Beratung/Kauberatung - Drehmomentgesteuerter Nabenmotor

Dann müssen wir wohl mal auf Erfahrungswerte und Urteile warten.
Seid wann ist die neue Regelung denn in Kraft?
Es wird seitdem doch bestimmt schon Unfälle geben haben.
Irgendwie finde ich diese Entwicklung ja richtig, dennoch fällt es mir schwer Regeln einfach hinzunehmen die sich meiner subjektiven Logik entziehen.
 
Das ist sicher eine Regelung, deren Auslegung Rechtsgutachten und Gerichtsverfahren bedarf.
Ich habe bisher den Tenor der Artikel so wahrgenommen, dass die Einstellungen nicht vom Endnutzer ohne erhöhten Aufwand zu erreichen sein dürfen. Proframmierkabel vom (Dritt)Hersteller dürfte eine Hürde darstellen, die OK ist. Sonst müsste ja konsequenterweise auch ein Bosch oder Steps Motor, der mittels blackbox oder Bosch Wartungszugang zu tunen ist, illegal sein.
Aber ein ohne weiteres zu erreichendes Menü stellt keine ausreichende Hürde dar.
Und ein BBSHD mit 250w Aufkleber ist und bleibt halt illegal. ;-)
 
Proframmierkabel vom (Dritt)Hersteller dürfte eine Hürde darstellen, die OK ist. Sonst müsste ja konsequenterweise auch ein Bosch oder Steps Motor, der mittels blackbox oder Bosch Wartungszugang zu tunen ist, illegal sein.
Für den Bosch Wartungszugang brauchst du aber eine SW, die für private Kunden nicht zugänglich ist.
Und jeder (Dritt)Hersteller bzw Händler weisst dich darauf hin...
dass die gesetzlichen Bestimmungen der StVO deines Landes zu beachten sind. Wir übernehmen keine Haftung für das Anpassen der Werte, im Besonderen in Bezug auf Leistung und Geschwindigkeit und möchten nochmals unterstreichen, dass du dafür selbst die Verantwortung übernimmst.


Ich finde deine Argumentation nicht sehr konsistent...
Und ein BBSHD mit 250w Aufkleber ist und bleibt halt illegal.
...weil der BBSHD wäre nach deinen Worten nur dann illegal, wenn dir nachzuweisen ist, DASS du mit mehr als der erlaubten Nennleistung gefahren bist...und nicht dass du es könntest.

Aber das ist nicht die Herangehensweise der Rennleitung: hier muss bewiesen werden, dass der Motor nicht mehr als die erlaubten Werte liefern kann.
Und dieser Nachweis kann erbracht werden, wenn der controller gesetzeskonform abregelt - egal wieviel Leistung der Motor (theoretisch) verknusen könnte.

@kneeslider
Gesetzesänderung war so 2019/2020 rum.
In den Urteilen steht nicht mehr als "Angeklagter fuhr ein getuntes Ebike ohne Zulassung", und bei denen die zu schnell waren noch der Zusatz "schneller als erlaubt"...
 
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