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- Cangoo Downtown 250, Urban Arrow 2020
Mahlzeit,
ich weiß nicht, in wie weit das hier schon Thema war, oder ob es ggf doch für einige eine neue Info ist,
aber lauft StVO §12 Abs.3 Für auf Fahrrädern max zwei Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres mitgenommen werden. Ausnahme zählt für behinderte Kinder.
(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
Hier der Link zum Bundesministerium https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html
ich weiß nicht, in wie weit das hier schon Thema war, oder ob es ggf doch für einige eine neue Info ist,
aber lauft StVO §12 Abs.3 Für auf Fahrrädern max zwei Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres mitgenommen werden. Ausnahme zählt für behinderte Kinder.
(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
Hier der Link zum Bundesministerium https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html