Sammelfaden: Filme, Berichte, Hefte, PMs, Fundsachen usw. zu Lastenrädern und dergl. (die woanders nicht reinpassen)


Money quote:

Sparsame Autos brauchen auf 100 Kilometer 5 Liter Benzin und verursachen so 12 Kilogramm CO2-Emissionen, also 120 Gramm pro Fahrzeugkilometer – und bei einer Besetzung mit 4 Personen 30 Gramm pro Personenkilometer. Velofahrende verbrauchen auf 100 Kilometer bei normaler Fahrt rund 2500 Kilokalorien (kcal). Den Energie- und Muskelverbrauch müssen sie durch zusätzliche Nahrungsaufnahme ausgleichen. So bräuchten sie für die 2500 kcal etwa 1 Kilo Rindfleisch. Das verursacht in der Produktion 13,3 Kilogramm CO2.

Ist das noch Punkrock Journalismus

 
"Glaube keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast" Hat glaube ich Adenauer gesagt...
 
"So bräuchten sie für die 2500 kcal etwa 1 Kilo Rindfleisch"
oder gut 700 gr. Haferflocken oder 1869 gr. co2 vs. 3 kg/Pers. bei 4 Personen in dem sparsamen Auto... Die 5,6 Kw/h Strom, die allein die Herstellung der 5ltr. Benzin braucht, sind noch nicht eigepreist.
 
Bei welcher Autofahrt sitzen 4 Personen in der Kiste?
 
Durch Leasing könnte man zumindest die Leasingsraten als Betriebsausgabe geltend machen
Wieso eigentlich "zumindest"? Was denn noch? Betriebsausgaben sind Ausgaben, was ich nicht ausgebe, kann ich auch nicht als Ausgabe "geltend" machen - oder bin ich irgendwie "anders"?
 
Wieso eigentlich "zumindest"? Was denn noch? Betriebsausgaben sind Ausgaben, was ich nicht ausgebe, kann ich auch nicht als Ausgabe "geltend" machen - oder bin ich irgendwie "anders"?
In dem Artikel ging es ja um einen selbständigen Berater, der nach geltendem Steuerrecht, nur wenn er mit dem Auto fährt, seinen Kunden über die Kilometerkosten die Reisekosten in Rechnung stellen kann.
Mit dem Fahrrad kann er das nicht. Ist nicht vorgesehen.

Ansonsten bräuchte ich es in meiner Tätigkeit auch nicht, aber es zeigt sich mal wieder die Bevorzugung des MIVs.
 
seinen Kunden über die Kilometerkosten die Reisekosten in Rechnung stellen kann
Also: als Selbständiger/Freiberufler/Gewerbetreibender pipapo kann ich nach geltendem (Steuer?-) Recht meinen Kunden alles in Rechnung stellen, was ich an Leistung erbringe, entsprechend meiner ausliegenden Preislisten oder nach Absprache oder entprechender Gebührenordnung (Freiberufler) - was die Steuer damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht.. und erschloss sich schon beim Lesen des Artikels nicht. Dass MIVs steuerlich bevorzugt werden, ist Fakt, aber ein ganz anderes Thema...
 
Also: als Selbständiger/Freiberufler/Gewerbetreibender pipapo kann ich nach geltendem (Steuer?-) Recht meinen Kunden alles in Rechnung stellen, was ich an Leistung erbringe, entsprechend meiner ausliegenden Preislisten oder nach Absprache oder entprechender Gebührenordnung (Freiberufler) - was die Steuer damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht.. und erschloss sich schon beim Lesen des Artikels nicht. Dass MIVs steuerlich bevorzugt werden, ist Fakt, aber ein ganz anderes Thema...

2014: Durch die Überarbeitungen im Reisekostenrecht (siehe auch Reisekostenreform 2014) wurden auch die Richtlinien für die Kilometerpauschale bei den Fahrtkosten angepasst. Ab 01.01.2014 sind Fahrtkosten-Pauschalen nur noch für PKW und motorbetriebene Fahrzeuge vorgesehen. Das heißt: Die Pauschale für Fahrten mit dem Fahrrad (das waren bisher 0,05 Euro pro zurückgelegtem Kilometer) und die Mitfahrer-Pauschalen (bei Mitfahrten im PKW bisher 0,02 Euro / Kilometer) entfallen und dürfen ab 2014 nicht mehr genutzt werden.

Dem Kunden kannst du berechnen, was du magst, aber steuerlich kann man es nicht geltend machen. Sprich, zahlst dann als Radfahrer mehr Steuern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso eigentlich "zumindest"? Was denn noch? Betriebsausgaben sind Ausgaben, was ich nicht ausgebe, kann ich auch nicht als Ausgabe "geltend" machen - oder bin ich irgendwie "anders"?
Was ist denn jetzt mit dem kg Fleisch was ich für die Strecke verbrauche wie ich heute gelernt habe? (Wo habe ich das noch gelesen...?)

Wenn das keine Betriebsausgaben sind...? :unsure:
 
Dem Kunden kannst du berechnen, was du magst, aber steuerlich kann man es nicht geltend machen. Sprich, zahlst dann als Radfahrer mehr Steuern.
Hier werden 2 Sachen verwechselt:

1) Resiekostenabrechnung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Wenn ich kein Fahrzeug oder Ticket für die Öffis vom Arbeitgeber für Dienstfahrten bekomme, dann kann ich das als Reisekosten mit dem Arbeitgeber verrechnen. Der gibt das als Betriebsausgabe weiter und "spart" Steuern. Steuerlich betrifft mich als Arbeitnehmer das nicht, da Reisekosten steuerfrei sind. Wenn ich jetzt aber mit dem Rad fahre, kann ich wohl nix mehr abrechnen, was unfair ist, da auch da für mich (geringe) Kosten entstehen. Gibt mir der Arbeitgeber dennoch eine Aufwandsentschädigung, dann muss ich das als geldwerten Vorteil angeben und zahle Steuern und Sozialabgaben drauf.

2) Was ich dem Kunden in Rechnung stelle ist egal und wird immer versteuert, egal was irgendo geschrieben steht. Ich kann mich auch mit Teams einloggen und eine Anfahrtspauschale verlangen, wenn es der Kunde zahlt. Das Finanzamt freut sich über jeden erwirtschafteten €uro. Wenn ich verhältnismäßige Ausgaben für Fahrzeuge habe, egal ob Auto, Öffis oder Fahrrad, kann ich das als Betrieb immer als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Ich habe hier in der Fa. ein leasing eBike mit einer Lupine aufgerüstet. Ist auch eine Betriebsausgabe.
 
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