Kurze Rückmeldung:
Auf Nachfrage erfolgte zunächst keine Reaktion. Tage später klingelte die freundliche Postbootin und erbat eine Unterschrift, im Gegegenzug überreichte sie ein Einschreiben das einen Anhörungsschreiben enthielt.
In diesem wurde der Vorwurf eröffnet, das Lastenrad bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheides erworben zu haben. Dies sei aus den eingereichten Dokumenten ersichtlich.
Mit kurzer Fristsetzung sei nun eine Rechtfertigung einzureichen, bei Verzug sei der Zuwendungsbescheid unwiederbringlich aufgehoben.
Ja nun, aus allen Dokumenten war ohne jedes Missverständnis das absolute Gegenteil ersichtlich. Dies daraufhin freundlich übermittelt und es folgte ihrerseits in Form einer Email ein kurzes Bedauern, sie hätten nun nach eingehender Prüfung den Fehler bei sich gefunden.
Nun sollte jüngst ein Fragebogen des hessischen Rechnungshofes ausgefüllt werden, doch eine Auszahlung der Förderung war weiterhin nicht Sichtweite.
Resigniert um Auskunft gebeten und überraschend ging der Betrag sodann endlich auf dem Konto ein.
Was, wie wo dort nun schief lief? Keine Ahnung.
Immerhin Ente gut, alles Gut.