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Zitat:Hmm, darf das dann überhaupt legal auf der Straße bewegt werden?
"Bikes werden zu Kraftfahrzeugen
Bikes, die eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h ohne Treten erreichen, gelten nicht mehr als Fahrräder. Hier handelt es sich um Kraftfahrzeuge!Das bedeutet, dass mindestens ein Versicherungskennzeichen und eine Mofa-Prüfbescheinigung oder bei leistungsstärkeren Bikes eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erforderlich ist - ansonsten begeht man eine Straftat!"
Bike über 45 km/h - Diese schnellen Bikes sind kaum am Markt vertreten und gelten – je nach Leistung – als Leichtkrafträder der Führerscheinklasse A1 oder als Motorräder der Klasse A oder A2.
- bei entsprechender Leistung u. Führerscheinpflicht A und A2 ist das e-bike auch steuerpflichtig!- wenn du es genau wissen möchtest, der ADAC klärt auf - klick!