Gestohlenes Lastenrad gekauft - Beschlagnahmt

Keine Ahnung. Ich bin Hersteller,
ah, sorry, hatte dich mit @velogold verwechselt :X3:


Wer hier keine Seriennummer festhält hat ein Beweislastproblem
Kann ja sein, daß der Verkäufer in irgenendeiner hinterletzten Zeile seines Warenwirtschaftssystems eine Seriennummer hinterlegt hat, heißt aber noch lange nicht, daß er diese bei der Rechnung mit andruckt, geschweige ob er diese später einem Kunden zuordnen kann, weil der Warenausgang nur den Barcode mit der EAN scannt und nicht noch versucht einen QR-Code zu finden oder versucht einen RFID-Chip auszulesen.
 
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Zumindest bei Leasing ist die Angabe der Seriennummern von Akku und Motor obligatorisch.
 
Für deine Bekannte tut´s mir leid. Aber man sollte sich hier freuen, dass ein gestohlenes Rad auftaucht.
Ich kaufe häufig gebrauchte Maschinen und ich bin mir ziemlich sicher, dass man Betrug so wie auch Hehlerei früh erkennt. Wenn jemand etwas derat hochpreisiges verkauft. Dann treffe ich mich nicht in der Parkanlage, sonder bei Ihm/Ihr. Hier sieht man meist schon ob alles zusammen paßt und pausibel ist. Dann mache ich eine Auseiskopie / Bild und einen Kaufvertrag, der zur Person und zur Adresse paßt.
Ein Rad für 4000 € ohne diese Angaben zu kaufen ist leichtsinnig, und leichtsinn geht gelegentlich schief.
Da der Kauf 2 Jahre her, ist der Schaden auch deutlich kleiner als der Kaufpreis.

Es ist bitter aber eben nicht so, dass deine Bekannte keinen Fehler gemacht hat.

Ich lass mir diesen Post wieder eine Lehre sein und schaue mir noch kritischer Verkäufer an
 
Das Abfragen der Rahmennummer bei der Polizei hilft hier nur begrenzt, da jedes Bundesland seine eigene Liste führt. Ist das Rad in Hamburg gestohlen worden und zur Fahndung ausgeschrieben, wirst du es in München nicht mitbekommen.
Diese Abfragen sind ohnehin kritisch zu sehen. Es kann ja auch ein Dieb bei der Polizei anrufen und so herausfinden, ob das geklaute Rad schon in der Fahndung ist.
Deswegen ist das Ganze regelhaft nur möglich, wenn man mit dem Rad bei der Wache seines Vertrauens vorbeischaut. So hätte die Polizei direkt Zugriff auf das möglicherweise gestohlene Rad.

Eine regionale Fahndung gibt es, aber natürlich gibt es auch eine bundesweite Fahndung. Je nach Delikt gibt es beispielsweise auch schengenweite Fahndungen. Dass also in Hamburg gestohlene Räder nur in Hamburg im Fahndungsbestand sind, ist so nicht richtig.
 
Eine regionale Fahndung gibt es, aber natürlich gibt es auch eine bundesweite Fahndung. Je nach Delikt gibt es beispielsweise auch schengenweite Fahndungen. Dass also in Hamburg gestohlene Räder nur in Hamburg im Fahndungsbestand sind, ist so nicht richtig.

wann kommt es denn zu einer bundesweiten Fahndung? Vermutlich nicht bei einem „einfachen“ Fahrraddiebstahl, denn dann wäre das ja immer der Fall.

Grundsätzlich sollte es sinnvoll sein eine bundeseinheitliche Fahrraddatenbank zu führen und einfach mal etwas mehr kontrollieren.
 
Rahmennummern (oder vermeintliche* Rahmennummern) werden in einer nationalen (also bundesweit) zugänglichen Datenbank gespeichert. Bundeslandgrenzen spielen bei der Abfrage also keine Rolle.

Staatsgrenzen hingegen schon. Ein geklautes Rad aus einem Nachbarland wird in Deutschland nicht als Gestohlen vermerkt und umgekehrt ebensowenig.

*= Es kommt auch vor, das nicht einmalig vergebene Modellnummern irrtümlich als Seriennummer im Rahmen einer Anzeige in die Datenbank eingetragen werden. Dann tauchen manchmal reihenweise "gestohlene" Räder bei Kontrollen auf.
 
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wann kommt es denn zu einer bundesweiten Fahndung? Vermutlich nicht bei einem „einfachen“ Fahrraddiebstahl, denn dann wäre das ja immer der Fall.

Grundsätzlich sollte es sinnvoll sein eine bundeseinheitliche Fahrraddatenbank zu führen und einfach mal etwas mehr kontrollieren.
Die Fahndungseingabe erfolgt grundsätzlich, wenn ein Gegenstand mit einer individuellen Kennzeichnung abhandengekommen ist.
Die häufigsten Problemquellen sind in der Übermittlung der Rahmennummer zu finden. In vielen Fällen ist sie schlicht nicht bekannt, wird nicht mitgeteilt und teilweise wird - wie von @Christoph aufgeführt - eine falsche Nummer für die Individualnummer gehalten.

Hand aufs Herz, wer findet in einer Doppelsekunde seine Rahmennummer, wenn das Rad weg ist? Eine App, wie zB Fahrradpass kann hier Abhilfe verschaffen.
 
Also die Vergangenheit zeigt, das Rad wird sie mit großer Wahrscheinlichkeit wieder bekommen.
Geklaute Räder Interessieren offensichtlich keine SAU

Es gibt auch einen Videobericht von Panorama, da habe ich so schnell den Link aber nicht finden können.
Grundsätzlich scheinen Raddiebstähle auch nicht sonderlich stark verfolgt zu werden. Mir wurde meine "Bahnhofsschlampe" vergangene Woche gestohlen. Da kommt ja nicht mal mehr eine Streife um die Anzeige aufzunehmen.
Stimmt, da musst Du schon zur Wache, aber aufnehmen müssen Sie die Anzeige
Beim gestohlenen Lastenrad hat man mir gesagt, ich solle online Anzeige erstellen. Aufnnehmen mag das niemandd. Und eine Fahndung in dem Sinne gibt es nicht, wenn keine Rahmennummer vorliegt (Das Rad hatte keine)
Die MÜSSEN das aufnehmen, dass ist deren verdammte Pflicht!

Hier nochmal ein kurzes Video

Ich bitte zu beachten: Die Riesenhaufen sieht man deutlich von der S-Bahn aus!
 
Eine Anzeige nehmen sie natürlich auf. Aber das Rad kommt dann nicht mit irgendeiner Beschreibung in eine Fahndungsliste, weil es keine Rahmennummer hat.
 
Eine Anzeige nehmen sie natürlich auf. Aber das Rad kommt dann nicht mit irgendeiner Beschreibung in eine Fahndungsliste, weil es keine Rahmennummer hat.
So ist es. Wie auch? Selbst wenn du dein gestohlenes Bike irgendwo entdeckst könntest du Schwierigkeiten haben nachzuweisen, dass es dein Bike ist.
 
Dokumentierte Schäden, Fotos ....
Aber egal. Hier war der Dieb/ die Diebin schneller, als ich das gekaufte Bike hätte beim ADFC kennzeichnen lassen können.
 
Geklaute Räder Interessieren offensichtlich keine SAU
Im Artikel heißt es:
„Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Räder ebenfalls gestohlen worden waren. Es wurde kein rechtmäßiger Besitzer gefunden.“
Das ist eben das Problem. Wenn sich selbst die (vermeintlich) Bestohlenen nicht (mehr) für ihre Räder interessieren, ist es nicht möglich, den Diebstahl nachzuweisen. Und die meisten Räder hatten ja (Zitat) „Flohmarktqualität“.
 
Ich kenne die Räder da :) da ist von Baumarkt bis SWorks alles dabei.
Das Problem ist ja, dass wenn die Versicherung bezahlt hat, dann ist das genau genommen ja das Rad der Versicherung.
Aber selbst bei solch offensichtlichen Fahrradhaufen, interessiert sich die Exekutive nahezu null dafür, wenn die mal ein geklautes Rad finden, dann hat das mehr mit Glück als mit Verstand zu tun. Ich beziehe diese Aussage auf Hamburg
 
Interessant an dem Fall hier finde ich eher, dass man bei einer Kontrolle tatsächlich einem "Fahndungsabgleich" nachkommt. Im Regefall handelt es sich um Durchsetzung von StVO-Regeln.
Auch ein sonst recht blindes Huhn findet mal ein Korn... :unsure:
 
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