Ich habe mir einen gebrauchten Hinterher "BikeTransporter 5" gekauft. Der ist insgesamt 1 m breit.
Hat jemand Erfahrung so breiter Fahrradanhänger mit der Radwegbenutzung und mag die mit mir teilen?
Mein Wissen:
Wenn der Radweg zu schmal ist darf, (besser muss) ich die Fahrbahn benutzen.
Gleiches gilt, wenn der Radweg grade so ausreicht, aber für Begegnungsverkehr (Radfahrer und / oder Fußgänger) freigegeben ist. Der Gehweg zum Ausweichen ist ja vollkommen tabu, aber auch die unbefestigten Seitenstreifen können fiese (nicht sichtbare) Löcher enthalten.
Macht ihr Unterschiede zwischen geschlossenen Ortschaften und außerhalb?
Habt ihr Erfahrung mit der Polizei bei Benutzung breiter Fahrradanhänger? Meiner eigenen Erfahrung nach, auch ohne Anhänger, wollen die immer wieder mal Radfahrer auf überhaupt nicht benutzungspflichtige Radwege verweisen.
Der Vorbesitzer ist laut eigener Aussage nur auf der Straße gefahren und hat Aggressionen der Autofahrer in Kauf genommen. Wobei das Fahren auf der Fahrbahn in "seiner" Ortschaft vorgeschrieben ist, was viele Autofahrer leider nicht wissen oder wissen wollen.
Wie haltet ihr das? Und wie ist eurer Kenntnisstand der Rechtslage? Es geht mir wie schon geschrieben speziell um Anhänger mit einer Breite von einem Meter oder noch breiter.
Hat jemand Erfahrung so breiter Fahrradanhänger mit der Radwegbenutzung und mag die mit mir teilen?
Mein Wissen:
Wenn der Radweg zu schmal ist darf, (besser muss) ich die Fahrbahn benutzen.
Gleiches gilt, wenn der Radweg grade so ausreicht, aber für Begegnungsverkehr (Radfahrer und / oder Fußgänger) freigegeben ist. Der Gehweg zum Ausweichen ist ja vollkommen tabu, aber auch die unbefestigten Seitenstreifen können fiese (nicht sichtbare) Löcher enthalten.
Macht ihr Unterschiede zwischen geschlossenen Ortschaften und außerhalb?
Habt ihr Erfahrung mit der Polizei bei Benutzung breiter Fahrradanhänger? Meiner eigenen Erfahrung nach, auch ohne Anhänger, wollen die immer wieder mal Radfahrer auf überhaupt nicht benutzungspflichtige Radwege verweisen.
Der Vorbesitzer ist laut eigener Aussage nur auf der Straße gefahren und hat Aggressionen der Autofahrer in Kauf genommen. Wobei das Fahren auf der Fahrbahn in "seiner" Ortschaft vorgeschrieben ist, was viele Autofahrer leider nicht wissen oder wissen wollen.
Wie haltet ihr das? Und wie ist eurer Kenntnisstand der Rechtslage? Es geht mir wie schon geschrieben speziell um Anhänger mit einer Breite von einem Meter oder noch breiter.