Verkaufswert eBullitt EP8 XT Di2 - Moondog

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Hallo zusammen,

ich hätte gerne einmal die Einschätzung von euch.
Ich nutze seit einem Jahr ein Bullitt mit dem EP8 Motor und XT Di2 im Alltag, hauptsächlich für den Arbeitsweg und Hundetransport. Kaufdatum 12/2021 mit 2700km gelaufen.

Kürzlich hatte ich einen "Unfall". Um einem Auto, welches in die Straße einbiegen wollte, auf der ich parkte, platz zu machen schob ich mein Rad zur Seite. Der Autofahrer war wohl etwas in Eile und fuhr einfach los. Mir damit damit allerdings vorne/seitlich ins Rad. Nicht schnell, nicht schlimm, ich stand noch und das Rad auch. Keiner war verletzt aber alle beteiligten etwas irritiert :) Dennoch wollte ich, da es sich um ein JobRad handelte, dass die Polizei den Vorfall aufnimmt und alles seine Ordnung hat. Damit nahm alles seinen Lauf. Versicherung, Rechtschutz etc. Kurzum: der von der Versicherung bestellte Gutachter ermittelte einen "Totalschaden", da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Rahmen beschädigt sei (bspw. im Inneren der Schweißnähte). Diesen gibt es (zumindest für den Gutachter) anscheinend nicht einzeln zu erwerben. Das Gutachten liegt mir natürlich vor. Mittlerweile ist das Rad mein Eigentum.

Da wir umziehen und ich das Rad, Firmenwagenbedingt leider nicht mehr nutzen kann möchte ich es gerne verkaufen. Es ist zu schade, und vor allem zu groß, damit es ungenutzt im Keller steht. Die Frage ist was ein fairer Preis ist.
Ein normaler Bullittrahmen liegt bei 1800€. Neu hat das Rad 6250€ gekostet. Wären ca. 4500€ abzgl. Wertminderung durch Alter/km/Gebrauchsspuren und einen potenziellen Umbau auf einen neuen Rahmen (wie viel kann man hierfür veranschlagen?). Liege ich da in etwa richtig mit meiner Kalkulation ?

Freue mich über ungefähre Angaben. Evtl. besteht ja auch Interesse von einem von euch, ich bin offen für Angebote.

Mit bestem Gruß
Michael
 

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ullittrahmen liegt bei 1800€. Neu hat das Rad 6250€ gekostet. Wären
nach meiner Rechnung 4450,00€ abzügl. Nutzung würde ich sagen 3500 - 3800 ...allerdings ist für mich die Frage, ob der Totalschaden von der Versicherung bezahlt wird, also 6.250 abzüglich Nutzung - dann könnte man es auch günstiger anbieten, allerdings mit Hinweis auf Unfall....
 
So ist es. Die Versicherung hat soweit alles beglichen und ich habe es gekauft. Eine nachträgliche Versicherung (beispielsweise Vollkasko) ist ebenfalls kein Problem. Dann deckt sich meine Vorstellung mit deiner. Selbstredend würde ein Kaufvertrag mit Hinweisen zur Historie des Rades abgeschlossen bei Verkauf.
 
Wobei man sich auch ernsthaft, allein vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, fragen muss, ob der Rahmen wirklich getauscht werden muss. Mein Eindruck ist, dass der Gutachter nur seinen Kopf aus der Schlinge ziehen wollte. Ich bin circa 500 km danach gefahren und konnte keine Veränderung feststellen. Auch voll beladen nichts zu sehen und zu spüren. Da bin ich schon nach ganz anderen, ernsthaften Stürzen bspw. MTB Rahmen problemlos weitergefahren…
 
Du weißt doch was du als Restwert an die Versicherung bezahlt hast, das ist der Wert des Rades. Natürlich kann man jetzt noch versuchen den maximalen Gewinn aus der Sache zu schlagen. Ich würde keinen Unfallrahmen kaufen. Mir wäre der Teilehaufen als maximal 50% (Neupreis - Rahmen) wert.
 
Auch das deckt sich ja dann in etwa mit der vorangegangenen, und meiner Meinung.
Die Frage war ja im Übrigen auch nicht, ob und wie ich das Rad verkaufen sollte, sondern was ein realistischer Marktwert sein könnte. Da kenne ich mich einfach nicht aus, da ich schlichtweg den Markt nicht kenne. Dieser kann durchaus vom Restwert aus dem Gutachten abweichen. Und als "Teilehaufen" würde ich das Rad so auch nicht bezeichnen ;)

Danke dennoch für deinen Beitrag.
 
Kürzlich hatte ich einen "Unfall". Um einem Auto, welches in die Straße einbiegen wollte, auf der ich parkte, platz zu machen schob ich mein Rad zur Seite. Der Autofahrer war wohl etwas in Eile und fuhr einfach los. Mir damit damit allerdings vorne/seitlich ins Rad. Nicht schnell, nicht schlimm, ich stand noch und das Rad auch.
Bei der Erklärung frag ich mich wie der Gutachter auf ein Totalschaden kommen kann. Das ist schnell mal abgehandelt worden, zu deinem Glück, wenn es so gewesen ist.
Das Auto war wahrscheinlich nichtmal mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs und hat dein Rad langsam zur Seite geschoben, sonst wärst du direkt Umgefallen. Bedeutet der Rahmen hat keinerlei Aufprallenergie abbekommen (da braucht es nicht viel und du wärst umgefallen) und vom zur Seite schieben geht ein Fahrradrahmen nicht kaputt. Wobei soll denn da bitte die Beschädigung am Rahmen herkommen. Verzug lässt sich Prüfen, keiner da, dann ist dem Rahmen nichts passiert. Bei leichten Verzug lassen sich natürlich auch Schweißnähte, nach einem Unfall, in einem gewissen maß Prüfen (lohnt sich wahrscheinlich finanziell nicht). Wenn sich der Rahmen um 1-2 mm verzieht reist dir nicht die Schweißnaht auf. Der Rahmen verzieht sich bei jedem Rad über die Jahre durch Stöße im Alltag.
 
Ohne Grund wird der Gutachter ja nicht auf Totalschaden gekommen sein. Kannst ja mal das Gutachen hier mit einstellen. Da sollte dann auch genauer beschrieben sein, was da beschädigt ist. Ohne verwertbaren Rahmen ist es dann halt auch nur ein Teilehaufen. Das man dafür aber auch noch was verlangen kann, steht außer Frage. Falls du das Fahrrad so verkaufst, würde ich mich vorher informieren,wie man sich da gegen eventuell später Ansprüche absichert. Das da der Rahmen bricht, ist glaube ich noch das geringste Problem. Wenn Personenschaden entsteht, gibt es bestimmt einen findigen Anwalt, der dir wegen dem Totalschaden eine Schuld anzuhängen versucht.
 
Ohne Grund wird der Gutachter ja nicht auf Totalschaden gekommen sein. Kannst ja mal das Gutachen hier mit einstellen. Da sollte dann auch genauer beschrieben sein, was da beschädigt ist. Ohne verwertbaren Rahmen ist es dann halt auch nur ein Teilehaufen. Das man dafür aber auch noch was verlangen kann, steht außer Frage. Falls du das Fahrrad so verkaufst, würde ich mich vorher informieren,wie man sich da gegen eventuell später Ansprüche absichert. Das da der Rahmen bricht, ist glaube ich noch das geringste Problem. Wenn Personenschaden entsteht, gibt es bestimmt einen findigen Anwalt, der dir wegen dem Totalschaden eine Schuld anzuhängen versucht.
Gerade im Fahrradbereich würde ich nicht viel auf Gutachten geben.
Hab vor 1,5 Jahren erlebt, wie komplex und schwierig es war, einen Gutachter (Lieferwagen fuhr im Rückwärtsgang auf Long John, nicht meins) im Großraum Frankfurt zu finden. Am Ende sollte eine Werkstatt ein Gutachten erstellen und die haben sich über Wochen gewehrt, weil sie eben keinen Bock darauf hatten, im Zweifel zu haften (wenn man es aber am Ende irgendwo versteckt unter Leistungen anbieten, muss man es halt doch machen).
Hatte keiner Bock drauf.
Kannst gerne in der Suchmaske hier mal Lastenräder anklicken und schauen, was da bei rumkommt:

Ansonsten läuft das halt auf DEKRA oder sowas hinaus ....

Bis da genügend findige Leute am Start sind, braucht es noch Jahre UND die Verkehrswende. Sonst lohnt sich das einfach nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du ein Gutachten erstellen sollst, aber wenig Ahnung von der Materie hat, dann schreibst du halt so, dass du sicher bist.
Kann auch an fehlender Ausstattung liegen. Wird man ja nicht mit einem Zollstock nachgemessen werden.
 
ch meine, dass es deinen Rahmen tatsächlich nicht einzeln gäbe, jedenfalls nicht im freien Verkauf.
im freien Verkauf wohl nicht, für eine Reparaturwerkstatt kann ich mir das aber nicht vorstellen. Wievile das dann tatsächlich kostet, mit komplettem Aufbau, sei dahingestellt...
 
Bei der Erklärung frag ich mich wie der Gutachter auf ein Totalschaden kommen kann. Das ist schnell mal abgehandelt worden, zu deinem Glück, wenn es so gewesen ist.
Das Auto war wahrscheinlich nichtmal mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs und hat dein Rad langsam zur Seite geschoben, sonst wärst du direkt Umgefallen. Bedeutet der Rahmen hat keinerlei Aufprallenergie abbekommen (da braucht es nicht viel und du wärst umgefallen) und vom zur Seite schieben geht ein Fahrradrahmen nicht kaputt. Wobei soll denn da bitte die Beschädigung am Rahmen herkommen. Verzug lässt sich Prüfen, keiner da, dann ist dem Rahmen nichts passiert. Bei leichten Verzug lassen sich natürlich auch Schweißnähte, nach einem Unfall, in einem gewissen maß Prüfen (lohnt sich wahrscheinlich finanziell nicht). Wenn sich der Rahmen um 1-2 mm verzieht reist dir nicht die Schweißnaht auf. Der Rahmen verzieht sich bei jedem Rad über die Jahre durch Stöße im Alltag.
Das war auch mein Eindruck. Auch weil der Gutachter recht kurz angebunden war. Ich hatte es mit „den Kopf aus der Schlinge ziehen“ bezeichnet.
Der Rest stimmt. Es war maximal Schrittgeschwindigkeit. Danke für deine Einschätzung. So sehe ich es als Laie auch
 
Ich sag mal so, die Differenz zu dem was du bekommen hast zum Kaufpreis, sollte schon drinnen sein ;)
 
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