Die rechtlichen Konsequenzen wenn jemand auf einem Gepäckträger der für 20kg freigegeben ist eine Person im Tandembetrieb und mit tretend mitfahren läßt die 21kg wiegt sind mir nicht ganz klar; im Bußgeldkatalog steht möglicherweise was Überladen auf Fahrradgepäckträgern kostet.
Ich denke, die einzige rechtliche Relevanz ist, daß der Hersteller Regreß- oder Gewährleistungsansprüche ablehnen kann, wenn der Gepäckträger wegen Überladung bricht. Ich kenne keine gesetzliche Begrenzung des Gesamtgewichts von Fahrrädern oder einzelner Fahrradkomponenten und nach irgendwelchen Herstellerempfehlungen muß man i.d.R. aktiv selbst suchen, anstatt daß man sie in Gestalt einer Gebrauchsanleitung o.ä. automatisch präsentiert bekäme. Bei einem Lastenrad findet man natürlich irgendwelche Angaben über die mögliche Zuladung, bei einem 08/15-Fahrrad jedoch i.d.R. nicht. Und auch bei Lastenfahrrädern gibt's ja keine Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief oder sowas. Wenn du mit einem Klavier auf dem Bullitt erwischt wirst, muß de Rennleitung m.E. erst mal ein Argument finden, weswegen das verboten sein sollte. Das wird sie auch, z.B. wg. Ladungssicherung, Bremsweg o.ä., also durchaus wegen Argumenten, die sich aus dem schieren Gewicht herleiten lassen. Aber das reine Überschreiten der Herstellerempfehlungkann m.E. kaum als Verstoß im juristischen Sinn gewertet werden.
Übrigens: Wenn du die Leute dazu bringen willst, rein der Gaudi halber bei dir aufzusteigen, dann probier doch mal so was:
Ich habe sowas mal gefahren, mit der kreischenden Gattin eines Arbeitskollegen auf dem Beifahrersitz. "Neiiin, du wirst doch nicht ... Neiiin ... du Wahnsinniger ... Boah, Klasse! ... Neiiiin ...!" Ich sag mal, das war die Radtour ihres Lebens - obwohl sie nur 10 Minuten gedauert hat.