Kiste für Riese&Müller Load 75 selbst bauen.

Was noch gar nicht thematisiert wurde. Solche Eigebauten können Probleme bei der Erfüllung einer Garantieleistung erzeugen, falls dir mal der Rahmen bricht. Wenn das passiert, solltest du die Sachen unbedingt bei der Fotodokumentation wieder zurück bauen.

Hier gibt es sogar Werkstätten, die würden eine ganze Wartung an solchen Rädern nicht mehr machen, weil sie eben eine Betriebssicherheit gewähren würden, wenn das so durch die Wartung rutscht und das können sie eben nicht.
Also bedeutet Ladung auf der Ladefläche eines Lastenrads einen Garantieverlust? :unsure:

Oder versteh ich das falsch?
 
Also bedeutet Ladung auf der Ladefläche eines Lastenrads einen Garantieverlust?
Einfach gesagt:
Es bedeutet das du den Aufbau deines lastenrades änderst und wird nicht mehr als Ladung angesehen, da gibt es Probleme weil es eigentlich (gerade bei e bikes) vom Hersteller erst abgenommen werden muss (fahrende Maschine) selbst Änderungen der Rad reifen Kombination, bessere Bremse oder anderer Lenker können zur erlischen der Betriebserlaubnis oder Garantie führen wenn der Hersteller diese Bauteile NICHT für diesen Typ Fahrrad (E bike) freigegeben ist.
 
Einfach gesagt:
Es bedeutet das du den Aufbau deines lastenrades änderst und wird nicht mehr als Ladung angesehen, da gibt es Probleme weil es eigentlich (gerade bei e bikes) vom Hersteller erst abgenommen werden muss (fahrende Maschine) selbst Änderungen der Rad reifen Kombination, bessere Bremse oder anderer Lenker können zur erlischen der Betriebserlaubnis oder Garantie führen wenn der Hersteller diese Bauteile NICHT für diesen Typ Fahrrad (E bike) freigegeben ist.
E-Bike bedeutet also über 25 km/h? OK, da mag es sein. Bei Fahrrädern bis 25 km/h kann ich mir das nicht vorstellen.

Ich bleibe allerdings dabei, dass eine Kiste auf der Ladefläche Ladung bleibt und weder im Sinne der STVZO noch in irgendwelchen Ansprüchen dem Hersteller gegenüber abnahmepflichtig ist, solange man sie nicht fest schweißt, sondern entsprechend der Ladungssicherung (§22 StVzO) für den Transport sichert: Siehe RICHTLINIE 2014/47/EU, Seite 6, Artikel 3, Punkt 5: "Begriffsbestimmungen"
„Ladung“ alle Güter, die normalerweise in oder auf dem für die Lastaufnahme ausgelegten Teil des Fahrzeugs platziert werden und nicht dauerhaft am Fahrzeug befestigt sind, einschließlich Gegenständen in Lastträgern wie Transportkisten, Wechselaufbauten oder Containern auf Fahrzeugen,
Da sind sogar Transportkisten unter der Definition von Ladung erwähnt.
 
Gab es da nicht mal so einen Passus, dass das werkzeuglos entfernbar sein muss?

Das kann aber jetzt auch meiner Fantasie entspringen......

Vom Empfinden her würde ich das so sehen wie von @fried chycken beschrieben.
 
Ich würde da auch die Kirche im Dorf lassen. Der Hersteller gibt ein maximales Systemgewicht an. daran sollte man sich auch halten. Vermeiden sollte man natürlich Eingriffe in die Struktur des Rahmens um Anspruch auf Garantie zu haben. Das fängt schon bei Bohrungen, Eingravierungen oder der Anbringung eines Kinderstattels am Oberrohr an. Da ist jeder Hersteller anders drauf. Die Unterschiedlichen Kisten, welche für das Bullitt verkauft werden haben sicherlich auch keine Genehmigung von Bullitt. Ob das jetzt verschraubt oder verzurrt wird dürfte auch keine Auswirkung auf die Garantie haben. Wenn ich auf meinem Auto das Dachzelt montiere benötige ich dazu auch Werkzeug. Das jetzt deswegen die Garantie für mein Auto erlischt ist mir auch nicht bekannt. Eine Freigabe vom Autohersteller für das Dachzelt habe ich aber auch nicht. Dem ist das ziemlich egal was ich da auf dem Dach transportier. Vorgegeben sind da nur die maximale Dachlast und die Anschlagpunkte. So sehe ich das beim Fahrrad auch.
 
Kann sein, dass das im Zusammenhang mit der Bewertung bei Kontrollen und Ladungssicherung war.

Wie gesagt, kann auch kompletter Humbug sein.

Empfinden tue ich das genauso.
 
Es ist definitiv bei Motorrädern und TÜV so. Werkzeuglos abnehmbares ist Ladung, verschraubtes gehört zum Fahrzeug und muss den Fahrzeugvorschriften genügen.
Ich würde das bei der Kudte locker sehen. Ggfs kann man die vor der Wartung duch entfernen. Hab ich beim Kettler schon allein deshalb gemacht, weil der Laden klein ist.
 
Es ist definitiv bei Motorrädern und TÜV so. Werkzeuglos abnehmbares ist Ladung, verschraubtes gehört zum Fahrzeug und muss den Fahrzeugvorschriften genügen.
Ich würde das bei der Kudte locker sehen. Ggfs kann man die vor der Wartung duch entfernen. Hab ich beim Kettler schon allein deshalb gemacht, weil der Laden klein ist.
Es ging ja um das erlöschen der Garantie. TÜV für Fahrräder gibt es in Deutschland auch nicht. Sonst könntest du das Thema Eigenbau auch gleich abschreiben. Gesetzliche Vorgaben für das Fahrrad sind doch nur Bremse, Licht, Reflektoren und Klingel. Mehr interessiert den Schutzmann auch nicht. Ich hoffe das bleibt auch so.
 
Werkzeuglos muss nicht sein. Bordwerkzeug heißt es manchmal, wobei es da keine ganz genaue Auffassung gibt ob es das vom Fahrzeughersteller mitgelieferte sein muss oder einfach Werkzeug was an Bord ist.

Aber für Dachträger am auto braucht man Werkzeug, für manche Fahrradträger auch und trotzdem sind sie Ladung.

Natürlich würde ich die Kiste auch nicht in dem Rahmen schrauben, sondern zurren, klemmen oder anderweitig ohne die Struktur des Fahrrads zu schwächen.
 
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Einfach gesagt:
Es bedeutet das du den Aufbau deines lastenrades änderst und wird nicht mehr als Ladung angesehen, da gibt es Probleme weil es eigentlich (gerade bei e bikes) vom Hersteller erst abgenommen werden muss (fahrende Maschine) selbst Änderungen der Rad reifen Kombination, bessere Bremse oder anderer Lenker können zur erlischen der Betriebserlaubnis oder Garantie führen wenn der Hersteller diese Bauteile NICHT für diesen Typ Fahrrad (E bike) freigegeben ist.
Hier geht aber einiges gehörig durcheinander.
Was du schilderst, bezieht sich in dieser Strenge (Reifen oder weitere Bauteile wie Lenker oder Bremsen) nur auf Kleinkrafträder der Fahrzeugklasse L1e oder auch "S-Pedelecs" genannt, oder E-Bikes im engeren Sinne (mehr dazu unten), also elektrisch unterstützten Fahrzeugen, die erst bei 45 km/h die Unterstützung auf Null fahren oder eigenständig 25 km/h schnell fahren.

Obwohl im Volksmund fast alles Fahrradähnliche mit Elektromotor "E-Bike" genannt wird, bezieht sich diese Bezeichnung legalistisch gesehen nur auf "E-Mofas", die bis 25 km/h schnell sind und keine Tretunterstützung, sondern einen autonomen Motor haben, der ohne "menschliches Zutun", also Pedalieren, fährt.

Pedelecs dagegen (Tretunterstützung bis 25 km/h) sind keine Kraftfahrzeuge und unterliegen vielen der von dir geschilderten Bedinungen nicht. Da kann also gar keine Betriebserlaubis erlöschen, weil sie gar keine wie ein Kraftfahrzeug haben. Sie gelten nämlich rechtlich betrachtet als Fahrräder.

Wer sich im Detail schlau machen möchte: Im ehemals auch von @Reinhard betriebenen Pedelecforum gibt es die Informationen in der Wiki: https://www.pedelecforum.de/wiki/doku.php?id=rechtliches:start
 
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@cubernaut
Danke für die Klarstellung und die wichtigen Infos! Wieder was dazu gelernt!

Hatte mich darüber mit einem bikekollegen unterhalten der in einem bikeladen arbeitet und verstehe jetzt besser warum er diese Aussage getroffen hat. Es hörte sich so an als ob das für alle gilt und nicht nur für Händler.

Es beruhigt auch ein wenig noch etwas Narrenfreiheit zu genießen ;)

Bin ja auch eher in der custom Schiene vertreten
 
Bei meinem Hinweis ging es mir nicht um E-Bikes, sondern um Pedelecs und das auch nur aus Sicht einer Fachwerkstatt. Privatpersonen dürfen rechtlich natürlich auf ein Rad bauen, was sie wollen. Ob fest montiert oder abnehmbar.

Das heißt aber noch lange nicht, dass eine Fachwerkstatt dann an so einem Rad eine Wartung machen möchte, mit der sie die Betriebssicherheit in dem vorhandenen Zustand garantieren müssen. Da gibt es durchaus Werkstätten, die da auf Nummer Sicher gehen und so ein Rad nicht anrühren.

Dass dies einem passieren kann, wollte ich nur einwerfen.
 
Wer nicht arbeiten will, wird geeignete Probleme finden, die Fahrradbranche ist eins der Paradebeispiele :)
Besser noch ist die Deutsche Bahn und die Radwegeplanungsverantwortlichen aller deutscher Gemeinden.
Vorsicht, @enasnI , nur für Lösungssucher geeignet:
Eine selbstgebaute Kiste, falls es hier jemals eine geben wird, lässt sich zu Wartungszwecken an die Seite stellen.
Gruß Krischan
 
Wenn du mal selber eine größere Werkstatt zu leiten hast und dich mit Haftbarkeiten und dergleichen beschäftigen musst, wirst du es ggf. anders bewerten.

Die Unterstellung, es würde aus Faulheit oder dergleichen entstehen, ist mindestens unangebracht.

Für mich sind solche Entscheidungen der Unterschied zwischen einer professionellen Werkstatt und einem Krauter.

Wer nicht arbeiten will, wird geeignete Probleme finden, die Fahrradbranche ist eins der Paradebeispiele :)
Besser noch ist die Deutsche Bahn und die Radwegeplanungsverantwortlichen aller deutscher Gemeinden.
Vorsicht, @enasnI , nur für Lösungssucher geeignet:
Eine selbstgebaute Kiste, falls es hier jemals eine geben wird, lässt sich zu Wartungszwecken an die Seite stellen.
Gruß Krischan
 
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Für mich sind solche Entscheidungen der Unterschied zwischen einer professionellen Werkstatt und einem Krauter.
Vielleicht schraub ich deswegen meistens selbst oder lande allenfalls beim Krauter.

Wenn einer in einer Sperrholzbox auf der Ladefläche eines Lastenfahrrads ein untragbares Risiko sieht, braucht der mein Geld nicht. Wir reden hier von Fahrrädern, nicht von Raumfahrzeugen - die Kirche bitte im Dorf lassen. (Wenn jemand Löcher in Rahmen bohrt oder dergleichen, sieht das im übrigen ganz anders aus! Das wird der TE aber hoffentlich nicht tun).

Vermutlich sind das dann auch die Händler, die darauf bestehen, dass ein Ersatzteil über sie bezogen werden muss, gleichzeitig aber 4 Wochen für die Besorgung eines Normteils benötigen.

Gleichwohl würde ich mich freuen, hier wieder was über die Box von @IchbinderBully zu lesen, (dafür war das Thema wohl irgendwann gedacht), und wie er sie werkstatt-konform befestigt ;)
 
Bei meinem Hinweis ging es mir nicht um E-Bikes, sondern um Pedelecs und das auch nur aus Sicht einer Fachwerkstatt. Privatpersonen dürfen rechtlich natürlich auf ein Rad bauen, was sie wollen. Ob fest montiert oder abnehmbar.

Das heißt aber noch lange nicht, dass eine Fachwerkstatt dann an so einem Rad eine Wartung machen möchte, mit der sie die Betriebssicherheit in dem vorhandenen Zustand garantieren müssen. Da gibt es durchaus Werkstätten, die da auf Nummer Sicher gehen und so ein Rad nicht anrühren.

Dass dies einem passieren kann, wollte ich nur einwerfen.
War auch nicht an dich adressiert. Im Folgenden sind dann aber alle möglichen Fahrzeugklassen, Garantie, Betriebserlaubnis, Zulassung usw. usf. recht diffus durcheinandergebracht worden.
Da ich das selbst früher alles nicht wusste, wollte ich gern informieren.
 
Ich kann Euch alle beunruhigen: wenn es zu einem Schaden kommt wird eine Versicherung viele Hebel in Bewegung setzten um für sich die Kosten niedrig zu halten. Ganz sicher dann wenn ein Beteiligter mit einem ersichtlichen und vom Hersteller so nicht angebotenen Umbau involviert ist.

Dazu zähle ich nun eher nicht die Sperrholzbox auf der Ladefläche solange die äusseren Abmessungen eingehalten werden.

Welche policy sich nun eine Werkstatt zurechtklöppelt ist deren Geschäftspolitik. Ich breche eine Reparatur ab wenn ich Tuning an der Fuhre entdecke, bzw. werden schnelle Pedelecs ohne Kennzeichen gar nicht angenommen. Ja, auch solche Heinis gibt es....
 
Vielleicht schraub ich deswegen meistens selbst oder lande allenfalls beim Krauter.

Wenn einer in einer Sperrholzbox auf der Ladefläche eines Lastenfahrrads ein untragbares Risiko sieht, braucht der mein Geld nicht. Wir reden hier von Fahrrädern, nicht von Raumfahrzeugen - die Kirche bitte im Dorf lassen. (Wenn jemand Löcher in Rahmen bohrt oder dergleichen, sieht das im übrigen ganz anders aus! Das wird der TE aber hoffentlich nicht tun).

Vermutlich sind das dann auch die Händler, die darauf bestehen, dass ein Ersatzteil über sie bezogen werden muss, gleichzeitig aber 4 Wochen für die Besorgung eines Normteils benötigen.

Gleichwohl würde ich mich freuen, hier wieder was über die Box von @IchbinderBully zu lesen, (dafür war das Thema wohl irgendwann gedacht), und wie er sie werkstatt-konform befestigt ;)

Was du privat mit deinem Fahrrad veranstaltest, stellt ja auch niemand in Frage. Ist in Fahrrad, keine Frage. Darfst du ja auch, keine Frage.

Was eine Werkstatt rein rechtlich darf und für was man sie haftbar machen kann, ist ein ganz anderes paar Schuhe. Wenn Mr. Chefarzt von der örtlichen Universitätsklinik sein Rad um die Ohren fliegt, weil es einen technischen Mangel hatte und vorher bei einer Fachwerkstatt zu einer Wartung war, wo diese es so abgenickt hat und dann sein Anwalt eigenständig tätig wird und sich die Sache anschaut, dann steht das Fahrradgeschäft schneller im Fokus, als es gucken kann. Alles schon irgendwo mal so passiert.

Und ja, auch eine Garantie/Gewährleistung für Reparaturen mit irgendwo gekauften Ersatzteilen, ist im Zweifel problematisch. Da besteht keiner drauf, um den Onlinekäufer zu strafen, das hat genau den gleichen Hintergrund. Ein Zeichen professioneller Arbeit letztendlich, wenn man das ablehnt.

Dass solche Szenarien höchst unwahrscheinlich sind, steht außer Frage. Wenn du aber als Chef für 10 Mitarbeiter verantwortlich bist, die du in Lohn und Brot halten willst und nicht wegen solcher Fälle einen so hohen finanziellen Schaden einfahren willst, dass du davon wen entlassen musst, dann denkst du da halt anders drüber. Und das finde ich, kann man schlecht jemandem vorwerfen.
 
Sicherlich sollte man mit sachlichem Menschenverstand sich ein Rad anschauen und dann entschließen ob man es zur Reparatur annimmt oder diese weiter durchführt. Ein Restrisiko wird immer bleiben, auch neue Teile können einen Defekt aufweisen, welchen man nicht bei normaler Betrachtung sieht. Auch weiß niemand was der Eigentümer alles mit seinem Rad veranstaltet hat. Ich kenne jetzt keinen Laden der vor der Ausgabe an den Besitzer erstmal das komplette Rad röntgen läßt. Ich würde das hier alles nicht so heiß kochen. Sicherlich wird auch mal einer, welcher alles nach besten Wissen und Gewissen gemacht hat, mal in die Scheiße greifen. Aber das ist das Leben, man kann sich nicht gegen alles absichern. Aber heute wird einem ja auch schon wegen weniger mit dem Anwalt gedroht.
 
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