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Lastenrad
Mittlerweile jede Menge Lastenräder!
Trotz Suche habe ich bisher nur Empfehlungen finden können, wie hoch der lichte Raum eines Radweges sein sollte. Und diese Empfehlungen gehen von 2,25 bis 2,5m Mindesthöhe aus. Nun suche ich ein Gesetz, eine verbindliche Bauordnung oder irgendwetwas anderes Verbindliches, dass die Höhe vorschreibt. bei der Breite eiens Radweges gibt es nur die Empfehlungen der ERA.
Stein des Anstoßes ist eine Unterführung in Düsseldorf (Wetterstr), die eine lichte Höhe von 2,35m hat und ein reiner Fußweg ist (Zeichen 239 Gehweg) und Radfahrer absteigen (Zusatzschild 1012-32). Wobei eigentlich das Zeichen 239 explizit sagt, dass dort nicht Rad gefahren werden darf.
Nun wollen ein paar Nutzer dieser Unterführung versuchen, dass diese auch für Radfahrende freigegeben wird.

Vielleicht liegt es auch an der Steilheit der Rampen, dass diese Unterführung nicht für uns Radelnde freigegeben ist. Wer da vielleicht auch einen Link hätte....


Da wir hier derzeit dabei nicht weiterkommen suche ich unsere Schwarmintelligenz!
 
Vielleicht liegt es auch an der
"Kreativität" der Schild(bürger)aufsteller, dass Ihr dort dieses Ereignis habt.
Gibts bei uns auch, hier versprechen sich die Verwaltungsfachangestellten Schuldfreiheit bei Kopfstößen durch Stehendradler mit Berufsunfähigkeitssehnsucht.

Meine Assoziationen sind Durchfahrthöhen allgemein, 4m. Brückenbauwerke mit weniger als 4m müssen (für den KfzVerkehr) gekennzeichnet sein.
Fahrräder dürfen ebenfalls 4m hoch bauen, das ist unüblich, deshalb wohl keine Höhenkennzeichnung.

Trotzdem viel Erfolg :)
Gruß Krischan
 
Nun suche ich ein Gesetz, eine verbindliche Bauordnung oder irgendwetwas anderes Verbindliches, dass die Höhe vorschreibt.
Hilft dir vielleicht nicht weiter, aber zur Inspiration ein Radweg aus Frankfurt, bei dem ich selbst immer den Kopf einziehen musste (1,75m maximale Durchfahrtshöhe):
Das ist eine Hauptroute für Alltag und Tourismus entlang der Nidda.
 
Zuletzt bearbeitet:

vom Kollegen - Lichtraumprofile sind Ländersache und können daher unterschiedlich sein.
 
Hat den jemand behauptet, dass es an der Durchfahrtshöhe liegt?

Mir würden auch hauptsächlich die FGSV Heftchen (ERA, RASt, ...) als relevant einfallen. Dort findet sich die schon genannte 2,25 m zzgl. Sicherheitsraum der nach oben aber, glaube ich, nirgends weiter definiert wird. Der Wikipediaartikel zum Lichtraumprofil verweist ja auch nur darauf.

Diese Richtlinien und Empfehlungen spiegeln im besten Fall den aktuellen Stand der Technik wieder an den man sich aus Haftungsgründen besser hält. Abweichungen sind aber natürlich möglich und sinnvoll wenn es Gründe gibt. Zum Beispiel einfach nicht genug Platz für entsprechende Fahrbahn-/Radweg-/Gehwegbreiten zwischen zwei bestehenden Gebäuden. Oder eine bestehende Brücke/Unterführung die für den KFZ-Verkehr ein Zeichen 265 bekommt...

Die 2,35 m liegen jetzt natürlich knapp über/unter/zwischen diversen Grenzwerten. Wenn jemand also tatsächlich mal mit dem Kopf hängen bleiben sollte und die Kommune verklagt könnte es also so oder so ausgehen. Ich kann mir vorstellen, dass die Kommune sich mit den reinen Fußweg etwas mehr absichern will.

Auf die Schnelle gesucht gibt die ERA auch Empfehlungen zur Längsneigung von Rampen. Das sollte aber auch niemanden davon abhalten einen Fußweg für den Radverkehr freizugeben wenn man das den möchte..
 
G**gle sagt: 3 Meter Höhe bei gemeinsamen Wegen, 2,50m bei reinen Fußwegen.
Nachzulesen bei
Es könnte so schön einfach sein, wenn die RASt öffentlich zugänglich wäre. Eine ganz merkwürdige Konstellation von Regelungsgeber und Verlag macht die RASt nicht öffentlich frei verfügbar.

"Unterführungen sollen mindestens 3 Meter breit sein und eine lichte Höhe von 2,50 Metern aufweisen. Bei gemeinsamer Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer sind mindestens 4 Meter Breite und 3 Meter Höhe anzustreben (RASt, 6.1.8.8)."


rast06.PNG
 
eine Unterführung in Düsseldorf (Wetterstr), die eine lichte Höhe von 2,35m hat
Radfahrer absteigen
dass diese auch für Radfahrende freigegeben wird
Vielleicht liegt es auch an der Steilheit der Rampen
oder an der fehlenden Breite? Grundsätzlich muss erstmal klar sein, warum dort niemand radfahren soll...
 
Das Frage ist nicht neu: Eigener Tunnel für Radfahrer an der Wetterstraße wird geprüft

Es geht wohl nicht um die Abmessungen sondern um Konflikte zwischen den Radfahrern und Fußgängern gehen.
Sprich wenn zwei sich nicht einigen können untersagen wir dem stärkeren seine Duldung und machen in genauso schwach wie den anderen.
Das sowas den Fußgängern noch mehr Zündstoff liefert ist klar.
Ehrliche Frage, wer würde da nicht durch fahren?
Maps vom Standort

Da hat es ein Bild (Blick durch den Tunnel)

Problem wird einfach sein das jeder zu wenig Rücksicht auf den anderen nehmen will.
 
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