Unabhängig davon, das ich zur Zeit noch (geht runter) 120kg wiege, habe ich vor dem Lastenrad schwere oder sperrige Dinge mit einem riesigen Rucksack (
Ortlieb X-Tremer XXL, 150L) transportiert, sitzend auf dem Fahrrad. So ungefähr bei 30 Kilo war da meine Schmerzgrenze erreicht, aber dann lasteten bis zu 160kg auf den Sattel. Etwa Ikea-Möbel.
Auf dem Rücken getragenes Gepäck zählt also auch zum Fahrergewicht, somit bringt eine Art "Kontrolle" durch den Händler keine Gewissheit, das der Fahrer nicht zu schwer ist.
Der Hersteller des Muli hatte in der Vergangenheit mit mehreren Schäden zu tun, die sich auch bei geringerem Fahrergewicht ereigneten, daher ist ein Riss am Rahmen zuerst einmal unverdächtig und wird als Materialmangel entschädigt.
Im Schadensfall könnte man sich aber auf die Freigabebedingungen berufen und den Rahmen nicht kostenfrei ersetzen.
Den Weg tatsächlich zu beschreiten, wird aber schwierig, denn dazu wäre eine Gewichtskontrolle nötig. Dazu wäre unklar, ob der angegebene Fahrer auch der tatsächliche Fahrer des Rades wäre oder statt der 165cm Frau der 195cm Mann.
Oder vielleicht trägt die Person schwere Lasten auf den Schultern spazieren?
Nichtsdestotrotz würde ich die Anschaffung eines Rades nicht von der Schadensregulierung des Herstellers abhängig machen, sondern eher von der Wahrscheinlichkeit für Schäden.