Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Cool, danke. Was ist da nirgends finde ist, ob die Privatnutzung genau so geregelt ist wie beim Firmenrad.gefunden hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/78742_7c/
§ 7c Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder
(1) Bei neuen Elektronutzfahrzeugen im Sinne des Absatzes 2 sowie elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern im Sinne des Absatzes 3, die zum Anlagevermögen gehören, kann im Jahr der Anschaffung neben der Absetzung für Abnutzung nach § 7 Absatz 1 eine Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden.
(3) Elektrisch betriebene Lastenfahrräder sind Schwerlastfahrräder mit einem Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter und einer Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb angetrieben werden.
Und dem netten Herrn Scheuer können wir danken, dass das bis 2030 gilt
Vielleicht gibts da einen Zusammenhang....Steuern sind Sache vom Steuerberater, der kümmert sich darum. Und trotzdem zahle ich im Endeffekt viel zu viel Steuern - allein die Grundsteuer und Vorsteuer für Umsatz ist heftig hoch.
Wenn ich mich an mein Gespräch mit dem Steuerberater richtig erinnere, dann ist das egal, ob Privat- oder Firmennutzung. Aber dafür lege ich nicht die Hand ins Feuer. (sollte man beim Thema Steuern und Finanzamt sowieso besser nicht tun...)Cool - danke.
Cool, danke. Was ist da nirgends finde ist, ob die Privatnutzung genau so geregelt ist wie beim Firmenrad.
Zum einen können die Zuschüsse als Betriebseinnahmen angesetzt werden. Im Gegenzug werden die Anschaffungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts nicht gekürzt, zum anderen kann der Stpfl. die angeschafften Wirtschaftsgüter um den Zuschuss kürzen. In diesem Fall entfällt die Erfassung des Zuschusses als Betriebseinnahme.
Soweit ich weiß kann man eine kürzere Nutzungszeit ansetzen wenn man das begründen kann.Bei AfA Fahrrad sollte mal überarbeitet werden. Ich kann mir sehr schwer vorstellen, daß zB ein Fahrradkurier ein Rad mehr als 7 Jahre fährt. Bei geschätzten 20-25.000km im Jahr über teils schlechte Strassen, Winter, Regen,... hält das der Rahmen nicht durch. Ausser man hat etwas sehr robustes.
Ein Bekannter von mir hat sein Rad immer nach 3 Jahren im Laden mit dem nächsten neuen verrechnen lassen. Wie sie das mit der Afa gemacht haben weiß ich leider nicht.
Von sehr hohen Kilometerzahlen auf dem Fahrrad ist man bei der Berechnung wohl nicht ausgegangen.