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Ich brauch mal kurz eine Bestätigung oder Korrektur, kann das irgendwie grad nicht glauben:
StVZO §32 regelt die Maße für die verschiedenen Fahrzeugtypen:
Die maximalen Maße für elektrische Fahrräder werden in StVZO §32 Absatz 9 geregelt. Dass E-Lastenräder oder E-Hänger darunterfallen findet man raus, wenn man zum dort referenzierten StVZO $30a
und von dort weiter zu Richtlinie 2002/24/EG geht
Schlussendlich findet man raus, dass die maximalen Maße für ein 250W oder 25km/h Gespann (Fahhrad + Hänger) diese sind:
Breite: 1m
Höhe: 2,5m
Länge: 4m
Breite und Höhe sind immer weit unterschritten, egal womit man fährt. Aber die Länge...
Das heißt doch, dass man an kaum ein Fahrrad oder gar an ein Long John schonmal gleich gar keine Carla ranhängen darf, sobaldeines davon einen Motor hat (Long John + Carla wäre locker 5+ Meter) .
Eine Carla ist 2,3m lang (ohne Deichsel!). Das schafft ja kaum ein normales Rad auf unter 4 Meter, wenn das Carla-Vorderrad nicht direkt am Hinterrad des Zugrades schleift... Habe mal geschaut, die allermeisten City/Touring 28-Zoll-Räder sind 1,8m bis 1,9m lang. Plus bissel Abstand zum Hänger, ist man da auch immer deutlich über 4m Länge.
Übersehe ich hier was, oder sind damit eigentlich formal fast alle elektrisierten Carla-Gespanne "illegal" unterwegs?
Nur reine Muskel-Gespanne wären formal erlaubt. Dann sogar gleich bis bis 12m, wenn ich es richtig interpretiere: dann gilt wegen StVZO §63, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__63.html, die normalen Längen wie für Kraftfahrzeuge... absolut Banane das alles.
Nicht dass es mich stören würde, ich habe das eigentlich grade nur zufällig entdeckt und fand das extrem komisch und dachte mir, dass ich irgendwo einen Denkfehler haben muss... Es kann doch nicht sein, das ich mit Muskelkraft 12m ziehen darf, aber mit einem popeligen 250W oder 25km/h Hilfsmotor am selben Gespann nur 4m. So doof können doch nichtmal die Gesetzgeber sein!? Oder doch?
StVZO §32 regelt die Maße für die verschiedenen Fahrzeugtypen:
Die maximalen Maße für elektrische Fahrräder werden in StVZO §32 Absatz 9 geregelt. Dass E-Lastenräder oder E-Hänger darunterfallen findet man raus, wenn man zum dort referenzierten StVZO $30a
und von dort weiter zu Richtlinie 2002/24/EG geht
Schlussendlich findet man raus, dass die maximalen Maße für ein 250W oder 25km/h Gespann (Fahhrad + Hänger) diese sind:
Breite: 1m
Höhe: 2,5m
Länge: 4m
Breite und Höhe sind immer weit unterschritten, egal womit man fährt. Aber die Länge...
Das heißt doch, dass man an kaum ein Fahrrad oder gar an ein Long John schonmal gleich gar keine Carla ranhängen darf, sobaldeines davon einen Motor hat (Long John + Carla wäre locker 5+ Meter) .
Eine Carla ist 2,3m lang (ohne Deichsel!). Das schafft ja kaum ein normales Rad auf unter 4 Meter, wenn das Carla-Vorderrad nicht direkt am Hinterrad des Zugrades schleift... Habe mal geschaut, die allermeisten City/Touring 28-Zoll-Räder sind 1,8m bis 1,9m lang. Plus bissel Abstand zum Hänger, ist man da auch immer deutlich über 4m Länge.
Übersehe ich hier was, oder sind damit eigentlich formal fast alle elektrisierten Carla-Gespanne "illegal" unterwegs?
Nur reine Muskel-Gespanne wären formal erlaubt. Dann sogar gleich bis bis 12m, wenn ich es richtig interpretiere: dann gilt wegen StVZO §63, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__63.html, die normalen Längen wie für Kraftfahrzeuge... absolut Banane das alles.
Nicht dass es mich stören würde, ich habe das eigentlich grade nur zufällig entdeckt und fand das extrem komisch und dachte mir, dass ich irgendwo einen Denkfehler haben muss... Es kann doch nicht sein, das ich mit Muskelkraft 12m ziehen darf, aber mit einem popeligen 250W oder 25km/h Hilfsmotor am selben Gespann nur 4m. So doof können doch nichtmal die Gesetzgeber sein!? Oder doch?