Rechtliche Frage: motorisierter Anhänger + eBike

@guinness
mein Cargo Anhänger ist aus 98% Direkrecycling entstanden.
Du meinst wohl Rohstoffe für Akkus?
Bei denen für Cargohänger braucht es aber viel weniger Rohstoffe als für E-SUVs.

Die unschlagbar beste Ökobilanz haben Pferdefuhrwerke

aber zurück zu den 250W und Bergfahrten mit Lastenrad oder Hänger, da muß noch optimiert werden ich bin am experimentieren und werde berichten.
 
Also ich habe früher mal "ausgeholfen" und da war außer verschiedener "Bio"-Carlas auch eine E-Carla dabei, die gezogen wurde (die war billig aus einer Insolvenz rausgekauft). Sie wurde halt nie als e-Carla genutzt, sondern einfach von einem Pedelec (nicht nur das Omnium auf dem Bild) gezogen (war eh die Version mit viel zu kleinem Akku).
Einzig als Handwagen wurde das Motörchen benutzt, was sehr praktisch war.
Zumindest in Frankfurt/Main war es durchaus machbar, das Gespann mit "nur" einem Motor vorne zu ziehen (auch ordentlich beladen).

Keine Ahnung, ob das so ok war? Im Gespannbetrieb war der Carla-Motor nicht am Laufen und die Rennleitung hat nie was zu meckern gehabt, geschweige denn angehalten.
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Ich wollte kein neues Thema eröffnen, da dieses Thema hier bereits diskutiert wurde, meiner Meinung nach jedoch noch nicht vollständig geklärt ist. Ich überlege, einen Anhänger mit zwei 500W Bafang Nabenmotoren hinter meinem Pedelec (mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h) zu ziehen. An meinem Fahrrad, das mit einem Bosch Performance CX 36V 250W Motor ausgestattet ist, wird ein zusätzlicher PAS für die Anhängermotoren installiert. Dies ermöglicht, dass die Motoren nur aktiviert werden, wenn ich in die Pedale trete. Über zwei Controller und ein Display werden die 2 Motoren so eingestellt, dass sie nicht schneller als 25 km/h fahren können. Ein Daumengas ist nicht vorhanden, da mein Fahrrad bereits eine Schiebehilfe besitzt.

Ich bin mir bezüglich der Nennleistung unsicher, da viele Hersteller die zulässigen Werte überschreiten und es schwierig ist, dies genau zu überprüfen. Nach meiner Einschätzung überschreite ich jedoch nicht die zulässige Leistung. Ein Motor, der 250 Watt Nutzleistung an der Antriebswelle erbringt, darf während eines 30-minütigen Tests nur so viel Wärme produzieren, dass die Motortemperatur nicht mehr als 20°C über die Ausgangstemperatur von 25°C steigt.

Was meint ihr, ist das eine gesetzliche Grauzone bzw. kann man das so bauen?
 
@Clone Borg willkommen im Forum.

baue es so, wie du meinst, es wird da vermutlich nicht "die eine richtige Meinung" geben, weil noch nie jemand verklagt wurde, bzw. geklagt hat.

Falls es hart auf hart kommt, dann ist es bestimmt auch keine Hilfe, vor Gericht zu sagen:"...aber Herr Richter, Knuddelbärchen im SchnickSchnack-Forum hat aber gesagt, dass..." ;)
 
Es ist schon nicht legal mit zwei "gekoppelten" 250 Watt Motoren, jetzt willst Du ein Kleinkraftrad hinten dran hängen? Das würde ich auf keinen Fall machen.
Grenzen kann man überschreiten, aber die Folgen können heftig sein.
Im ersten Fall hast du mit Glück einen Richter, der zwei pedelecs anrechnet, im schlechten Fall sieht er schon ein Kleinkraftrad.
im zweiten Fall hat er keinen Spielraum dein Anhänger ist ein Kleinkraftrad.
Viel Erfolg bei der Suche nach dem richtigen Weg...
Gruß Krischan
 
das einzig Klare beim Pedelec sind die Beschränkung der mittleren Leistung auf 250W und ein Ende der Unterstützung bei 25km/h.
Dabei würde ich wetten dass die kurzfristig sehr hohen Spitzenleistungen feinst prüfstandsoptimiert diese Grenze ausreizen und keinesfalls überschreiten. Es hängt halt an der exakten Definition der mittleren Leistung.
Im unmittelbaren Schluss verlässt du den Sonderstatus „Pedelec“ mit selbst geringen Schubkräften des Anhängers. Die Folge kennst Du offenbar: Verstoß gegen die Versicherungspflicht etc.
Dabei wird es egal sein dass du einen PAS einbaust. Carla hat einen (mit Sicherheit gutachterlich bestätigten) Grenzfall geschaffen indem der Anhänger nicht mit PAS, sondern mit einem Kraftsensor in der Deichsel schubneutral gehalten wird => kein Antrieb des Zugrades.
Solcherlei Dinge sind nicht grundlos teuer, das ist für einen Privatier nicht sinnvoll.
Meines Erachtens kommst Du mit derlei Basteleien in Teufels Küche. Mir wäre das definitiv zu heiß.
 
Das Rechtliche steht in der StVzO. Siehe weiter oben. Daran wird mann sich halten müssen.
Ich bin sehr froh dass das mit den 250W so ein bischen locker geregelt ist, und mann kurzzeitig höher gehen kann.
Das macht beim Anfahren und am Berg Sinn. Und irgendwo steht auch das bis 6km/h mehr als 250W erlaubt sind.
Für die e-Carla ist mir nicht bekannt das es ein Gutachten fürs fahren mit Pedelec gibt.

Mir erschließt sich nicht warum Pedelec Plus die 1000W am Hänger gebraucht werden. Campinganhänger über die Alpen ziehen?
Wenn man so was unbedingt haben will sollte man dann doch in Richtung e-Fahrzeg mit Bauartzulassung und Versicherung planen.

Am e-Bike (e-Moped) mit mehr als 25km/h darf mann keine Kinder in den Anhänger setzen, aber ein allgemeines Anhänger Verbot habe ich nicht gefunden. Nur am Moped gibt es keine Hänger mit Motor.

@Clone Borg
Hast Du denn schon mal einen Hänger mit e-Antrieb gezogen? Am Bio-Rad, oder den AleXargo am Pedelec. Einfach mal probefahren bringt eine Menge Erkentnisse. 1000W Motoren bauen sich Leute ans ihr Sped-Bike, nur ist das was total anderes wie ein Cargo-Hänger.
 
dein Anhänger ist ein Kleinkraftrad
Ein Anhänger ist kein (Kleinkraft)rad, ganz andere Kategorie. Sonst wäre die Sache klarer.

Für die Mobilitätswende wäre es wirklich von entscheidender Bedeutung, dass diese Klarheit geschaffen wird, vorzugsweise gleich EU-weit. Elektrische Anhänger haben ja sehr viel Potential, aber kein Hersteller wird sich freiwillig in das Risiko begeben, etwas zu entwickeln was dann nicht benutzt werden darf.

Das Problem ist im Zweifel nicht, von der Rennleitung angehalten zu werden, sondern im Fall eines Unfalls ohne Deckung durch die private Haftpflichtversicherung dazustehen oder eine Mitschuld zu bekommen, weil das Gespann irgendwelchen Bestimmungen nicht entsprach.
 
@Clone Borg willkommen im Forum.

baue es so, wie du meinst, es wird da vermutlich nicht "die eine richtige Meinung" geben, weil noch nie jemand verklagt wurde, bzw. geklagt hat.

Falls es hart auf hart kommt, dann ist es bestimmt auch keine Hilfe, vor Gericht zu sagen:"...aber Herr Richter, Knuddelbärchen im SchnickSchnack-Forum hat aber gesagt, dass..." ;)
Dank für die Begrüßung.
Richtig, nichts gegen die süßen Knuddelbärchen, aber wenn man erwachsen ist, muss jeder selbst die Verantwortung für seine Taten übernehmen, sehe ich auch so. Ich habe schon begonnen zu bauen, wollte aber noch mal Eure Einschätzungen wissen.
Es ist schon nicht legal mit zwei "gekoppelten" 250 Watt Motoren, jetzt willst Du ein Kleinkraftrad hinten dran hängen? Das würde ich auf keinen Fall machen.
Hier würde ich gerne wissen, wo das in der STVZO steht. So viel ich weiß wird von 250W Nennleistung und nicht von maximal Leistung geschrieben. Das Prüfverfahren zur Bestimmung der Nenndauerleistung folgt der UN-ECE Regelung Nr. 85 und lässt dem Hersteller einen großen Ermessensspielraum. Vereinfacht ausgedrückt darf ein Motor, der 250 Watt bei einer empfohlenen Drehzahl liefert, während eines 30-minütigen Tests die Motortemperatur nicht mehr als 20°C über eine 4-stündige Vortemperierung von 25°C ansteigen lassen. Ich beschränke mein System durch die 25km/h. Die Leistung ist allgemein die Ableitung der bei einem Prozess umgesetzten Energie E nach der Zeit, P=dEdt=˙E. Da diese Energie der beim Prozess geleisteten Arbeit W entspricht, kann man auch sagen: „Leistung ist Arbeit pro Zeit“ bzw. P=dWdt=˙W. Nach meinem Verständnis kannst du beliebig viel Watt erzeugen, jedoch darf dein System diese Leistung nicht abgeben. Aber hier scheiden sich wohl die Geister.

@kampfgnom
Danke für deine Einschätzung. Ja, du könntest Recht haben. Aber wenn ich das Fahrzeug so konstruiere, dass es nicht schneller als 25 km/h fahren kann, werde ich es wohl riskieren müssen.

@Bastel-Schrauber
Danke für den Hinweis. Ich habe bereits die Laufräder gekauft und mit dem Bau begonnen. Ich beabsichtige, das Fahrzeug so zu konfigurieren, dass es nicht schneller als 25 km/h fahren kann und eine Manipulation ausgeschlossen ist.
No Risk, no Fun?
Das Problem ist im Zweifel nicht, von der Rennleitung angehalten zu werden, sondern im Fall eines Unfalls ohne Deckung durch die private Haftpflichtversicherung dazustehen oder eine Mitschuld zu bekommen, weil das Gespann irgendwelchen Bestimmungen nicht entsprach.
Lustig "Rennleitung" , aber das mit der Mitschuld ist ein guter Einwand.
 
Ein wesentliches Merkmal von Elektromotoren ist ja ihre kurzzeitige Überlastbarkeit, dsa wird bei E-Autos ja auch genutzt. Es stellt sich die Frage, in welchem Umfang dieses Merkmal bei Fahrradantrieben und besonders Fahrradanhängerantrieben eingeplant werden kann und darf. Der Leistungsbedarf zwischen Beschleunigen und Rollen unterscheidet sich ja enorm. Also eine Kurve, 250W auf Dauer, 1000W für 1 Minute und die Werte dazwischen. Gibt es sowas nicht schon bei den Pedelecs?
 
Es gibt Haftpflichtversicherungen bei denen auch grobe Fahrlässigkeit versichert werden kann. Mein Nachbar hat so was weil er an seinem vermieteten Mehrparteienhaus rumbaut.

Hier nochmal klar der Gesetzestext

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 63a Fahrräder und Fahrradanhänger

(2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird.

Ja Elektromotoren kann man begrenzt überlasten, das kann man berechnen... und bei der Konstruktion einplanen.
Das bleibt aber vermutlich das Geheimniss der Hersteller.

Größtes Problem ist die Hitze der Isolierlack an der Wicklung schmilz.

Ein guter E-Motor kommt auf über 90% Wirkungsgrad...

Beim Pedelec ist entscheidend wieveil Kraft Du auf die Straße bringst, vorallem bei Beschleunigung und Berg.
Ob nun 250W oder 1000W auf dem Moter stehen heist nicht automatisch 4 fache Kraft. Sehr viel hängt von der Motoransteuerung ab, also vom Controller. Und eventuell vom Getriebe.

könnte man bei schweren Lasten an starken Steigungen sinnvoll einsetzen...
na ja warum muß das dann unbedingt ein Fahrradanhänger sein, dafür hatte die Post doch ihre e-Transporter entwickelt und wenns noch kleiner sein soll da gibts den Elektrofrosch, alles Zugelassen und mit Versicherung.
 
Also, ein username wie 'Klonborg' riecht für mich nach alten Trollsocken. Aber ymmv.
:rolleyes:
Clone Borg nicht Klonborg? Klingt für mich eher nach einem verlorenen Borg-Bruder. Widerstand ist zwecklos gegen den Geruch alter Trollsocken!
könnte man bei schweren Lasten an starken Steigungen sinnvoll einsetzen. Ups oder andere könnten damit auch in Kassel oder in der Eiffel ausliefern (y)
Gruß Krischan
Genau das habe ich mir auch gedacht! Irgendwann möchte ich auch mit meinem FAWOWA (Fahrradwohnwagen) über die Alpen fahren können.
Gibt es sowas nicht schon bei den Pedelecs?
Ja sowas gibt es. Zum Beispiel gibt Bosch beim Performance CX 36V 250W an, aber kurzzeitig kann der Motor wohl deutlich mehr, ich glaube, bis zu 650W.
na ja warum muß das dann unbedingt ein Fahrradanhänger sein, dafür hatte die Post doch ihre e-Transporter entwickelt und wenns noch kleiner sein soll da gibts den Elektrofrosch, alles Zugelassen und mit Versicherung.
Ich möchte auch gerne durch den Wald cruisen, wenn möglich. Außerdem bin ich ein großer Bastelfan. Mein Anhänger wird mit einem 200W Solarpanel ausgestattet. Der Fahrradanhänger soll eigentlich mein Zelt ersetzen und in erster Linie eine Schlafstätte sein, kein Lastesel.
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Danke für eure Antworten. Die Kombination aus Pedelec und motorisiertem Anhänger wird auch als „Phantom-Anhänger“ (lt. TU Braunschweig | Forschungsstelle Mobilitätsrecht) bezeichnet, da er die Zugkräfte durch eigenen Antrieb ausgleicht, ohne dabei Schubkräfte auf das Zugrad auszuüben. Der Anhängermotor läuft nur, wenn ich in die Pedale trete. Zudem ist der Anhängermotor auf eine Geschwindigkeit von 25 km/h begrenzt. Es ist jedoch rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Dennoch denke ich, ich werde es wohl riskieren und den Anhänger so bauen, wie ich es mir gedacht habe.
 
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