Nicht einsehbarer Bereich aka Die Lüge vom "Woten Tinkel"

die Arbeits- [...]grundlage
entzieht sich jemand selbst, wenn er Vorfahrtsrechte missachtet.
anderen
ist hier Voraussetzung für angessene Strafe.
Vorteile eines Rechtsstaats
für Opfer nutzen, Täter schützt unser Verkehrsrecht zur Genüge.

In welchem asiatischen Land müssen Unfallverursacher ihre Opfer selbst pflegen und betreuen?
Das führt zwar manchmal zu schlimmen Auswüchsen, aber der Gedanke hat was...

Gruß Krischan
 
Nur bei Neufahrzeugen ab 2007. Bleibt zu hoffen, daß durch die stetige Flottenerneuerung und damit die Zunahme der Assistenz- und Kamarasystem die Übersicht für den LKW-Fahrer vereinfacht wird.

Laut ADFC müssen alle LKW entsprechende Spiegel haben ( Letzter Absatz ):

EU-Vorschriften und StVZO
Die EU schreibt seit Januar 2007 eine Ausstattung von neu zugelassenen Lkw mit Spiegeln für die lückenlose Rundumsicht vor. Ab März 2009 müssen auch bestehende Lkw mit den Spiegeln nachgerüstet sein.

Die StVZO schreibt in Deutschland vor:

§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht

(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. (…)

ADFC: Fahrzeuge mit “Totem Winkel” sind daher nicht konform zur StVZO.
 
ist hier Voraussetzung für angessene Strafe.
Du weißt aber schon, daß es einen bewährten Unterschied zwischen versehentlich oder fahrlässig und vorsätzlich im deutschen Strafrecht gibt und danach venünftigerweise differenziert wird? Ich hoffe keiner geht aus dem Haus, mit dem Vorhaben heute jemanden platt zu machen.

In welchem asiatischen Land müssen Unfallverursacher ihre Opfer selbst pflegen und betreuen?
Dagegen ist man versichert, nennt sich Haftpflicht. Ist zynisch, ist aber so.
 
Abgesehen davon, dass auch die BG Verkehr mehrfach auf die psychischen Folgen für die Täter hinweist, was ist hier angemessen?
...
Entschuldigt meinen Zynismus, ich komm mit der tatenlosen Lethargie nicht anders klar...
Hallo Krischan,
Dein Drang nach Veränderung nachvollziehbar und unterstützenswert, deine Emotionalität ist verständlich.
Letzteres bitte ich aber zu mäßigen...es ist nicht hilfreich!

Die psychischen Folgen solltest du wirklich nicht unterschätzen...
Als vor gut 10 Jahren meine alleinerziehende Cousine auf einem Hoffmann-Kundenparkplatz (6kmh, Fussgänger haben Vorrang...) als Fussgängerin von einem Kleinlaster frontal totgefahren wurde, gabs für den Fahrer 3 Monate Fahrverbot und 800Euro Strafe. Ich empfand das zunächst auch als zu harmlos bestraft...
2 Jahre später hat sich der Todesfahrer (nach ärztlicher Behandlung...) selbst das Leben genommen(!)
Unterschätze es also nicht... ;)

Es hätte keinen Unterschied gemacht wenn er 80k bezahlt hätte und lebenslangen Führerscheinentzug bekommen hätte...jedenfalls nicht für die Hinterbliebenen - und was @kkkkkk sagt - und auch nicht als "Abschreckung" für andere Täter (oder soll ich lieber "Unglückliche" sagen?).

Es liegt mir fern das Thema hiermit zu töten...aber mehr Sachlichkeit ist zur Lösungsfindung angebracht, sofern dieses für Opfer denn überhaupt möglich ist.
 
Mich wundert, dass so wenig über lebenslangen, ausnamslosen Führerscheinentzug für AbbiegeTöter berichtet wird.
Ebenso fehlt die Berichterstattung zu den hohen Gefängnisstrafen für fahrlässiges Töten von Radfahrern durch "Kraft"-Fahrer:innen.
Gibt es solche Strafen denn überhaupt?

Zumindest bei Wiederholungstätern /auffälligen Fahrern fände ich das angemessen. Oder nur Fahrerlaubnis bis 500kg und 20km/h oder so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn hier einige das Video schon kennen werden, finde ich es doch jedes Mal wieder interessant und hilfreich, wenn über den "toten Winkel" gesprochen wird:
 
gelten EU-weit. Deshalb gibt es auch Unfallzahlen: 400 von rechtsabbiegenden getötete Radfahrer:innen in Europa jährlich.
Dieser elende französische "Angel morts" Aufkleber muss weg! Es muss heißen Er kuckt weg - Il détourne le regard.

Gibt es solche Strafen denn überhaupt?
es wird Zeit...

ist prima! Jetzt noch die Spiegel nachjustieren und er ist rundum nicht nur jederzeit sondern auch deutlich zu sehen! :)

Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer hat jedenfalls ihre Berechtigung.

Gestern fuhr ein Mitmensch mit seinem 40 Tonnen Sattelauflieger durch den Kreisverkehr. Beim Rein- und Rausfahren das Handy am Ohr, lautstark telefonierend.
Und wer fährt? Und wer kontrolliert? Und wer verurteilt? Niemand...

Gruß Krischan
 
Richtig, alle Neufahrzeuge ab 2007 müssen diese Spiegel haben. Richtig, nach StVZO müssen alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge seit 2009 theoretisch nachgerüstet sein. Falsch, die StVZO gilt für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind. Hier gilt das territorialprinzip und die StVZO greift nicht. Deshalb
sich dann die Regelungen in anderen Länder mal angucken.

In Niederlande ist immer der motorisierte Unfallteilnehmer Schuld. [...]
Entsprechende Gesetze würden hier viel ändern.
Ändert garnix, nur welche Versicherung von wechem Unfallteilnehmer zahlt.
 
en zahlen bei grober Fahrlässigkeit nicht.
Es ist für Opfer bedeutsam, dass dem Täter die Schuld gegeben wird.

Ordne Dein schreckliches Erlebnis bitte den 4000 Rechtsabbiegeopfern der letzten 10 Jahre zu.
Bedenkst Du den Kummer der Angehörigen Deiner Cousine? Du bist selbst betroffen und empfindest Mitleid mit dem
, das ehrt Dich. Ich kann das nicht teilen, gleichwohl die Sinnlosigkeit verstehen.
Gruß Krischan
 
en zahlen bei grober Fahrlässigkeit nicht.
Die Versicherung zahlt, möcht dann aber gerne das Geld von dir zurück haben.

Zu Problem Abbiegeunfälle und Blickverhalten:
  • Vorfahrtsregelungen
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • Einrichtungen für schwächere Verkehrsteilnehmer
  • Anwesenheit schwächerer Verkehrsteilnehmer und anderer Verkehrsteilnehmer
  • Sichtverhältnisse
  • Design des LKW
  • Alter des Fahrers
  • Unaufmerksamkeit des Fahrers
Das sind die Punke, an denen du arbeiten musst. Hierfür benötigts du: Verkehrsplaner, Gesetzgeber, Polizei, Mediziner, Fahrzeughersteller etc.
Eine einfache Antwort, wie z.B. eine lustige Werbekampagne, gibt es nicht.

Gestern fuhr ein Mitmensch mit seinem 40 Tonnen Sattelauflieger
Gestern ist auch ein Radfahrer über eine rote Ampel gefahren und dann auf dem Bürgersteig weiter.
Daß es m.M. zu wenig Polizeikontrollen gibt steht auf einem anderen Blatt, könnte aber mit der Höhe der Abbiegeunfälle korrelieren oder umgefahrenen Fußgängern, die aus Hauseingängen kommen ;)
 
Hi,
Über die Spiegel kann man mehr sehen, wenn man will.
Dazu gehört es, dass die Spiegel richtig eingestellt sind....
Sonst hat man nen blinden Fleck.
Und kann dann sagen hab nix gesehen...


Sicherer sind vlt. die Piepserhilfen. Bei PKWs kennt man sie beim Rückwärtsfahren. Jeder neue PKW hat die. Beim LKW an der Fahrerkabine würden sie auch helfen. Nur 1.000 EUR....
https://www.quickborn1.info/2019/04/11/feuerwehr-im-einsatz-bei-autounfall/

LKW Hersteller Sicht + Video
 
Es ist für Opfer bedeutsam, dass dem Täter die Schuld gegeben wird.
jaa...richtig!

Als Opfer ist es zunächst mal wichtig, dass dem Täter die Schuld gegeben wird - relativ unwichtig ist hingegen die "Höhe der Strafe"* weil die Höhe ändert nix (fürs Opfer)...wohl aber für den Täter...

Der 2. ebenso wichtige Punkt für Opfer ist das Verhalten des Täters hinsichtlich Schuldeingeständnis.
Hier liegt der Grund meines "kein Tropfen Mitleid" im konkreten Fall meiner Cousine...da hat der Fahrer seine Schuld abgewiesen, mit nicht ganz wahren "Zeugenaussagen" vor Gericht untermauern lassen etc. Und das auch nach Verkündung des milden Urteils. Genau an dieser Stelle liegt der Grund der...

* "Höhe der Strafe":
wenn sehr drastische Strafen ausgesprochen werden, sinkt die Bereitschaft des Täters zum Schuldeingeständnis, da er sich zu Unrecht zu hart bestraft fühlt. Aus der Entscheidung des Richters für eine eher (zu) milde (erscheinende) Strafe spricht große Weisheit: im Gerichtssaal ist ein Schuldeingeständnis angebracht und noch relativ "einfach" - mit zunehmend zeitlicher Entfernung wirds immer schwieriger und verliert mit der Zeit auch etwas an Bedeutung.

Mitleid habe ich mit den Angehörigen des Täters: auch er hinterlässt eine Frau und 2 minderjährige Kinder, die nun an der Seele verkrüppelt durchs Leben müssen (ich hoffe ich muss dir @Krischan als Lehrer? nichts erzählen...).
Niemandem ist mit Rache oder Strafverschärfung geholfen, Ausnahme bei Vorsatz.
Der Todesfahrer hat in meinen Augen die Last seines Fehlverhaltens auf seine Kinder abgewälzt, das ist im bestenfall nur feige oder dumm. Wem hilft die Erhöhung der Opferzahl...?

Viel wichtiger ist es daran zu arbeiten, das vermeidbare Ursachen abgeschafft werden. Hier ist dir meine Unterstützung zugesichert - die Rufe nach Strafverschärfung überlasse ich Populisten (aka "Todesstrafe für Kinderschänder").

Magst mal drüber nachdenken Krischan... ;)
 
über die abschreckende Wirkung bei konsequenter Umsetzung...
funktioniert gut, wenn alle mitmachen... merk ich als Leerer im Urlaub rückblickend auf liebevoll konsequenten Umgang mit aufsässigen SuS ... die haben hier mal nix zum Suchen :p
Gruß Krischan
 
Um mal im Bilde zu bleibe:
auf liebevoll konsequenten Umgang mit aufsässigen SuS ... die haben hier mal nix zum Suchen
Die höchste Strafe ist dann also der Schulverweis, mit dem dann wem geholfen ist?
Dem Lehrer, der sich nicht mehr mit dem Blag rumärgern muss? Dem verwiesenen zu Schulenden, der als Schulversager dann irgendwo rumhartzt?

Hat hier vielleicht nicht doch etwa das Bildungssystem versagt, weil der Lerhrer-Schüler-Schlüssel nicht stimmt, es keine Schulpsychiologen gibt, die pedagogische Ausstattung mangelhaft ist oder die Schultoiletten überlaufen? Und kann man ohne Schulabschluss LKW-Fahrer werden :cool:
 
Mir geht es ums banale Überleben.
Abschweifen geht woanders.
Leute nach Beendigung ihrer Schulpflicht nachsozialisieren wird üblicherweise über Ordnungs- und Strafrecht organisiert, wenn ich mich nicht irre.
MMn wird das in vielen Fällen nicht angemessen umgesetzt, das ist ein Stück vom Kuchen.
Prävention kann jedenfalls nicht sein, dass man Grundschülern die Zusatzspiegel abklebt und behauptet, der Lkwist könne sie nicht sehen.
Was soll man nun mit diesen vorfahrtsrechtmissachtenden Leuten machen, Ihr Schlaumenschen @kkkkkk und @Arkadi ? Tutschitutschi oder was?
Krischan
 
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