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Schwierig.
Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung, damit sind Arbeiten an den Belägen eigentlich nicht abgedeckt. Der Fehler an den Bremskolben kann durch Fehlbedienung durch den Kunden hervorgerufen worden sein. (Kolben zu weit rausfahren lassen, etwa wenn das Rad raus ist und man am Bremshebel zieht.) Zumindest könnte der Händler so argumentieren. In diesem Fall wäre der Schaden erst nach dem Kauf entstanden und nicht wie im Gewährleistungsrecht vorgesehen, ein unentdeckter Mangel der schon zum Kaufzeitpunkt bestand.
300 Euro klingt allerdings auch nicht nach einer "Reparatur" sondern nach Austausch der Bremse. Das ist nicht der günstigste, aber für die Werkstatt der einfachste Weg.
Ich würde behaupten, die neue Werkstatt klingt fähiger und sollte beibehalten werden.
Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung, damit sind Arbeiten an den Belägen eigentlich nicht abgedeckt. Der Fehler an den Bremskolben kann durch Fehlbedienung durch den Kunden hervorgerufen worden sein. (Kolben zu weit rausfahren lassen, etwa wenn das Rad raus ist und man am Bremshebel zieht.) Zumindest könnte der Händler so argumentieren. In diesem Fall wäre der Schaden erst nach dem Kauf entstanden und nicht wie im Gewährleistungsrecht vorgesehen, ein unentdeckter Mangel der schon zum Kaufzeitpunkt bestand.
300 Euro klingt allerdings auch nicht nach einer "Reparatur" sondern nach Austausch der Bremse. Das ist nicht der günstigste, aber für die Werkstatt der einfachste Weg.
Ich würde behaupten, die neue Werkstatt klingt fähiger und sollte beibehalten werden.