist eine fertige Paspel (also Reflexstoff um eine dünne Kordel gelegt und vernäht), die ich zwischen Deckel und Rand mitgefasst habe.

Den unteren Streifen habe ich mit einem dünnen doppelseitigen Klebeband (Nähbedarf) aufgeklebt und dann oben und unten dauerhaft mit einem schmalen Zickzackstich befestigt.

Da der Stoff sehr steif ist, war die Näherei nicht immer lustig, aber ich mag das Ergebnis.
 
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