Rückforderung von Fördergeldern

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Im Rahmen des Babboerückrufs von den Lastenrädern erwägt die Stadt Braunschweig die Fördergelder zurück zu fordern.

Zitat:. Im Hinblick auf die in der Förderrichtlinie vorgeschriebene Zweckbindungsfrist für Lastenräder wurden alle betroffenen Fördermittelnehmenden um eine Auskunft zum weiteren Umgang mit dem erworbenen Babboe-Lastenrad gebeten.

Die Stadtverwaltung hat dahingehend angeboten, den erhaltenen Zuschuss auf ein förderfähiges Modell eines anderen Herstellers nach Prüfung und unter Berücksichtigung der Erstattung einer möglichen Differenz zum ursprünglich gewährten Zuschuss zu übertragen - sofern vom Kauf des Babboe-Lastenrads zurückgetreten werden kann.

Sofern kein neues Lastenrad erworben wird, sei der bewilligte Zuschuss allerdings zurückzuzahlen. Sofern die Käufer ihr Lastenrad der Firma Babboe behalten möchten, wurden sie aufgefordert, dies der Verwaltung schriftlich mitzuteilen.
 
Die Frage nach Rückforderung muss irgendwann kommen, aber müsste da nicht ERST der Rückruf und dessen Ablauf klar sein und ausserdem der Besitzer vor Schaden geschützt werden?
 
Die Frage nach Rückforderung muss irgendwann kommen, aber müsste da nicht ERST der Rückruf und dessen Ablauf klar sein und ausserdem der Besitzer vor Schaden geschützt werden?
Im Prinzip hast du vermutlich recht. Ich gehe aber davon aus, dass viele geförderte Eigentümer nicht exakt mit den Förderbedingungen vertraut sind und finde den Hinweis auf mögliche förderrechtliche Konsequenzen absolut richtig.

t.
 
Bei Lastenrädern ist es ähnlich geregelt, daher schreiben sie in dem Artikel auch von der "Zweckbindungsfrist". Bei meiner Förderung hieß es z.B. "Der Förderzeitraum für das Lastenrad beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Lieferdatum." Innerhalb dieser Zeit darf ich das Rad also nicht verkaufen oder ähnliches. Für "Ottonormalleute" ist das aber schon schwer verständlich, was genau darunter fällt. Gefördert wird ja die Nutzung von Lastenrädern in der Stadt, bei einem Umzug könnte der Förderzweck also auch wegfallen...
 
Man könnte es ja wie bei der E Auto Föderung machen. 6 Monate besitzen und fertig. Aber das wäre ja zu einfach
Aber genau so ist es ja. Nur eben teilweise absurde drei Jahre, nicht sechs Monate. Daraus ergibt sich aber: wenn das Fahrrad innerhalb der Mindesthaltedauer weg ist, geht das gegen die Förderbedingungen. Und dann muss man eben die Förderung zurückzahlen.

t.
 
Das finde ich eigentlich unmöglich von der Stadt. Die Geförderten wollen ja kein Geschäft damit machen. Wenn es blöd läuft sind die Betroffenen doppelt bestraft, Rad weg und Förderung zurüclzahlen.

Immerhin bietet die Stadt laut Artikel die Möglichkeit anzugeben, dass das Rad trotzdem behalten wird.

Für so Fälle ist es evtl. wirklich zu überlegen einen Turnaround mittels zusätzlicher Querstrebe zu machen.
 
Das finde ich eigentlich unmöglich von der Stadt.
Ich auch. Aber die Grundlage dafür wurde vor Jahren bei der Festlegung der Förderbedingungen geschaffen. Jetzt wird nur noch das damals festgelegte ausgeführt.

Wenn du dagegen ankommen willst, darfst du nicht bei den Sachbearbeitern vorsprechen. Ehrlich gesagt weiß ich aber auch nicht, wer im Nachhinein etwas ändern könnte; ich glaube, Kulanz ist bei Förderbedingungen nicht vorgesehen.

Die Stadt ist nur die erste, die darauf aufmerksam macht. Andere städtische Förderungen werden ähnlich handeln (müssen!).

t.
 
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