Rechtliche Frage: motorisierter Anhänger + eBike

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Hallo zusammen,

hier im hügeligen Stuttgart sehe ich öfter mal einen Lastenanhänger eCarla von CarlaCargo, der von einem eBike gezogen wird.
Mir ist klar, dass man das hier brauch, denn so einen voll beladenen Anhänger zieht man nicht mehr ohne weiteres nur mit einem eBike (und damit nur einem Motor) den Berg rauf (eigene Erfahrung).

Mal davon abgesehen, dass das mit den 250 Watt Antriebsleistung ja eh umstritten ist, siehe ...



... hat das von mir beschriebene Gespann definitiv mehr elektrische Antriebsleistung als 250 W.

Gesetzestext

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 63a Fahrräder und Fahrradanhänger

(2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird.

Auch heißt es nicht "mit einer oder mehreren elektrischen Trethilfen", was ja für den Singular spricht - also EIN Motor.

Würde dieses Gespann damit gleich gegen zwei Punkte (Anzahl der Motoren und elektrische Antriebsleistung) verstoßen?

Ich frage, weil ich auch schon darüber nachgedacht habe, auf so ein Gespann umzustellen.

Alex
 
Willkommen.

Zu dem Thema wurden sich offenbar schon einige Gedanken gemacht:
Allerdings interpretiere ich die aktuellen Regeln und hier im Forum gepostete Aussagen von Polizeibeamten für mich so, dass der Antrieb der Carla zusätzlich laufen darf, weil die Carla ja durch die Auflaufbremse bedingt nicht schiebt und somit gem. der Aussagen die Antriebskraft nicht summiert wird... ob diese Interpretation richtig ist, wird wohl in irgendeiner nahen oder fernen Zukunft abschließend ein Gericht klären müssen...

Am Ende muss man eben auf eine entsprechende Klarstellung warten. Alles andere bleibt Mutmaßung.

Vielleicht sollte man mal Carla Cargo dazu befragen…
 
Dieses Kopplungsthema steht immer mal wieder in vielen verschiedenen Themen, es läuft hoffentlich auf eine Anerkennung zweier getrennt zu betrachtender Systeme heraus:
- Das Pedelec und
- der selbtsangetriebene Anhänger (entkoppelt durch einen Auflauf-Ausschalter/ KEIN Schubanhänger).
Es gibt dazu wohl eine Kommission, die Regularien erarbeitet (hoffentlich ohne Autolobby).
Man kann es sich so vorstellen, das ein Boot mit einem zweiten, gleichstarken Außenbordmotor eben nicht schneller wird, sondern "nur" mehr Masse beschleunigt.
Was ja Sinn der Sache ist.
Da die Carla auch selbständig bremst, ist für gemeinsame Entschleunigung gesorgt (y).
Aktuell wird das System wohl nicht beanstandet. (Außer in Bayern? :LOL: )
Gruß Krischan
 
@Matze wie ich im Eingangsbeitrag bereits fett hervorgehoben habe, spricht das Gesetz von EINER elektrischen Trethilfe und nicht mehreren.
Allerdings steht dort nichts von der Anzahl der Motoren. So könnte man durchaus argumentieren, dass die Trethilfe aus mehreren Motoren besteht, die zusammen die 250 W nicht überschreiten.
 
Ich habe gerade entdeckt, dass dieses Thema auch in diesem Beitrag angesprochen wird, darum verlinke ich ihn mal:


Verlinkt gerne weitere Beiträge/Themen, dann könnte das hier eine Art Sammelbeitrag werden.
 
Zwei Motoren gibt es auch in etlichen Dreirädern und Rikschas. Die sind dann einfach jeweils mit 125 Watt ausgezeichnet. Gibt da einen von Heinzmann mit 125 Watt und 111 Nm Drehmoment :ROFLMAO:
 
Zwei Motoren gibt es auch in etlichen Dreirädern und Rikschas. Die sind dann einfach jeweils mit 125 Watt ausgezeichnet. Gibt da einen von Heinzmann mit 125 Watt und 111 Nm Drehmoment :ROFLMAO:
Wenn man das jetzt runterskaliert: Ein Leopard 2 hat 4.600 Nm Drehmoment. Dann müsste man diese Heinzelmänner auf 3 Watt runterregeln, um den Drehmoment zu erreichen. Dann bräuchte man 41 Heinzelmänner als "Redporschekiller".

Das wäre ein Tauziehen. Und wenn man den 42 Motor einbaut, hat der Leo verloren.
 
statische Betrachtung vs dynamische Betrachtung
Nennleistung vs Spitzenleistung
Nenndrehmoment vs Spitzendrehmoment


125W Nennleistung bei 5,95Nm Nenndrehmoment
950W Spitzenleistung bei 113Nm Spitzendrehmoment
*

Äpfel vs Birnen ;)

* Quelle: https://www.heinzmann-electric-moto...sche_Daten_/Technische-Daten_RN111_d_0721.jpg
Genau das meinte ich ja, die tatsächliche Leistung hat nix mit der zum einhalten der Vorschriften auf das Etikett gedruckten Zahl zu tun ;)
 
Bei der Anschaffung der Carla für Jenaer Vereine vor einigen Jahren hat uns der Hersteller damals mitgeteilt das die Carla Cargo e-Variante nur an Bio Fahrräder darf. Für Zugfahrräder mit e-Antrieb sei sie nicht zugelassen. Das ist schon etwas her und bei der Firma CarlaCargo hat es viele Veränderungen, auch personell gegeben. Jena ist auch sehr bergig aber bis heute wird die Carla dort auch mit schwerer Beladung am normalen Fahrrad gezogen. Das Zugfahrrad hat einen Pedalsensor, das ist Vorschrift. Das mit den 250W Dauerleistung ist halt eine Vorgabe, damit das ganze noch Fahrrad bleibt. Mehr geht ja problemlos aber dann braucht es halt eine Moped Bauartzulassung, und ein Versicherungskennzeichen. Was ich durchaus für vernünftig halte. Am Moped darf man jederzeit Anhänger ziehen.

Ich bin sehr für alternativen Transportzkonzepte es soll Klimafreundlich sein, wenig Feinstaub verursachen, Lärm reduzieren, weniger Fläche verbrauchen usw. Cargo Anhänger mit e-Antrieb sind da durchaus sinnvoll. Nur bitte keine deutsche Regulierungswut und schon gar nicht von Verhinderungslobbyisten. Lieber ein bischen Grauzohne und vorsichtig fahren.
 
Am Moped dürfte man einem Anhänger ziehen, allein es fehlt an aktuellen, zugelassenen Kupplungen und Deichseln.
Theoretisch easy, praktisch fast nicht umsetzbar.
Darum darf man am HS Pedelec auch keine Anhänger ziehen.
Und dass es immer noch nicht klar geregelt ist, wann man einen auflaufgebremsten, schubfreien, angetriebenen Hänger am Pedelec haben darf, ist echt blöd.
 
@lowtech

Ah das wusste ich bisher nicht, das man versucht das Hänger ziehen unmöglich zu machen weil wan keine Bauartzulassung für Kupplungen erteilt. Ich hab die alte Zugelassene DDR Kupplung an der Simson und am Hänger, gibt es auch baugleich fürs Fahrrad. Originale bekommt man aber nur noch mit sehr viel Glück gebraucht. Ich hab auch schon Nachbauten am Moped gesehen die wären aber dan ja illegal. Bei uns hier fahren noch einige Simsons mit Anhängern rum, vorallem auf den Dörfern mit teilweise abenteuerlichen Anhängern dran. Ich habe noch nichts gehört das das igendwie beanstandet wird. Die einzigen Vorschriften die ich bisher kenne ist das man ein selbstgemaltes Duplikat des Versicherungskennzeichens am Hänger braucht, ein Rücklicht und ein Bremslicht, und man eben nur noch 40km/h fahren darf statt 60.
LG
 
K-Ryole wär auch gut für die Hügel hier, evtl. könnte es da auch ein Schlupfloch geben weil er nicht schiebt etc. in FR ist es ja irgendso eine Sonderregelung.
 
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