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Hallo zusammen,
hat sich jemand von Euch schon mal detailliert mit dem Themenkomplex "Garagenverordnung und E-Bikes, Akkus und Akkuladen" befasst?
In der Firma bekam ich heute zu hören, dass Garagen generell zum Abstellen von Autos vorgesehen sind, es in Hamburg aber immerhin eine Duldung von Fahrrädern gibt. Es dürfen aber keine feuergefährlichen Stoffe gelagert werden, wozu E-Bike-Akkus gezählt werden, nicht jedoch Autos....
Jetzt sollen die E-Bikes erstmal ohne Möglichkeit zum Anschließen vor dem Gebäude abgestellt werden. Demnächst soll es dann einen feuersicheren Schrank für die Akkus geben.
Da passt also von Grad der Gefährdung und den abgeleiteten Maßnahmen einiges nicht zusammen - es würde mich interessieren ob Ihr wisst, wie das anderswo interpretiert wird.
hat sich jemand von Euch schon mal detailliert mit dem Themenkomplex "Garagenverordnung und E-Bikes, Akkus und Akkuladen" befasst?
In der Firma bekam ich heute zu hören, dass Garagen generell zum Abstellen von Autos vorgesehen sind, es in Hamburg aber immerhin eine Duldung von Fahrrädern gibt. Es dürfen aber keine feuergefährlichen Stoffe gelagert werden, wozu E-Bike-Akkus gezählt werden, nicht jedoch Autos....
Jetzt sollen die E-Bikes erstmal ohne Möglichkeit zum Anschließen vor dem Gebäude abgestellt werden. Demnächst soll es dann einen feuersicheren Schrank für die Akkus geben.
Da passt also von Grad der Gefährdung und den abgeleiteten Maßnahmen einiges nicht zusammen - es würde mich interessieren ob Ihr wisst, wie das anderswo interpretiert wird.