Durch den jüngsten Ausbau und die Widmung des Weges als Geh- undRadweg ist dieser nun für einen Teil der Öff entlichkeit durchgängig und zeitlich uneingeschränkt nutzbar. Um dies auch weiterhin gewährleisten zu können, ist es erforderlich, die Nutzung durch andere Verkehrsartenmit sofortiger Wirkung auszuschließen.
Diese Beschränkung ist zunächst notwendig, um die Verkehrssicherheitgemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO zu gewährleisten. Die (Mit-)Benutzung des Weges durch andere Verkehrsarten würde eine erhebliche Gefahr für die zugelassenen Verkehrsarten, insbesondere für Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer, darstellen. Angesichts des veränderten Freizeitverhaltens und des gestiegenen Bedarfs an Rad- und Wanderwegen trägt der neu errichtete Geh- und Radweg wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für diese Gruppen bei, die nun eine Nutzungsalternative zur stark frequentierten Staatstraße 2402 haben. Zudem schließt er eine Lücke im Naherholungsnetz für Menschen aus dem Nürnberger Land und dem nahegelegenen fränkischen Seenland. Aufgrund der zuerwartenden hohen Nutzungsfrequenz, vergleichbar mit dem südlich verlaufenden Geh- und Radweg, wäre eine uneingeschränkte gemeinsame Nutzung durch Radfahrer, Fußgänger, Reiter und motorisierten Verkehr aufgrund der Breite und Verlauf des Weges äußerst gefährlich und unnötig riskant. Reitern bleibt jedoch die Möglichkeit, den neuen Weg zuüberqueren.
Zusätzlich liegt es in der Verantwortung des Marktes Pyrbaum, außerordentliche Schäden an dem neu angelegten Weg zu verhindern. Bei temporärer oder dauerhafter Mischnutzung ist zu befürchten, dass der Weg nahezu unpassierbar wird und somit eine erhebliche Gefahr für Fußgänger und Radfahrer darstellen würde. Durch die Mischnutzung zeigte sich bereits aus der Vergangenheit, dass eine Nutzung für Fußgängerund Radfahrer nicht mehr möglich war. Des Weiteren würden durch diegemeinsame Nutzung unverhältnismäßig hohe Unterhaltskosten für denMarkt Pyrbaum entstehen. Dies gilt es nach der erfolgten Neuerrichtung und den damit verbundenen Kosten unverzüglich zu vermeiden. In der näheren Umgebung existieren mehrere öffentliche Feldwege, sodass es den anderen Verkehrsarten freisteht, diese Wege anstelle desbeschränkten Teilstücks zu nutzen.