einfache Personentransportlösung

Hallo,
Auf meinem Gepäckträger steht "max 20 kg"...

Was mich daran so begeistert hat ist der prinzipielle Unterschied mit den Pedalen die für zwei Personen geeignet sind. Die rechtlichen Konsequenzen wenn jemand auf einem Gepäckträger der für 20kg freigegeben ist eine Person im Tandembetrieb und mit tretend mitfahren läßt die 21kg wiegt sind mir nicht ganz klar; im Bußgeldkatalog steht möglicherweise was Überladen auf Fahrradgepäckträgern kostet.

Der einfachere Weg wäre für mich da einen Gepäckträger (und auch Fahrrad)zu verwenden der (das) entsprechende Lasten tragen darf. Selbst wenn man den nicht kaufen kann ist es erlaubt sich Gepäckträger wie auch Fahrräder selber zu bauen die für solche Lasten ausgelegt sind.

Bisher nicht erlaubt ist die Beförderung von Personen auf normalen Fahrrädern wenn die Person älter als 7 Jahre ist oder falls älter als 7Jahre nicht zum Antrieb beitragen kann.

Für Fahrräder die in anderen Ländern durchaus für Personentransport zugelassen sind z.B. Rikschas gibt es hier bisher keine eindeutigen Regelungen. Für Fahrzeuge die leicht herstellbar wären und möglicherweise sinnvoller als ein Fahrrad mit dem Doppelpedal gibt es erst recht keine Regelungen.

Mir erscheint ein Fahrrad ohne Doppelpedal aber dafür mit Fußrasten, Soziussitz, Halteschlaufe wie beim Motorrad sicherer als die Lösung in dem Video. Allerdings fehlt dafür dann die rechtliche Grundlage.
 
Bisher nicht erlaubt ist die Beförderung von Personen auf normalen Fahrrädern wenn die Person älter als 7 Jahre ist oder falls älter als 7Jahre nicht zum Antrieb beitragen kann.

Das ist ja wohl eine der schwachsinnigeren Regeln im bundesrepublikanischen Gesetzesdschungel.

Oh je, ich bin ein Gesetzesbrecher... und ich bereue es nicht mal, also besteht Vorsatz, also doppelte Strafe...

Klar, bei dir als "gewerbsmäßigem Kriminellen":) ist der rechtliche Aspekt sicher extrem wichtig, ich als "Gelegenheitsverbrecher" hoffe drauf, auch weiterhin nicht erwischt zu werden.
 
Die rechtlichen Konsequenzen wenn jemand auf einem Gepäckträger der für 20kg freigegeben ist eine Person im Tandembetrieb und mit tretend mitfahren läßt die 21kg wiegt sind mir nicht ganz klar; im Bußgeldkatalog steht möglicherweise was Überladen auf Fahrradgepäckträgern kostet.

Ich denke, die einzige rechtliche Relevanz ist, daß der Hersteller Regreß- oder Gewährleistungsansprüche ablehnen kann, wenn der Gepäckträger wegen Überladung bricht. Ich kenne keine gesetzliche Begrenzung des Gesamtgewichts von Fahrrädern oder einzelner Fahrradkomponenten und nach irgendwelchen Herstellerempfehlungen muß man i.d.R. aktiv selbst suchen, anstatt daß man sie in Gestalt einer Gebrauchsanleitung o.ä. automatisch präsentiert bekäme. Bei einem Lastenrad findet man natürlich irgendwelche Angaben über die mögliche Zuladung, bei einem 08/15-Fahrrad jedoch i.d.R. nicht. Und auch bei Lastenfahrrädern gibt's ja keine Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief oder sowas. Wenn du mit einem Klavier auf dem Bullitt erwischt wirst, muß de Rennleitung m.E. erst mal ein Argument finden, weswegen das verboten sein sollte. Das wird sie auch, z.B. wg. Ladungssicherung, Bremsweg o.ä., also durchaus wegen Argumenten, die sich aus dem schieren Gewicht herleiten lassen. Aber das reine Überschreiten der Herstellerempfehlungkann m.E. kaum als Verstoß im juristischen Sinn gewertet werden.

Übrigens: Wenn du die Leute dazu bringen willst, rein der Gaudi halber bei dir aufzusteigen, dann probier doch mal so was:


Ich habe sowas mal gefahren, mit der kreischenden Gattin eines Arbeitskollegen auf dem Beifahrersitz. "Neiiin, du wirst doch nicht ... Neiiin ... du Wahnsinniger ... Boah, Klasse! ... Neiiiin ...!" Ich sag mal, das war die Radtour ihres Lebens - obwohl sie nur 10 Minuten gedauert hat.

;)
 
Bei einem Lastenrad findet man natürlich irgendwelche Angaben über die mögliche Zuladung, bei einem 08/15-Fahrrad jedoch i.d.R. nicht.

I.d.R. wird das heute angegeben ... Gleich der erste Link den ich probiert habe mit 170 kg ... Klick! Normal sind es so 120-140 kg zul. GG.
 

Der Link führt bei mir ins Erbsenfeld! Da von 170kg die Rede ist, vermute ich mal ein XXL-Rad - und bei denen lande ich auch, wenn ich's auf der Kalkhoff-Produktübersicht anklicke im Erbsenfeld. Habe jetzt alternativ mal ein 08/15-Rad angeguckt (Endeavour Deore 30-Gang) und finde keine Angabe zum Maximalgewicht.
 
Moin,
unten links steht das Maximalgewicht 170 kg, was das Fahrrad wiegt steht da aber auch nicht...wenn der geschätzte Fahrer mit 150kg im Eiscafe einschlägt möcht ich aber auch nicht in der Nähe sein.
Gruß
 
Seltsam, jetzt funzt der Link.
Und ja, dann ist es doch so: Das ist ein Spezialrad und die hohe Zuladung ist eine besondere Eigenschaft, die hier gesondert erwähnt wird. Bei den normalen Rädern findet man nix.
 
Zurück
Oben Unten