Anhänger 1 m breit - Radwegbenutzung? Wie haltet ihr es?

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Ich habe mir einen gebrauchten Hinterher "BikeTransporter 5" gekauft. Der ist insgesamt 1 m breit.

Hat jemand Erfahrung so breiter Fahrradanhänger mit der Radwegbenutzung und mag die mit mir teilen?

Mein Wissen:

Wenn der Radweg zu schmal ist darf, (besser muss) ich die Fahrbahn benutzen.

Gleiches gilt, wenn der Radweg grade so ausreicht, aber für Begegnungsverkehr (Radfahrer und / oder Fußgänger) freigegeben ist. Der Gehweg zum Ausweichen ist ja vollkommen tabu, aber auch die unbefestigten Seitenstreifen können fiese (nicht sichtbare) Löcher enthalten.

Macht ihr Unterschiede zwischen geschlossenen Ortschaften und außerhalb?

Habt ihr Erfahrung mit der Polizei bei Benutzung breiter Fahrradanhänger? Meiner eigenen Erfahrung nach, auch ohne Anhänger, wollen die immer wieder mal Radfahrer auf überhaupt nicht benutzungspflichtige Radwege verweisen.

Der Vorbesitzer ist laut eigener Aussage nur auf der Straße gefahren und hat Aggressionen der Autofahrer in Kauf genommen. Wobei das Fahren auf der Fahrbahn in "seiner" Ortschaft vorgeschrieben ist, was viele Autofahrer leider nicht wissen oder wissen wollen.

Wie haltet ihr das? Und wie ist eurer Kenntnisstand der Rechtslage? Es geht mir wie schon geschrieben speziell um Anhänger mit einer Breite von einem Meter oder noch breiter.
 
Ich fahre ja ab und an eine Carla Cargo spazieren. Mit der kommen wir glaube ich auf eine Breite von 95 cm. Das ist manchmal schon grenzwertig. Die Carla ist eigentlich wahnsinnig spurtreu, aber enge Radwege sind schon kritisch.

Musst sehr defensiv fahren und oft anhalten.
Rücksicht ist Pflicht.

Mein persönlichen Meinung nach gehören Fahrrad Anhängergespanne mit Lasten auf die Straße.

Wenn dann ein Fahrrad halb auf dem Radweg parkt, weil man beispielsweise an Absperrgittern sein Rad so schön abschließen kann oder ein Auto doof parkt und gleich rechts neben dem Radweg ist ne Laterne, dann geht es nicht weiter.

Wenn du die Radwege gut kennst und weißt, dass sie sehr schmal/eng sind, dann würde ich eher auf der Straße fahren. Autofahrer haben eh eher Schiss, bei einem großen und langen Gespann.



Wenn ich das hier richtig interpretiere, dann musst du auch einen Radweg, der für dein Gespann gänzlich ungeeignet ist, keinen Radweg nutzen. Bei 1,50 m wäre das anders, aber zu knapp ist einfach zu knapp:




Das hier aus 2016 fasst es eigentlich ganz gut zusammen und ist leider 2020 immer noch aktuell
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sehr gutes Thema und immer wieder aktuell.

Früher habe ich sehr viel Megatransporte gemacht und für einen Gemeinschafts-Kräutergarten viel voluminöse Europaletten (für Hochbeete) , Erde, Holz, Pflanzen, Wassertröge etc pp. auf dem BikesAtWork-Hänger transportiert.


Da er mit den unten aufgelegten Europaletten breiter als 90 cm war (über 1 Meter) war mir klar, dass ich den Radweg nicht benutzen werde (wäre auch ein Unsinn und für alle viel zu gefährlich.

Wie wir aber alle wissen und bestimmt selbst erlebt haben, ist ein Megatransport mit dem Radanhänger leider für viele Autofahrer als auch für die Ordnungshüter ein Dorn im Auge, der mit aller Macht bekämpft werden muss.

Somit war dann die sinnvollere und sichere Lösung leider auch die diskussionsaufwändigere und auch aggressionsbeladenere Lösung, was auf Dauer gar keinen Spass macht. Weiss nicht, wie es aktuell nun so aussieht, da ich solche Megawuchtigen Aktionen eigentlich kaum mehr mache.

Wenn die Carla mit Gedöns breiter als 95 bzw. 100 ist, dann denke ich, dass der Radweg dann echt links liegen gelassen werden kann und der sichere Transport auf der Straße im Vordergrund steht. Da würde ich es auf ne Diskussion mit der Ordnungsmacht anlegen (bitte hier posten, was dabei rausgekommen ist.

Leider scheint sich aber jetzt etwas mit dem zulässigen Transportgewicht bei Hängern zu tun, die beim Überschreiten eine eigene Bremse benötigen.

Hat ja leider der Hinterher und mein Trailer auch nicht, die Carla schon.

Weiss da jemand (ich denke da u.a. an @stan), diesbezüglich besser bescheid?

V.G. und bleibt gesund....


Cargomaniac
 
Eigentlich ist die SAche doch ganz einfach. Ist der Radweg so breit, das man sicher überolt werden, oder selben überholen kann, fährt man auf dem Radweg, wenn nich, nich. Nach dem Motto war in bis jetzt an 2 UNfällen beteiligt. Beide male wurde wir mit dem breiten Rollitransporter auf der Straße fahrend... Hauptverkehrsstraße, viel Verkehr, mitten im Dorf, im Überolverbot, von PKW überholt worden. Der Überholende geriet dabei "an den Gegenverkehr", so das die Spiegel, Türgriffe und co. Kontakt hatten. Net wie ich bin, hab ich angehalten, und gekuckt was passiert. Beide male wollten beide Fahrer meine Daten. Oke sagte, ich dann brauchen wir die Polizei.... was aber mindestens einer der Beteiligten nicht wollte. Also hab ich mir meinerseits die Daten von 2 Zeugen aufgeschrieben war weg, und hab nix mehr davon gehört.

Ganz im Anfang hat uns mal ein Polizist auf den Radweg verwiesen. Da er mir das nicht schriftlich geben wollte, hab ich mich für den Tip bedankt, und bin weiter auf der Straße gefahren. Einen Autofahrer der meinte das wir auf den Radweg sollten, hab ich mal angeboten, eine Runde vorne im Rolli sitzend mit mir zu fahren, was er wegen der schrägen Holperei auf dem Radweg keine 5 m ausgehalten hat.

In Sachen...
Wie wir aber alle wissen und bestimmt selbst erlebt haben, ist ein Megatransport mit dem Radanhänger leider für viele Autofahrer als auch für die Ordnungshüter ein Dorn im Auge, der mit aller Macht bekämpft werden muss.

"Megatransporte" sind der Polizei hier dann ein Dorn im Auge, wenn die Fuhre nur schwer zu beherschen, oder auch überladen ist, und zu schnell gefahren wird. Hier wollte neulich jemand eine alte Gussbadewanne, mit einem umgebauten Alu-Kinderanhänger befördern. Zum Glück is der Hänger an der ersten schlecht abgesenkten Bordsteinkante in die Knie gegangen. sonst is nix passiert... bis auf Rückenprobleme beim Fahrer, weil die Wanne ja irgendwie an die Seite mußte.

:) Helmut
 
AW: Er-fahrungen mit Radwegen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage

Bei Fahrrädern, die nicht auf den Radweg passen, zum Beispiel Dreiräder, Fahrräder mit Anhänger, soll die Nichtbenutzung von Radwegen „nicht beanstandet werden“ (VwV-StVO: Zu § 2, Abs. 4, Satz 2, Punkt II.2.a (Randziffer 23)) [SUP][11][/SUP]; Wortlaut des Textes: „Die Führer anderer Fahrräder [Anm.: z. B. Dreiräder, Fahrräder mit Anhänger] sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen; …“. Das ist jedoch keine generelle Ausnahme von der Radwegebenutzungspflicht für diese Fahrräder.

Verwaltungsvorschrift, daher Einzelfallentscheidung. Je breiter, desto besser. Auch in der realen Akzeptanz auf der Straße - mit ner beladenen Carla nervt dich so schnell keiner. Aber da gibts Leute, die mehr Erfahrung haben. @Arkadi zB.

Kleiner Tipp: Gelegentliches, absichtliches und kontrolliertes (!) Schlingern sorgt für mehr Abstand.

Ein regelmäßiges Problem: Angebotsstreifen oder Radstreifen und Abstände zu parkenden KFZ (80+) und Bordsteinen (50+). Auf den Streifen fahren ist verboten und führt zu massiven Irritationen. Ich persönlich fahre inzwischen grundsätzlich links von derartigem Gestreife, es sei denn, ich kann die vorgeschriebenen Abstände einhalten.

Bei mehr als 1m Breite gelten bei Anhänger evtl. noch ein paar zusätzliche Vorschriften bei der Beleuchtung seit der Novelle 2017 (iirc...).
 
Zuletzt bearbeitet:
Kleiner Tipp: Gelegentliches, absichtliches und kontrolliertes (!) Schlingern sorgt für mehr Abstand.

Der "Abstand" kann dir dann.. weil du offensichtlich das Fahrzeug nicht beherscht, und / oder den Verkehr gefährdest "verordnet" werden.... bis hin zur Ausweis, Alkohol, und Drogenkontrolle, mit alles drum und dran.

:) Helmut
 
Ja wat denn jetz.....Erst schreibs du, dat man so rum schlingern soll dat besser Abstand gehalten wird, un nu..... aber nur son bisken dat dat keiner merkt..... Wenn der Paracelsus da mal nich nen Lachkrampfkriegt.... oder äää....nen Eimer braucht ?

:) Helmut
 
mit ner beladenen Carla nervt dich so schnell keiner.
Mit der Carla ist die Akzeptanz der Autofahrer auf der Straße oft höher als die von Radlern auf dem Radweg. Letzteres passt auch so mit Hinblick auf die baulichen Zustände...:X3:

Es braucht ein hohes Mass an Rücksichtnahme und Umsicht beim Gespannfahrer auf den übrigen Verkehr.
Mit einem Megatransport muss ich halt zu Stosszeiten öfter pausieren (Verkehr wieder fliessen lassen) und Abschnittsweise fahren, oder manchmal deutlich vor der Ampel warten (wenn meine Länge den übrigen Verkehr während meiner Rotphase behindern würde) usw.

Der Zustand deines Gespanns und insbesondere deine Ladungssicherung und das was man noch unter "Sicherheitseinrichtungen" versteht (Beleuchtung, Räder, Bremse etc) ist dein Aushängeschild als Gespannfahrer - hier sollte man grosse Sorgfalt walten lassen.
Mach nach dem Aufladen + Sichern vorm Losfahren ruhig testweise eine Vollbremsung - das muss deine Fuhre klaglos wegstecken hinsichtlich Ladungssicherung, Lenkverhalten und Bremsweg... ;)

Ich halte jede Form der "Kommunikation" (mit Rad-/Autofahrern) für sinnvoll...hier meine ich sowas wie Handzeichen bei Richtungswechsel/kannst-überholen (Blinker sind auch gut wenn du die Hand am Lenker brauchst).

Von Problemen kann ich nicht berichten und werde auch nur sehr selten von der Rennleitung angesprochen.
Ich weiss immer, warum ich gerade auf der Straße fahren muss und kann das ruhig, kurz und sachlich vortragen. Speziell bei Polizisten trifft man damit fast immer auf eine grundsätzlich recht pragmatische Herangehensweise...(y)
 
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