Bilderthread: Sehenswerte Transporte?

In China ist ein Sack Reis umgefallen.
Da es für Fahrradanhänger keine eindeutigen Richtlienien gibt kann man sich auf diese beziehen.
sonst Frag Peter hatte mit ihm diese Diskusion.
 
Ob man sich dann auf die beziehen sollte halte ich für fragwürdig, vor allem ob man nach den Richtlinien für LKWs, Busse etc belangt wird. Ich wollte nur anmerken, dass es einen Absatz gibt der eher Anwendung finden würde.
Im Fall der Fälle würde man wahrscheinlich nach dem Gesetzt für Leichtkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor belangt werden, und dass sagt nunmal 4m Länge.

Und ich finde es interessant, dass man erst mit Paragrafen und deren Absätzen um sich wirft, und wenn jemand Bezug auf einen Anderen, definitiv naheliegenden, Absatz nimmt, plötzlich alles so egal ist wie der Sack Reis in China.
Denn wenn dem so ist, dann frage ich nicht wieso Du dir die Mühe deiner vorhergehenden Antwort gemacht hast.

Wir können das Thema um die maximalen Maße hier aber gerne beenden, denn hier geht es ja eigentlich nur um das zeigen von besonderen Transporten via Lastenrad.
 
Hmm...*süffisant*, aber der Typ mit den 4 Hängern in Dresden macht trotzdem Alles richtig: der hat nämlich keinen Hilfsmotor! o_O
Und damit gilt für ihn nichts was Fahrzeuge betrifft, sondern nur die 18,75m (y):D:ROFLMAO:

PS: Ich bin ja sowas von stolz auf die Fachleute der Behörde... :rolleyes:
 
Hallo miteinander

und was ist nun mit der Anzahl der Anhänger?
Wieviele sind erlaubt?

Gruß Fripon
 
Hallo miteinander

und was ist nun mit der Anzahl der Anhänger?
Wieviele sind erlaubt?

Gruß Fripon

Da es scheinbar gerade für Fahrräder ohne Hilfsmotor noch keine gesetzliche Regelung gibt könnten wir noch nach belieben anhängen.
Ich schätze aber mal, wenn so etwas Methode wird, oder aber es gewisse Vorkommnisse gibt wird der Gesetzgeber einschreiten.
Zumindest ist mir keine entsprechende Gesetzgebung bekannt, und ich habe die letzten Tage aufgrund des Themas hier recht viel dazu im Internet gewühlt.
Ich bin aber kein Rechtsexperte!

Es gibt aber auch in der StVO einige Gesetzte die recht allgemein aussagen, dass man z.B. immer die Kontrolle über sein Fahrzeug haben muss und dergleichen, sollte man also mit einem "übertrieben" langen Gespann von der Polizei angehalten werden, könnten unter gewissen Umständen einfach derartige Gesetze greifen. Ist habt alles noch eine gewisse Grauzone würde ich sagen.
 
Darf ich dir das mal ein bissel ausmalen...:)

Eine gelbe CarlaCargo ohne Motor hinter rotem Bullit mit Motor -> geht nicht zu lang :eek:

Die CarlaCargo in rot mit Motor, und ein gelbes Bullit ohne Motor davor -> DAS geht - und wir dürften noch 6 weitere Carlas ohne Motor hinten dran bömmeln :confused:
Genau genommen haben wir doch jetzt das "Fahrrad mit Hilfsmotor" nur in die 2. Reihe gespannt...ähh ne iss falsch - das ist ja'n Trailer kein Fahrrad :p

Ich finde - Satiriker haben echt einen der härtesten Jobs, weil die Realität ist oft schwer zu überbieten.
 
Zur Auflockerung hätte ich mal noch ein Foto mit Plattenbock on board...gleich gehts los in die Gräulzone :)
DSCN_9834.JPG


Wie immer: "DAS geht doch nicht - zu groß...!" war der Spruch der Kollegen...vorher. Dann o_O war Ruhe...aber ihr kennt das ja :D

Bei der Gelegenheit kann ich Entwarnung geben...schnell nochmal gemessen: doch nur...ähhm...fast 3,82m :rolleyes:
DSCN_9835.JPG

Euch allen einen schönen Tag...
 
Eine gelbe CarlaCargo ohne Motor hinter rotem Bullit mit Motor -> geht nicht zu lang :eek:

Die CarlaCargo in rot mit Motor, und ein gelbes Bullit ohne Motor davor -> DAS geht - und wir dürften noch 6 weitere Carlas ohne Motor hinten dran bömmeln :confused:
Genau genommen haben wir doch jetzt das "Fahrrad mit Hilfsmotor" nur in die 2. Reihe gespannt...ähh ne iss falsch - das ist ja'n Trailer kein Fahrrad :p

Genau so sieht das aus!
Es geht doch nichts über deutsche Gründlichkeit und genaue Richtlinien! :ROFLMAO:
 
Hier mal ein trauriger Transport.
Heute früh war ich mit dem Rennrad unterwegs, ein Autofahrer hat beim rechts abbiegen mal wieder nicht geschaut und erst beim abbiegen geblinkt.
Ich bin noch recht gut weg gekommen, ein paar Prellungen und Schürfwunden, das Rad ist aber Matsche.

Hier hole ich den traurigen Rest gerade bei der Polizei ab.


DSC_0200.jpg
 
Ooouuhman, nicht schon wieder... Zum Glück haste nicht so viel abbekommen, wobei... die Haut wächst ja wieder nach, aber z.B. die Gabel... oje... :p :D
Drück Dir die Daumen, daß sich alles möglichst stressfrei klären lässt..! :)
 
@anywhere80
Alles was zu sperrig fürs Musketier ist...konkret waren es gestern 08er Blechtafeln in L+B > 1m.
Flach auf dem Musketier würden die links+rechts wie Messer rausstehen...also lieber stehend auf einem Transportbock ;)

Beladen kriege ich den Trailer nicht von Hand die Steigung hoch zu seinem Parkplatz...bzw. ist's zu eng zum genug Schwung kriegen...Douze davor zu lang.
Abladen, einparken, hochschleppen+wieder aufladen? :confused: contra Trailer gesichert im dunklen Durchgang abstellen (y)
Das ist der Preis für eine "offene" Einfahrt am Grundstück ...klar in das dunkle "Loch" dahinter geht eigendlich nie einer.
Aber genau heute Abend kommt der Nachbar noch mit 2 Bier rüber und will mal nach dem komischen Hänger fragen...wetten?
Da steht sonst nie was im Durchgang- könnte also auch mir im Dussel passieren...

Diese temporäre "Warnbeflaggung" ist nach StVO nur am stehenden "Hindernis" erlaubt!
Wer viel unterwegs ist weiss, daß es sinnvolle Regelung ist - sogar tagsüber.

Bin selbst vor Jahren mal mittags(!) gegen eine ungesicherte Gabelbrücke eines suicid abgesattelten Aufliegers geknallt...meine Aufmerksamkeit war beim entgegenkommenden Verkehr, den Auflieger hatte ich zwar gesehen - aber nicht die waagerecht vorstehende Gabelbrücke direkt auf Augenhöhe! und so wähnte ich, noch 3m bis zum Trailer zu haben...Bio mit Kind, schon sehr langsam :cautious:
...kurz das Flimmern eines schwarzen Querbalkens... *ZACK* der Einschlag! Nur knapp über dem Auge :X3:
Wir kippen dann nach links um, dem entgegenkommenden Verkehr direkt "vor die Füsse"...
War höllisch Glück, das uns ein Autofahrer mit angepasstem Tempo entgegenkam (y) :love: Kind nix passiert!...:notworthy:

Hat mich halt ein bissel nachhaltig geprägt... :D
 
Alles was zu sperrig fürs Musketier ist...konkret waren es gestern 08er Blechtafeln in L+B > 1m.
Flach auf dem Musketier würden die links+rechts wie Messer rausstehen...also lieber stehend auf einem Transportbock ;)
Ah, danke für die Info. Ja, so ist die Ladung sicherer (Macht man bei LKW's auch so.)

Bin selbst vor Jahren mal mittags(!) gegen eine ungesicherte Gabelbrücke eines suicid abgesattelten Aufliegers geknallt...meine Aufmerksamkeit war beim entgegenkommenden Verkehr, den Auflieger hatte ich zwar gesehen - aber nicht die waagerecht vorstehende Gabelbrücke direkt auf Augenhöhe
Das ist einem Autofahrer bei uns passiert. Den LKW hat er gesehen und wollte überholen. Aber die in seiner Augenhöhe Waagerechte Ladebühne hat er nicht Wahrgenommen.
Ich bin mal in die Knie um mal zu sehen wie sichtbar so eine Vorstehende, fast nur zweidimensional vorhandene "Platte" ist. Also sie ist zu sehen, aber die Räumliche Ortung macht Probleme (Ist ja nur ein Strich am LKW-Heck). Ich sehe da ein Sicherheitsrisiko.

Stephan
 
@Hof2 @kistenfahrrad
Danke erstmal.

Ja, mir geht es soweit gut, da hatte ich wirklich Glück.
Mit der Versicherung bin ich gespannt, war heute beim Anwalt.
Das dumme mit solchen Fahrrädern ist, dass man wohl nie wirklich den Wert bekommt den es hat.
Es ist ein altes Wolber aus den späten 70ern bis frühe 80er.
Campa Record Ausstattung, Handgearbeiteter gemuffter Stahlrahmen.... und viele schöne Erinnerungen.
 
Eine gelbe CarlaCargo ohne Motor hinter rotem Bullit mit Motor -> geht nicht zu lang :eek:

Wenn Bullit einen Motor hat, der sich an die Pedelec-Norm hält, hat Bullit aber vor dem Gesetz keinen Motor mehr und darf wieder den CarlaCargo fahren.
Nur mit einem S-Pedelec wäre es verboten.

und erst beim abbiegen geblinkt.

Das ist zwar K*cke, aber wenn er wenigstens geguckt hätte, wäre nichts passiert.

Ich bin noch recht gut weg gekommen, ein paar Prellungen und Schürfwunden, das Rad ist aber Matsche.

Aua! Gute Besserung!

Hier hole ich den traurigen Rest gerade bei der Polizei ab.

Nochmal aua!
 
Wenn Bullit einen Motor hat, der sich an die Pedelec-Norm hält, hat Bullit aber vor dem Gesetz keinen Motor mehr und darf wieder den CarlaCargo fahren.
Hast du einen belastbaren link dazu? Weil eigendlich machst du mich ja glücklich... :love:

Ich will nicht Klugscheißern, sondern freue mich über jedes Licht, was in diese dunkle Ecke fällt...
Zitat aus dieser Quelle:
Beschaffenheit der Räder
Lastenräder mit und ohne E-Antrieb gelten bei folgenden Abmessungen....rechtlich als Fahrräder:
1. Sie dürfen bis zu 2,50m hoch und 4m lang sein.

Ich habe den Eindruck, das der Wirrwar mit der Radwegsbenutzungspflicht verknüpft ist :unsure:
Die bauliche Beschaffenheit der Radwege nimmt bereits 2-spurige Fahrräder aus -> Straßenbenutzung (§2 Nr.23)
Undefiniert "andere Fahrzeuge [...als einspurige Fahrräder...]" sollen/dürfen auf die Straße. Dann gelten die Bestimmungen der Straße...explizit geregelt: 18,75m?

Überhaupt...bauliche Beschaffenheit der Radwege : da war wohl die Kohle schon alle nach dem Etikettendruck... :ROFLMAO:
 
Hast du einen belastbaren link dazu?

Ne, nicht auf duie Schnelle.
Aber die Frage wurde im Pedelecforum schon massiv diskutiert.
Ein Pedelec hat zwar technisch einen Motor, ist aber rechtlich ein FAHRRAD und einem motorlosen Fahrrad in JEDER Hinsicht gleichgestellt.
Es darf auch z.B. auch auf Waldwegen fahren, wo S-Pedelecs schon nicht mehr fahren dürfen.
 
Zurück
Oben Unten