Weiß hier jemand ob für (Motor-)Roller mit Versicherungskennzeichen die gleichen Regeln bzgl. Parken auf Geh- und Radwegen gelten wie für normale PKW?
Hintergrund meiner Frage ist, dass hier neuedings dauernd Roller des Anbieters felyx auf dem Gehweg parken und ihn dadurch halb verperren.
Der Gehweg ist sowieso schon nur gerade breit genug um zu zweit nebeneinander gehen zu können. Der Radweg daneben ist auch noch in beide Richtungen benutzungspflichtig und gut frequentiert.
Ich weiß, dass Privatanzeigen bei uns verfolgt werden, aber ich bin mir nicht sicher ob das Parken des Rollers auch wirklich eine OWi darstellt.
Falls ja, wird es wahrscheinlich teuer für den Fahrer. 55€ Owi + 10€ Verwaltungsgebühr von felyx. Und das bei einem Preis der Fahrt von wahrscheinlich nichtmal 5€.
