Hallo, heute zurückgekommen und ich will direkt meine Erfahrungen hier zur Diskussion stellen.
Ich wohne und bin mit dem Lastenrad (Lovens Explorer) nach Norderney bzw. Norddeich Mole (Bahnhof). Aufgrund der vielen Aussagen hatte ich die Hinfahrt mit dem Metronom von HH Hbf nach Bremen Hbf geplant, um dann mit dem Fahrrad mit einer Übernachtung in Westerstede nach Norddeich zu radeln. Ich hatte es immer so verstanden, dass die Mitnahme im Metronom funktioniert und in den RE der Bahn nicht (ggf. auch falsch verstanden).
HH Hbf klappte der Fahrstuhl nur mit anheben des Hinterrades auf Oberschenkelhöhe, was aber an sich gut ging. Letlich ist es "mühseliger" das Fahrrad vom Bahnsteig um die "Ecke" in den Abstellbereich zu manövrieren. Hat aber gut geklappt. Auf der Fahrt nach Bremen sprach mich direkt ein anderer Radfahrer an, dass er gespannt sei, da er schon einmal eines Zuges verwiesen worden sei. Auf mein Nachfragen meinte er aber zumindest, dass es nicht der Metronom gewesen sei. In Bremen sind die Fahrstühle enger und - ich meine - auch kürzer, so dass hier das Hinterrad auf Bauchhöhe gehoben werden muss.
Da der Wetterbericht einiges an Regenwahrscheinlichkeit ausspuckte, hatte ich gestern mir noch mal die Beförderungsbedingungen etc durchgelesen. Im Tarifgebiet VBN steht etwas von Lastenrad sei verboten. Das Tarifgebiet VBN geht aber nur bis Augustfehn. Ab Leer (über Emden) nach Norddeich scheint es soweit ich es überblicke kein gesondertes Tarifverbundgebiet zu geben (zumindest nicht für die Bahn, sondern nur für den Busverkehr). Also habe ich ausschließlich in die Beförderungsbedingungen der DB geschaut. Unter A. 8 8.2 Beschränkungen gibt es 2 Absätze. Der erste Absatz ist allgemeiner Natur und sagt so etwas wie Mitnahme nur, wenn das Fahrrad ohne Hilfe des Zugpersonals ein- und ausgeladen werden kann. Der zweite Absatz fängt an mit "in Zügen des Fernverkehrs". Dort steht dann im dritten Satz, dass die Mitnahme eines Lastenrades verboten sei. Also beziehe ich dieses Verbot aufgrund der Einbindung in den zweiten Absatz ausschließlich auf en Fernverkehr. Also habe ich heute morgen die erste Fähre genommen und dachte, versuche ich mein Glück. Der erste Zug war ein IC nach Bremen. Mir ist bewusst, dass ein IC eine Reservierung erfordert. Der IC zwischen Bremen und Norddeich fährt aber als "Nahverkehrszug", so dass ich mal schauen wollte was passiert. Letztlich hätte ich in das kleine Fahrradabteil gar nicht reingepasst, so dass ich mich entschloss zu warten. Ich hatte aber den Schaffner des IC aber angesprochen, ob ich denn eine Reservierung bräuchte oder nicht. Er meinte, dass die Umqualifikation des IC als Nahverkehrszug nur für die Tarifbestimmungen gelten würden, ansonsten aber die Beförderungsbedingungen für den Fernverkehr gelten würden. Ich meinte dann, dass ich auf die RE nach Bremen warten würde. Er schaute auf das Lastenrad und meinte, ja damit sollten ich ohne Reservierung mitfahren können. Dann kam die RE (der von DB Regio Nord betrieben wird), kein Schaffner zu sehen und ich mit dem Lastenrad in das großzügige Fahrradabteil. In Norddeich war der Zug recht leer und wurde mit jedem Halt immer voller. Zwischenzeitlich kam auch der Schaffner und hatte nur nach der Fahrkarte gefragt und ist weiter. Also hat der RE nach Bremen problemlos geklappt. In Bremen dann zweimal das Hinterrad auf Brusthöhe und schon saß ich wieder im Metronom nach HH.
In Summe war es also recht relaxt. Ich frage mich jetzt nur, ob es "Glück", ein "entspannter" Schaffner war oder im Nahverkehr (zumindest ab Norddeich) Lastenräder auch nach den Bestimmungen mitgenommen werden können. Immerhin bin ich mit dem RE ja auch in das Tarifverbundgebiet des VBN reingefahren, wo ein ausdrückliches Verbot von Lastenrädern drinsteht. Ich bin geneigt beim nächsten mal, auch die Hinreise mit dem RE ab Bremen zu versuchen. Dort würde ich im Tarifgebiet des VBN direkt starten, was ggf ein Unterschied sein könnte.
Soweit meine Erfahrungen mit Lastenrad und Bahn und Euch ein schönes Wochenende.