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Hast du einen belastbaren link dazu?
Diese 4m-Beschränkung der Länge muß ja irgendwo herkommen.
nur halten sich PKW-Nutzende nicht immer dran
Dieser Satz erschließt sich mir im genannten Zusammenhang nicht... oder ich kapiers nicht.Du darfst immer nur in die Kreuzung fahren, wenn du diese auch ganz überqueren kannst
Das meine ich nicht - mit 2m breit 10m lang fährst du doch immer Straße...?!Laut StVZO darfst Du 12 Meter lange, 2,55 Meter breite und 3,6 Meter hohe Anhänger anhängen
Das meine ich nicht - mit 2m breit 10m lang fährst du doch immer Straße...?!
Bei den 4m gehts um die Länge auf dem Radweg?!