Garagenverordnung und E-Bikes, Akkus und Akkuladen

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Hallo zusammen,
hat sich jemand von Euch schon mal detailliert mit dem Themenkomplex "Garagenverordnung und E-Bikes, Akkus und Akkuladen" befasst?
In der Firma bekam ich heute zu hören, dass Garagen generell zum Abstellen von Autos vorgesehen sind, es in Hamburg aber immerhin eine Duldung von Fahrrädern gibt. Es dürfen aber keine feuergefährlichen Stoffe gelagert werden, wozu E-Bike-Akkus gezählt werden, nicht jedoch Autos.... :ROFLMAO:
Jetzt sollen die E-Bikes erstmal ohne Möglichkeit zum Anschließen vor dem Gebäude abgestellt werden. Demnächst soll es dann einen feuersicheren Schrank für die Akkus geben.

Da passt also von Grad der Gefährdung und den abgeleiteten Maßnahmen einiges nicht zusammen - es würde mich interessieren ob Ihr wisst, wie das anderswo interpretiert wird.
 
Hallo zusammen,
hat sich jemand von Euch schon mal detailliert mit dem Themenkomplex "Garagenverordnung und E-Bikes, Akkus und Akkuladen" befasst?
In der Firma bekam ich heute zu hören, dass Garagen generell zum Abstellen von Autos vorgesehen sind, es in Hamburg aber immerhin eine Duldung von Fahrrädern gibt. Es dürfen aber keine feuergefährlichen Stoffe gelagert werden, wozu E-Bike-Akkus gezählt werden, nicht jedoch Autos.... :ROFLMAO:
Jetzt sollen die E-Bikes erstmal ohne Möglichkeit zum Anschließen vor dem Gebäude abgestellt werden. Demnächst soll es dann einen feuersicheren Schrank für die Akkus geben.

Da passt also von Grad der Gefährdung und den abgeleiteten Maßnahmen einiges nicht zusammen - es würde mich interessieren ob Ihr wisst, wie das anderswo interpretiert wird.
Darf denn ein E-Auto in der Garage parken?
 
Ich denke das ist zuerst einmal eine Sache des Baurecht. Wenn es eine Garage für zweispurige KFZ ist kann auch die Abstellung von Motorrädern zu Diskussionen führen....
 
Ich hatte mir das in der Hamburger Bauverordnung auch mal angeschaut:


Meine totale Laien-Meinung:

Einerseits sind Garagen "Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen."
Das war früher vor allem relevant, da nur Garagen ohne Abstand an die Grundstücksgrenze gebaut werden durften. Aber andererseits heißt es dazu in Hamburg mittlerweile:
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig:
(...)
1. eingeschossige Garagen und eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,0 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von bis zu 9,0 m,


Somit hast Du im Zweifel gar keine Garage, sondern nur ein "eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten" in dem Du dann deine Fahrräder abstellen kannst.

Sollte es eine größere Garage sein, gibt es auch noch den Punkt bzgl. Fahrradstellflächenpflicht: "(3) Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze dürfen nicht für andere als den dafür vorgesehenen Zweck benutzt werden. Einzelne Stellplätze in vorhandenen Garagen dürfen als Fahrradplätze genutzt werden."
 
Meine totale Laien-Meinung:

Obacht mit den Äpfeln und Birnen!

Die Nutzung ergibt sich aus der Baugenehmigung. Hier geht es nicht um Abstandflächen und Grenzbebauung.
Wenn das Ding als Garage genehmigt ist, dann gehört da nix anderes rein als ein Kfz; keine Hobbywerkstatt, kein Rasenmäher, kein Prepperbunker, keine Garagenfirma, keine Propangaspullen, kein Fahrrad.
Letzteres wird geduldet, weil man davon ausgeht, daß Auto und Rad gleichzeitig in die Garage passt. Wenn die Garage entgegen der Genehmigung genutzt wird, fällt idR auch ein Dosenstellplatz weg, vgl. Stellplatzpflicht.

Jetzt zu den Birnen: Feuergefährliche Stoffe gibts an einem Automobil genügend, fängt an bei den Reifen und hört auf mit Ottokraftstoff. Alles Ausrüstung und Betriebsmittel, alles zulässig. Selbiges ist auch ein Akku, der gehört zum Fahrzeug und stellt somit kein Lagern da.

Knifflig ist jetzt wie immer die versicherungstechnische Frage. Kann dir die Versicherung einen Strick draus drehen, wenn deine Garage samt E-Bike abfackelt? Muss ein Ladevorgang ständig beaufsichtigt werden? Werden die Akkus entsprechend der Bedinungsanleitung verwendet?
Aktuell würde ich behaupten, daß die Versicherungen trotzdem zahlen. Da sich die Zahl der Akkubrände in Zukunft vermutlich aber häufen wird, kann es gut sein, daß es hier seitens der Versicherungswirtschaft Auflagen geben wird.

Also, Versicherungsonkel anrufen, nachfragen ob Pedelecs in der Garage abgestellt und unbeaufsichtigt geladen werden dürfen und fertig.

In der Firma bekam ich heute zu hören,

Bei Gewerbeversicherungen sind die Versicherer viel schneller dabei mit Auflagen. Hier denken die sich 59 Gefahrenpotentiale aus, und für alle die die Versicherte nicht abstellen kann, steigt die Prämie gleich um 17,87 %, natürlich weil die Schadenssummen in Gewerbe und Industrie gleich viel höher sind ;) Daher kommen dann so Entwicklungen, wie Kaffeemaschine auf Fliese oder das Verbot, Fahrradakkus am Schreibtisch zu laden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, dann wäre also der offizielle Weg, einen Änderungsantrag zu stellen und die Garage in ein sonstiges Gebäude umwidmen zu lassen?
 
Das mit dem kleinen Gebäude an der Grenze wäre ja die Situation des Privatmenschens. Bei einer Tiefgarage oder einem Parkhaus dürfte da nichts umzuwidmen sein. Und wenn man nach Holland guckt, dann sieht man, dass umfangreicher Fahrradverkehr auch viel Platz benötigt, sowohl auf der Straße als auch Abstell- und Anschließmöglichkeiten, vorzugsweise überdacht. Da bahnt sich schon ein Konflikt zwischen Auto und Fahrrad an wenn es um die zukünftige Nutzung von KFZ-Stellflächen geht.
 
Ok, dann wäre also der offizielle Weg, einen Änderungsantrag zu stellen und die Garage in ein sonstiges Gebäude umwidmen zu lassen?
Der offizielle Weg wäre, die Garage artgerecht zu nutzen (wenn man keinen PKW hat kann man sie meist auch teuer vermieten) und einen Geräteschuppen in den Garten zu setzen.
In NRW würde ich einen gebrauchten 20' Container nehmen, in Hamburg gehen nur 30 m³ brutto, das wäre dann ein kleinerer Container (10 oder 15 Fuß). Dann ist Brand- und Diebstahlschutz kein Thema mehr, außerdem passen noch weitere 2-3 kWp auf das Dach :)
 
Schon öfter davon gehört. Auch Beiträge von extra3 und co.

In einer Großstadt wurde jemand von den Behörden angeschissen, weil an der Garagenwand der Winterreifensatz hing -> entfernen!


Wenn die Behörden sowas auf dem Land versuchen würden, Bruder.

Hier ist jede Garage ne halbe Werkstatt. Freunde von mir haben eine Doppelgarage. Eine fürs Auto, eine als Kellerersatz, da sie ein Haus ohne Keller bauen mussten. Da wenn jemand käme :LOL:
 
Der offizielle Weg wäre, die Garage artgerecht zu nutzen (wenn man keinen PKW hat kann man sie meist auch teuer vermieten) und einen Geräteschuppen in den Garten zu setzen.
Das setzt voraus das man einen eigenen Garten hat. Wohnt nicht jeder auf dem platten Land mit 500m² Grundstück.
Probleme mit der Garagennutzung gibts meist in Ballungsräumen, da hat man für gewöhnlich nicht viele Optionen.

Wenn die Behörden sowas auf dem Land versuchen würden, Bruder.

Hier ist jede Garage ne halbe Werkstatt.
Dafür musst du nicht einmal aufs Land schauen. Ist bei mir in der schwäbischen Provinz genauso, und juckt zumindest hier keinen.
 
Ich meine, dass von Stress wegen Garagen-Umnutzung hier im Forum schon mal berichtet wurde. Bei den heutigen Kosten einer Familie mit kleinen Kindern ist sicherlich oft kein Geld da für ein Auto und weil die Wohnung klein ist wird alles temporär verzichtbare ich die Garage ausgelagert. Zu einem Problem wird das eigentlich erst, wenn dann ein Auto den öffentlichen Raum vollstellt.
 
Irgendwo war hier doch ein Beitrag, dass in der Schweiz Laternenparken verboten ist und ab 22 Uhr oder so Bußgeld kostet. In dem Zusammenhang stand auch, dass das bis in die 50er Jahre in Deutschland auch noch so war.
Wahrscheinlich sind das Reste dieser Denkweise in artfremder Gesetz(um)gebung.
 
und einen Geräteschuppen in den Garten zu setzen
Hier auch auf den Abstand zur Grundstücksgrenze achten. Meist ist die Grenzbebauung nur auf 12 m erlaubt, danach ist eine Einwilligung des Nachbarn oder der Eintrag einer Baulast erforderlich. Also Landesbauordnungen, Nachbarschaftsgesetze und Bebauungsplan beachten :p

juckt zumindest hier keinen
Meist juckt es ja erst, wenn man gestochen wurde, also wenn der Nachbar einen nicht mag oder wer anders neidisch wird.
In Städten ists dann die Müllabfuhr oder Feuerwehr, die nicht mehr durch zugeparkte Straßen kommt.

Aber ja, nach der Bauabnahme sieht oder hört man von der Baubehorde eigentlich nix mehr... Wer kontrolliert eigentlich die Rauchmelderpflicht :unsure:
 
Schon öfter davon gehört. Auch Beiträge von extra3 und co.

In einer Großstadt wurde jemand von den Behörden angeschissen, weil an der Garagenwand der Winterreifensatz hing -> entfernen!


Wenn die Behörden sowas auf dem Land versuchen würden, Bruder.

Hier ist jede Garage ne halbe Werkstatt. Freunde von mir haben eine Doppelgarage. Eine fürs Auto, eine als Kellerersatz, da sie ein Haus ohne Keller bauen mussten. Da wenn jemand käme :LOL:
Manchmal erledigt das auch die Presse. Glaube aber nicht, dass es hier auf meinem früheren Schulweg Probleme mit den Behörden gab wegen der nicht bestimmungsgemäßen Nutzung.
 
Kontrolle machen halt Versicherungen im Nachgang und merkwürdige Nachbarn ;)

Mit Werkstätten in einer Garage das gleiche, so lange es keinen stört und nichts passiert.......
 
Ich habe jetzt nicht alles hier gelesen, aber es ist so, dass in Garagen eigentlich nur KFZ abgestellt werden dürfen.
Wenige Kommunen kontrollieren dies, aber es kommt schon mal vor.
Wenn man KfZ typische Dinge mit in der Garage einlagert, dass ist das auch legal.
Nutze man aber eine Garage um da nur andere Dinge zu lagern ist das hier in Deutschland so nicht erlaubt und die Kommune kann die Räumung der Garage veranlassen und dem Nutzer der Garage ein Bußgeld aufbrummen.

Ich hatte mich auch vor einiger Zeit damit mal beschäftigt und war kurz davor sowas hier in der Siedlung mal bei der Kommune anzustoßen.
Hier ist es nämlich so, dass viele eine Garage auf den Garagenplätzen haben, aber ihre Autos vor dem Haus auf dem Gehweg parken.
In der Regel wird dabei mit den Rädern der Fahrerseite möglichst weit an dem Bordstein geparkt wird wodurch möglichst viel vom KfZ auf dem Gehweg seht. Das nervt ungemein, da dadurch der Gehweg oft so schmal wird, dass man mit einem Kinderwagen oder als Rollstuhlfahrer da nicht mehr durchkommt. Auch kleine Kinder die mit dem Rad auf dem Gehweg fahren haben da oft Probleme.
Auf den meisten Straßen hier in der Siedlung ist das beidseitig erlaubt, dadurch wird die Straße sehr verengt und beidseitig die Gehwege.
Wenn man noch bedenkt, dass hier sechs Busse die Stunde durchfahren, wenn dann noch Müllabfuhr ist oder gerade Bring-/Holzeit am Kindergarten ist nicht selten alles dicht nur weil hier überall Blechdosen ungenutzt rumstehen.
 
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