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Ich weiß jetzt nicht wie alt sie ist, aber unter acht darfst du mir ihr auf dem Gehweg fahren, wenn du sie begleitest.Es bleibt beknackt. Ich muss meine Tochter ja eigentlich auf der Straße fahrend begleiten. Sie darf beides nutzen.
StVO §2 schrieb:Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen;
t.