TÜV für Rikscha ohne Fahrzeugpapiere?

Beiträge
19
Hallo, habe mich gerade erst registriert, nachdem ich in den letzten Wochen schon viele Beiträge über Google gefunden hatte. Ich bin dieses Jahr relativ spontan und mit, wie sich zeigt, nicht ausreichend Know-How, auf die Idee gekommen, mich mit einer Rikscha nebenberuflich selbstständig zu machen. Eine gar nicht so kurze Internet-Recherche ergab, kein TÜV erforderlich, also habe ich mit meinem Bruder eine Fahrt nach Rheinland-Pfalz unternommen, wo wir früher mal gelebt haben, und für vergleichsweise wenig Geld eine Rikscha erstanden, die ich seitdem noch etwas modifiziert habe, Bild zeigt den aktuellen Stand. Allerdings musste ich zwischenzeitlich lernen, dass zumindest das Kölner Ordnungsamt andere Vorstellungen hat als "kein TÜV erforderlich". Nachdem mich andere Rikscha-Fahrer darauf hingewiesen haben, hatte ich eine Mail dorthin geschickt, und die Antwort wäre ausgedruckt 5 DIN A4-Seiten lang gewesen, welche Auflagen alle zu berücksichtigen sind. Meine erste Frage wäre, wie die Rechtslage in anderen Städten ist. Ich lebe zwar gerne in Köln, aber ich mag auch die Idee mit der Rikscha sehr gerne, und da ich aufgrund mangelnder Kenntnisse ein Gefährt ohne Fahrzeugpapiere erworben habe, sieht es im Moment so aus, als ob sich das in Köln nicht legal realisieren lässt. Hab Gewerbe angemeldet, Garage angemietet, Gewerbehaftpflicht abgeschlossen, nützt alles nichts. Auf TSE und weitere Sperenzchen hatte ich mich zum Glück noch nicht eingelassen, und ich bin natürlich auch eifrig selbst am recherchieren, aber Google ist dank SEO nur noch begrenzt nützlich, und darum dachte ich mir, frage ich doch mal Leute, die sich auskennen.

Aktuell bin ich mit der Elektrik zugange. Die vermutlich chinesische Lichtanlage, die verbaut ist, habe ich noch nicht ans Laufen gekriegt, weil die Kabel so fimschig sind, dass ich sie nicht mal gescheit abisolieren kann. Habe durchaus Erfahrung mit der Materie, schon einige Dinge zusammengelötet, mein jetziger Plan sieht so aus, dass ich sowohl die Lampen als auch den Controller öffne und neue Kabel mit mehr Querschnitt auf die Platine löte. Auch da wieder, Google... Fehlanzeige.

Sachdienliche Hinweise zu beiden Themen nehme ich gerne entgegen.

20230501_112249.jpg
 
Ich rätsel auch, welche "Papiere" gemeint sind. Oder ist eine CE-Erklärung gemeint?
 
Ohje. Hoffentlich warst du da nicht etwas liebestrunken und blauäugig mit der Idee

Außer einem Kaufvertrag wirst du vermutlich kaum Papiere bekommen können, wenn die Rikscha nicht bereits in einem Gewerbe lief, dass ebenfalls Auflagen erfüllen musste

Meine kurze Recherche ergab:

das TÜV kein Thema ist, steht hier:
"Einmalig dürfte bei der Radkutsche auch sein, dass diese jetzt eine Abnahme vom TÜV erhalten, bzw. diese vom TÜV machen lassen.
Dies ist zwar nicht vorgeschrieben, aber es hat sich gezeigt, dass Unternehmen die sich in diesem Bereich etablieren wollen, von den zuständigen Behörden daraufhin angesprochen werden."
Der Eintrag ist allerdings 14 Jahre alt und damit vermutlich bereits Geschichte.

Nur wenige Suchaufrufe weiter, kann TÜV sehr wohl ein Thema sein:
" Was sind die aktuellen Auflagen in München?
– Reisegewerbekarte und Gewerbeschein
– Betriebshaftlichtversicherung über Personen- und Sachschäden
– Plakette für den Englischen Garten (hierfür braucht es zudem ein technisches Gutachten z.B. von TÜV oder Dekra)"

oder:

"F: Ist Rikscha-Fahren überhaupt sicher bzw. was passiert wenn ihr doch einmal einen Unfall habt?
A: Sofern der jeweilige Riskcha-Betreiber alle Auflagen der Stadt erfüllt - besitzt sein Fahrzeug ein aktuelles technisches Gutachten vom TÜV. Desweiteren ist er angehalten die Grundfunktionen (Licht, Bremse) seines Radl-Taxis regelmässig zu überprüfen. Und sollte es doch mal "krachen", verfügt der Rikscha-Betreiber über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Allerdings kommen Unfälle, bei denen Rikschas involviert sind, nur sehr selten vor."


Wahrscheinlich ist es dann Sinnvollste sich entweder an den TÜV oder an den ADFC der Stadt zu wenden, wie hier das "normale" Vorgehen ist und welche Anforderungen erfüllt werden wollen.

Da du gewerblich Personen beförderst, wird das Rad ja (meines Erachtens zu Recht) irgendwelche Sicherheitsspezifischen Aspekte erfüllen müssen und das wird für die Versicherung auch abgenommen werden müssen.

Ich tippe auf vermutliche teure Einzelabnahmen nachdem du die 5 Seiten DINA Auflagen erfüllt hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du schon Mal bei den Kölner Rikscha Diensten angefragt? Soweit ich weiss arbeiten einige als loser Verbund selbstständiger, die sich beim "Papierkrieg" Unterstützen.

Edit:
Auch nach Velotaxi und Fahrradtaxi suchen, falls nicht schon passiert.
Und mit der Inhaberin habe ich schon mal länger gequatscht, weil wir uns mit unseren "Dienstfahrzeugen" getroffen haben:
Die war sehr nett und gesprächig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo liegt da eigentlich die Grenze? Bzw. aus was folgt die TÜV Pflicht? "Gewerbe" + "Personentransport"? Dann wäre auch die Tagesmutter mit Babboe-Dreirad betroffen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo liegt da eigentlich für Grenze? Bzw. aus was folgt die TÜV Pflicht? "Gewerbe" + "Personentransport"? Dann wäre auch die Tagesmutter mit Babboe-Dreirad betroffen...
Oder die HuTa - es gibt auch Tagesstätten für Hunde.

Manchmal glaube ich, dass ich schlecht träume. Dann stelle ich fest: Es ist die Realität.
 
Ich habe natürlich schon mit TÜV und Dekra gesprochen, sowie mit den Inhabern von Rikscha4u und Perpedalo. Möchte aber hier keine Interna von denen ausplaudern. Kurz gesagt, man bekommt recht widersprüchliche Informationen, zum Teil ist die Rechtslage widersprüchlich, zum Teil spielt aber auch die Tagesform mit rein, und Willkür. Gremlin, Du kannst auf jeden Fall wesentlich besser mit Google umgehen als ich, Danke für Deine Recherche.
Ich habe ja Verständnis dafür, dass man versucht, Sicherheit zu garantieren. Nur erreicht man das nicht auf dem Wege, dass man Herstellerpapiere verlangt, denn die Hersteller kochen auch nur mit Wasser. Aber im etablierten System verdienen halt ausreichend Parteien mit, darum bleibt es etabliert. Zitat eines Dekra-Angestellten: "wir können uns ja auch einfach mit 10 Leuten auf Ihre Rikscha setzen, dann kracht die zusammen, und Sie müssen sich eine neue kaufen". Und das würde mit den zertifizierten Rikschas anders laufen?
 
Na, die HuTa ist ja nur Transportgut. Ordentlich festzirren und gut ist.
 
Und ja, die Gesetzgebung ist lokal sehr unterschiedlich. Vorhin mit einem Rikscha-Unternehmer aus Düsseldorf telefoniert, der mir erklärt hat, dass das Kölner Ordnungsamt wesentlich rigoroser durchgreift als das Düsseldorfer, in Leipzig soll Rikscha-Fahren gleich ganz verboten sein. Dazu kommt noch mangelnde Transparenz, die entsprechenden Informationen sind nicht einfach öffentlich zugänglich, da muss man jedes Ordnungsamt einzeln anschreiben und hoffen, dass sie einigermaßen zügig bzw. überhaupt antworten.
 
Ich denke, entscheidend ist, wo man mit der Rikscha fahren will: auf Radwegen könnte die 2-Personen-Rikscha von der Breite her Probleme machen, auf der Straße gibt es eher überhaupt keine Probleme (http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FahrradRikscha01.php), in Fußgängerzonen und Parks, also da, wo Fahrräder eher verboten sind, wird das Rikscha-Fahren ja erst interessant, hier braucht es aber natürlich eine entsprechende Ausnahmegenehmigung, und die muss das örtliche Ordnungsamt erteilen. Es geht also primär nicht so sehr um die Rikscha an sich, sondern um deren Größe und Einsatzort...
 
Interessantes Thema. Um die Verwirrung noch zu verstärken: Hier in B hatte mir ein Anbieter von Mietrikschas (also, die an die Fahrer vermieten), *vor* der StVO -Novelle mit der generellen Erlaubnis zum Persotransport erzählt, dass sie einmal im Jahr (oder alle 2?) eine Art HU machen müssen, Kostenpunkt so 150.-/Fahrzeug. Damals noch wegen Sondererlaubnis Persotransport, v.a. aber auch, weil sie irgendeine Gewerbegenehmigung durch die Bezirksämter brauchten. Die jeweils noch ihrr eigenes Süppchen kochen/kochten.
 
in Leipzig soll Rikscha-Fahren gleich ganz verboten sein
Erstmal kann jede Stadt / Gemeinde selbst festlegen, welche Auflagen für den Klüngelkerl:in, Straßenmusiker:in, Würstchenverkäufer:in usw. gelten. In München müssen die zweitgenannten sogar vorspielen um auftreten zu dürfen.
Dazu kommt noch mangelnde Transparenz, die entsprechenden Informationen sind nicht einfach öffentlich zugänglich
Oben hab ich schon drei Betätigungen genannt. Wenn man das jetzt durchdekliniert von A, wie Aalräuchern, bis Z, wie Zuhälterei, dann möchte ich gerne den Internetauftritt der Stadt sehen, die das alles auflistet.
Hier kann man froh sein, daß das Ordnungsamt überhaupt sofort Auskunft geben kann und nicht erst noch die Stellungnahme von allen zuständigen Behörden und dem Gemeinderat einholen muss.
Gefährt ohne Fahrzeugpapiere
Als erstes käme mir eine Bedienungsanleitung in den Sinn, aus dem das zulässige Gesamtgewicht hervorgeht, dann, da das Ding elektrifiziert ist, eine Konformitätserklärung des Herstellers, Stichwort: CE-Kennzeichnung, womit wir zum Thema des Fadens kommen:
TÜV erforderlich
Hier müsste eigentlich das Odrnungsamt konkreter werden. Der TÜV kann ja alles prüfen und TÜV ist nicht gleich HU; der Rheinland prüft z.B. das QS von Brustimplantatherstellern und der Süd Staudämme.
Der TÜV-Mann/Frau braucht also irgendwas, wogegen er prüfen kann: StVZO, DIN Norm, Bedienungsanleitung, Yps-Heft, Kölner-Amtsbestimmungen etc.
Also schonmal Rechenschieber raussuchen und nachrechnen, bei welcher Gesamtmasse theoretisch die Bremse abreißen wird...
 
Hallo, habe mich gerade erst registriert, nachdem ich in den letzten Wochen schon viele Beiträge über Google gefunden hatte. Ich bin dieses Jahr relativ spontan und mit, wie sich zeigt, nicht ausreichend Know-How, auf die Idee gekommen, mich mit einer Rikscha nebenberuflich selbstständig zu machen. Eine gar nicht so kurze Internet-Recherche ergab, kein TÜV erforderlich, also habe ich mit meinem Bruder eine Fahrt nach Rheinland-Pfalz unternommen, wo wir früher mal gelebt haben, und für vergleichsweise wenig Geld eine Rikscha erstanden, die ich seitdem noch etwas modifiziert habe, Bild zeigt den aktuellen Stand. Allerdings musste ich zwischenzeitlich lernen, dass zumindest das Kölner Ordnungsamt andere Vorstellungen hat als "kein TÜV erforderlich". Nachdem mich andere Rikscha-Fahrer darauf hingewiesen haben, hatte ich eine Mail dorthin geschickt, und die Antwort wäre ausgedruckt 5 DIN A4-Seiten lang gewesen, welche Auflagen alle zu berücksichtigen sind. Meine erste Frage wäre, wie die Rechtslage in anderen Städten ist. Ich lebe zwar gerne in Köln, aber ich mag auch die Idee mit der Rikscha sehr gerne, und da ich aufgrund mangelnder Kenntnisse ein Gefährt ohne Fahrzeugpapiere erworben habe, sieht es im Moment so aus, als ob sich das in Köln nicht legal realisieren lässt. Hab Gewerbe angemeldet, Garage angemietet, Gewerbehaftpflicht abgeschlossen, nützt alles nichts. Auf TSE und weitere Sperenzchen hatte ich mich zum Glück noch nicht eingelassen, und ich bin natürlich auch eifrig selbst am recherchieren, aber Google ist dank SEO nur noch begrenzt nützlich, und darum dachte ich mir, frage ich doch mal Leute, die sich auskennen.

Aktuell bin ich mit der Elektrik zugange. Die vermutlich chinesische Lichtanlage, die verbaut ist, habe ich noch nicht ans Laufen gekriegt, weil die Kabel so fimschig sind, dass ich sie nicht mal gescheit abisolieren kann. Habe durchaus Erfahrung mit der Materie, schon einige Dinge zusammengelötet, mein jetziger Plan sieht so aus, dass ich sowohl die Lampen als auch den Controller öffne und neue Kabel mit mehr Querschnitt auf die Platine löte. Auch da wieder, Google... Fehlanzeige.

Sachdienliche Hinweise zu beiden Themen nehme ich gerne entgegen.

Anhang anzeigen 38163
Ein super Gefährt, was wurde denn modifiziert?
 
Als erstes käme mir eine Bedienungsanleitung in den Sinn, aus dem das zulässige Gesamtgewicht hervorgeht, dann, da das Ding elektrifiziert ist, eine Konformitätserklärung des Herstellers, Stichwort: CE-Kennzeichnung, womit wir zum Thema des Fadens kommen:
Wie gesagt, gebraucht gekauft, habe nichts dergleichen, auf dem Motor ist eine CE-Kennzeichnung, aber ansonsten keine Ahnung.

Hier müsste eigentlich das Odrnungsamt konkreter werden. Der TÜV kann ja alles prüfen und TÜV ist nicht gleich HU; der Rheinland prüft z.B. das QS von Brustimplantatherstellern und der Süd Staudämme.
Jo, das Ordnungsamt ist schon konkreter geworden, es will eine Eignungsprüfung für den Personentransport. Betriebserlaubnis reicht ihnen nicht. Die Prüfung führt die Dekra hier zumindest nur mit Herstellerpapieren durch.

Ein super Gefährt, was wurde denn modifiziert?
Bis jetzt noch nicht so viel, neu lackiert, Motor ausgebaut, mittlerweile auch Dach demontiert, da es alleine schon ca. 80kg auf die Waage bringt, was mit Motor kein Problem war, ohne aber schon. Werde ein neues, kürzeres Dach konstruieren.
 

Anhänge

  • 20230607_120859.jpg
    20230607_120859.jpg
    114,1 KB · Aufrufe: 53
das Ordnungsamt ist schon konkreter geworden, es will eine Eignungsprüfung für den Personentranspot
Leider immer noch sehr schwammig. Die StVO spricht zwar von Fahrrädern, die zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind, konkretisiert dies ab nicht weiter - keine Gurte, keine Überrollbügel keine, Personenbegrenzung, keine Feuerlöscher. Es reichen nach StVZO immer noch nur die zwei unabhängigen Bremsen und die helltönende Glocke usw.
die Dekra hier zumindest nur mit Herstellerpapieren
Klar, die Grünen wollen irgendwo nachlesen, mit wieviel kg das Ding beladen werden kann, mehr geben die PApiere aber auch nicht her -keine zulässigen Felgen- und Reifengrößen, keine Mindestverzögerung der Bremsen.
Wenn du 4 Prüforganisationen nach dem Umfang dieser "Eignungsprüfung" fragst, wirst du 15 verschiedene Antworten bekommen.
Man könnte höchstens die Riksha in Anlehnung an die DIN für Lastenräder Prüfen. Offen ist dann immer noch die Frage, welche Kräfte der Rahmen ab kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kanst dich eigentlich auch selber zum Hersteller erklären und erzählen, daß die die Riksha nach guter ingenieursmäßiger Praxis gebaut ist und für zwei Passagiere à 90 kg ausgelegt ist. Ein weiterer (rechnerischer) Nachweis ist darüber hinaus eigentlich nicht erforderlich.

PS: juristisch nicht vollumfänglich geprüfte Laienmeinung :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten