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Thema Funktionsstörung (gemäß Regelung Nr. 74 UN ECE):
Bei Krafträdern gemäß StVZO Par. 54 wäre die Anzeige der Wirksamkeit nicht nötig (man kann argumentieren, dass Fahrräder Krafträdern entsprechen):
Bei Velorian scheint das nicht der Fall zu sein, oder? Bei mir am VM ist die aktuell auch einfach nur parallel am lastunabhängigen Relais angeschlossen. Die Zeiten lastabhängiger Relais sind ja vorbei. Ich möchte hier die These aufstellen, dass wenn eine Kontrolleuchte vorhanden ist, dann muss diese nach No. 74 UE ECE auch eine Funktionsstörung (also Blinker fällt aus) anzeigen.6.8.11. Kontrollleuchte
Vorgeschrieben, wenn die Fahrtrichtungsanzeiger für den Fahrzeugführer nicht sichtbar sind:
wahlweise grün blinkend und/oder akustisch. Bei einer Funktionsstörung muss die Kontrollleuchte
erlöschen oder ohne zu blinken weiter leuchten oder die Blinkfrequenz ändern.
Bei Krafträdern gemäß StVZO Par. 54 wäre die Anzeige der Wirksamkeit nicht nötig (man kann argumentieren, dass Fahrräder Krafträdern entsprechen):
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.