Liebes Forum,
natürlich eigentlich keine Lastenrad-Frage, der Nachwuchs soll ja auch selber fahren lernen:
Stimmt es, dass das begleitende Radfahren auf dem Fußweg (bei uns konkret im Moment beide Kinder unter 8) nur in Fahrtrichtung (der entsprechenden Autostraßen-Hälfte) erlaubt ist?
Ich bin gestern von der Polizei angehalten worden und wir mussten von dort an schieben, weil wir auf der linken Seite unterwegs waren (Überqueren an der Stelle nicht möglich, Zurückfahren wäre großer Umweg, ähnlich lästig wie Schieben). Über den Stil (?) und den Ton habe ich mich gestern genug geärgert (und gewundert, weil sich da meiner sonstigen Erfahrung nach eigentlich viel zum Guten gewandelt hat). Aber wissen will ich es doch, ob ich ja jahrelang so falsch gewickelt war.
Im Netz bin ich nicht so recht fündig geworden, die meisten Erläuterungen zum begleitenden Radfahren auf dem Fußweg schweigen zu dem Aspekt. Und eigentlich wäre mir eine "Primärquelle" (StVO, Bußgeldkatalog, evtl. Urteil) eh lieber.... Kann mir jemand weiterhelfen?
Bonus-Frage: Falls es die Regelung mit der Fahrtrichtung gibt, gibt es eine Zumutbarkeits-Ausnahme oder ähnliches, wenn zum Beispiel nur auf einer Seite ein Fußweg ist (grundsätzlich, oder wegen Baustelle, etc.)?
Vielen Dank vorab,
M
P.S.: Sollten (genau) diese Fragen schon behandelt worden sein, habe ich das leider übersehen und bin über einen entsprechenden Hinweis dankbar.
natürlich eigentlich keine Lastenrad-Frage, der Nachwuchs soll ja auch selber fahren lernen:
Stimmt es, dass das begleitende Radfahren auf dem Fußweg (bei uns konkret im Moment beide Kinder unter 8) nur in Fahrtrichtung (der entsprechenden Autostraßen-Hälfte) erlaubt ist?
Ich bin gestern von der Polizei angehalten worden und wir mussten von dort an schieben, weil wir auf der linken Seite unterwegs waren (Überqueren an der Stelle nicht möglich, Zurückfahren wäre großer Umweg, ähnlich lästig wie Schieben). Über den Stil (?) und den Ton habe ich mich gestern genug geärgert (und gewundert, weil sich da meiner sonstigen Erfahrung nach eigentlich viel zum Guten gewandelt hat). Aber wissen will ich es doch, ob ich ja jahrelang so falsch gewickelt war.
Im Netz bin ich nicht so recht fündig geworden, die meisten Erläuterungen zum begleitenden Radfahren auf dem Fußweg schweigen zu dem Aspekt. Und eigentlich wäre mir eine "Primärquelle" (StVO, Bußgeldkatalog, evtl. Urteil) eh lieber.... Kann mir jemand weiterhelfen?
Bonus-Frage: Falls es die Regelung mit der Fahrtrichtung gibt, gibt es eine Zumutbarkeits-Ausnahme oder ähnliches, wenn zum Beispiel nur auf einer Seite ein Fußweg ist (grundsätzlich, oder wegen Baustelle, etc.)?
Vielen Dank vorab,
M
P.S.: Sollten (genau) diese Fragen schon behandelt worden sein, habe ich das leider übersehen und bin über einen entsprechenden Hinweis dankbar.