Hallo zusammen,
hier im hügeligen Stuttgart sehe ich öfter mal einen Lastenanhänger eCarla von CarlaCargo, der von einem eBike gezogen wird.
Mir ist klar, dass man das hier brauch, denn so einen voll beladenen Anhänger zieht man nicht mehr ohne weiteres nur mit einem eBike (und damit nur einem Motor) den Berg rauf (eigene Erfahrung).
Mal davon abgesehen, dass das mit den 250 Watt Antriebsleistung ja eh umstritten ist, siehe ...
... hat das von mir beschriebene Gespann definitiv mehr elektrische Antriebsleistung als 250 W.
Gesetzestext
Auch heißt es nicht "mit einer oder mehreren elektrischen Trethilfen", was ja für den Singular spricht - also EIN Motor.
Würde dieses Gespann damit gleich gegen zwei Punkte (Anzahl der Motoren und elektrische Antriebsleistung) verstoßen?
Ich frage, weil ich auch schon darüber nachgedacht habe, auf so ein Gespann umzustellen.
Alex
hier im hügeligen Stuttgart sehe ich öfter mal einen Lastenanhänger eCarla von CarlaCargo, der von einem eBike gezogen wird.
Mir ist klar, dass man das hier brauch, denn so einen voll beladenen Anhänger zieht man nicht mehr ohne weiteres nur mit einem eBike (und damit nur einem Motor) den Berg rauf (eigene Erfahrung).
Mal davon abgesehen, dass das mit den 250 Watt Antriebsleistung ja eh umstritten ist, siehe ...
E Bike: Unterschied Dauerleistung & Maximalleistung / Spitzenwattabgabe
Laut der rechtlichen Regelung in Deutschland muss die maximale Dauerleistung eines E Bikes / Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h auf max. 250 W begrenzt sein. Was vielen Fahrern nicht bewusst ist: Die Maximalleistung (momentane Spitzenwattabgabe) kann aber dennoch deutlich höher liegen...
ebiketuningblog.com
250W Motor ? Oder lieber mehr nehmen ?
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www.pedelecforum.de
... hat das von mir beschriebene Gespann definitiv mehr elektrische Antriebsleistung als 250 W.
Gesetzestext
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 63a Fahrräder und Fahrradanhänger
(2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird.
Auch heißt es nicht "mit einer oder mehreren elektrischen Trethilfen", was ja für den Singular spricht - also EIN Motor.
Würde dieses Gespann damit gleich gegen zwei Punkte (Anzahl der Motoren und elektrische Antriebsleistung) verstoßen?
Ich frage, weil ich auch schon darüber nachgedacht habe, auf so ein Gespann umzustellen.
Alex