Begleitung Minderjähriger auf Fußweg mit S-Pedelec

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Lastenrad
2 x R&M Packster 60 HS
Hallo zusammen,

wir haben zwei S-Pedelecs (Packster HS) in der Familie und sind damit täglich auf Tour. Wir begleiten auch unsere Kinder (2,5 und 8J.), die selbst gern in die Pedale treten.

Bei der Begleitung unsere Kinder (unter acht) auf dem Fußweg kommt mir nun häufig die Frage, ob das mit dem S-Pedelec rechtlich zulässig ist. Mir ist klar, dass das mit dem Bio-Bike oder dem Pedelec möglich ist, aber wie verhält es sich mit dem S-Pedelec?

Angenommen es ist nicht möglich, mit dem S-Pedelec auf dem Fußweg Kinder unter acht Jahren zu begleiten, dann mache ich mich ggf. wegen Verletzung meiner Aufsichtspflicht strafbar...so war es zumindest bisher bis zur Anpassung der StVO beim Fahrrad.

Wie seht ihr das? Wie ist es rechtlich/versicherungstechnisch? Macht es einen Unterschied ob mit/ohne Akku sowie mit/ohne Antrieb gefahren wird?

Grüße

Schnubu
 
S-Pedelecs sind auf Gehwegen / Fußwegen verboten, auch zum Begleiten von Kindern.

S-Pedelecs sind rechtlich Kraftfahrzeuge und damit genau so zu behandeln wie Mofas, Motorräder oder Autos. Mit denen darfst du auch nicht auf dem Bürgersteig fahren wenn du deine Kinder dort begleiten willst. Das Recht kannst du deshalb auch nicht "herbeikonstruieren".

Niemand verbietet dir auf der Straße neben den Kindern zu fahren.

Das mit der Aufsichtspflicht ist Quatsch. Auf dem Fußweg dürfen Kinder auch in Begleitung erst fahren, wenn sie ihr Rad so weit beherrschen, dass sie zum Beispiel keine Fußgänger beim Vorbeifahren gefährden. 8jährige Kinder dürfen auch ganz alleine fahren wenn sie über die übliche Reife verfügen, da brauchst du überhaupt nicht dabei zu sein.

Zudem dürfen Kinder auf dem Gehweg nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und keine Fußgänger zur Seite drängeln. Das verdrängen Erziehungsberechtigte leider häufig. Heißt: Wenn du, aus welchen Gründen auch immer, nicht neben den Kindern auf der Fahrbahn fahren kannst, kannst du dein S-Pedelec genau so gut schieben.
 
Die gesamte Regelung ist großer Unsinn, da Radfahrer (bis 8 J.) auf unzumutbare Gehsteige gezwungen werden und nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen. Zumal ich nicht 100%ig sicherstellen kann, dass mein Kind auf Gehsteigen die Schrittgeschwindigkeit einhält, keine Personen anfährt und keine Autos demoliert.

Beispiel: Ich fahre als Erwachsener mit einem 12 jährigen und einem 7 jährigen Kind. Das 12 jährige muss auf die Fahrbahn, das 7 jährige auf den Gehweg. Ich muss nun wählen, welches Kind ich begleite. Weder können alle auf der Fahrbahn noch auf dem Fußweg (ersteres wäre mir lieber) fahren.
Mein Kenntnisstand: Kinder dürfen ab 6 Jahren allein im Straßenverkehr ohne elterliche Aufsicht teilnehmen, wenn die geistige Reife es zulässt. Bis 10 sind Kinder und entsprechend deren Eltern (sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt ist) nicht haftbar zu machen.
Die Frage ist: Wenn ich mit dem S-Pedelec auf der Straße neben dem Kind fahre und parkende Autos da zwischen sind, oder der Fußweg sich weiter vom Straßenverlauf entfernt, habe ich keinen Einfluss auf das Verhalten meines Kindes mehr. Mache ich mich dann haftbar?
Laut Gerichtsurteil ja: https://www.spiegel.de/auto/aktuell...-dem-schutz-instinkt-kollidiert-a-772218.html
Mit dem Fahrrad ist es seit der StVO-Novelle 2016 keine Problem mehr, mit dem S-Pedelec anscheinend immer noch.
Fazit: Also die Wahl zwischen Pest (Strafe für's Fahren des Kindes auf der Fahrbahn) und Cholera (Strafe für's Fahren mit dem S-Pedelec auf dem Gehweg). Und was machen dann die Versicherungen im Schadensfalle?
 
S-Pedelecs sind nun mal keine Fahrräder mehr, also kannst du damit auch nicht auf dem Gehweg fahren. Bei einem Motorroller, Motorrad oder PKW geht das ja auch nicht.
 
In der Praxis wird das einen Polizisten genauso wenig interessieren wie das unerlaubte Fahren auf dem Radweg.
Ich halte es so: Fahren, dass niemand gefährdet oder behindert wird, Kinder dort fahren lassen, wo es sicherer ist.
Und das ist auch für meinen Fünfjährigen und meine Achtjährige im Ort in 30-Zonen oder im VBB oft die Fahrbahn.
Mit meinem "Load" (S-Pedelec) bin ich unter Berücksichtigung von § 1 StVO überall dort gefahren, wo auch ein Fahrrad fahren darf. Interessiert in der Praxis niemanden. Im ZWeifel schickt dich die Exekutive sogar auf den Radweg.
 
Zudem dürfen Kinder auf dem Gehweg nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Von "Schrittgeschwindigkeit" lese ich in der StVO nichts: "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen." StVO, § 2 Absatz 5 (Neuassung ab 12/2016)
Verwechselst du das evtl. mit dem?
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Dort ist explizit Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.
 
Ich muss meine obige Aussage etwas korrigieren. Im verkehrsberuhigten Bereich gibt es ja gar keinen Gehweg.
 
Ehrlich gesagt finde ich diese „ich halte mich nur an Gesetze die ich richtig finde“ Erzählungen ziemlich nervig.
Jeder Autofahrer der mit 50 durch die 30er Zone fährt kommt damit auch um die Ecke.
Kauft Euch ein Fahrrad und ihr habt diese Probleme nicht mehr.
 
Oh, dagegen hätte meine Frau etwas einzuwenden. Wir haben schon 7 - plus ein Kleinkraftrad mit Pedalen plus Äpfel, plus Birnen ...
 
Das mit dem Schritttempo auf Gehwegen, zumindest eine konkrete Aussage dazu, würde mich mal interessieren. Sind Kinder wirklich angehalten immer Schritttempo (also max. 11km/h) zu fahren?
Natürlich gilt immer gegenseitige Rücksichtnahme, Tempo runter beim Überholen von Fußgängern. Aber ist der Weg frei und breit, ist dann immernoch Schritttempo angesagt? Die Frage ist rein rechtlich, die Praxis sieht wie immer anders aus und es interessiert fast niemanden das kleine Numemrnschild.
Noch mal zur Klarstellung: Es geht mir in dieser Diskussion vor allem um Rechtssicherheit und vor allem darum, was in Versicherungsfalle auf einen zukommen kann. Dass die Polizei teilweise unwissend oder großzügig auftritt, ist für S-Pedelec-Fahrer solange gut, bis etwas passiert.

Ich habe noch etwas interessantes für das Radfahren mit Kindern gefunden: Ist der Radweg baulich von der Fahrbahn getrennt (also mindestens durch einen Bordstein), dann dürfen Kinder unter 8 Jahren diesen ebenfalls nutzen.
 
Ehrlich gesagt finde ich diese „ich halte mich nur an Gesetze die ich richtig finde“ Erzählungen ziemlich nervig.
Jeder Autofahrer der mit 50 durch die 30er Zone fährt kommt damit auch um die Ecke.
Kauft Euch ein Fahrrad und ihr habt diese Probleme nicht mehr.
Schade, dass du keinen inhaltlichen Beitrag leistest. Mit Whataboutism und "Kauft euch ein Fahrrad" kommen wir in der Diskussion nicht weiter. Um sich an Gesetze halten zu können, muss man sie kennen und es wird ja wohl erlaubt sein, sich über die detaillierten Inhalte der Gesetze hier im Forum auszutauschen.
Noch mehr Fahrräder? Nee, bitte nicht. Die Bude ist schon voll...
 
Sind Kinder wirklich angehalten immer Schritttempo (also max. 11km/h) zu fahren?
Die Frage ist rein rechtlich
Ich habe oben ja schon zitiert. Das steht so m. W. eben gerade nicht in der StVO. Aber vielleicht führt @MrMurphy ja noch eine Fundstelle an, die ich übersehen hätte, die seine Behauptung stützt. Ich glaube da aber eher an eine Verwechslung mit dem Zusatzzeichen 1022-10, das Gehwege für den Radverkehr freigibt. Dort ist Schrittgeschwindigkeit laut StVO zwingend vorgeschrieben

Im Übrigen sehe ich es wie du, @Schnubu. Ich bin aber auch müde, diese Diskussion mit Leuten zu führen, die ein S-Pedelec nicht nur de jure, sondern auch de facto für ein "Motorrad" halten, oft noch nie eines gefahren sind und unsinnige Autovergleiche heranziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um sich an Gesetze halten zu können, muss man sie kennen
Sehr einfach. S-Pedelec = Kraftfahrzeug = innerorts immer Straße.
Ich glaube, alle wissen hier sehr wohl, was das Gesetz sagt. Aber wir können es gerne dabei belassen.
Euch und Euren Kinder von ganzen Herzen eine unfallfreie Fahrt!
 
Sehr einfach. S-Pedelec = Kraftfahrzeug = innerorts immer Straße.
Ich glaube, alle wissen hier sehr wohl, was das Gesetz sagt. Aber wir können es gerne dabei belassen.
Euch und Euren Kinder von ganzen Herzen eine unfallfreie Fahrt!
Sorry, aber das ist doch eine Binse. Wir sind in der Diskussion schon weiter: Fahren mit dem S-Pedelec auf dem Radweg vs. ggf. Verletzung der Aufsichtspflicht. Ich meine, so einfach, wie du es hier darstellst, ist es eben nicht.
 
Niemand zwingt Dich Dein S-Pedelec zu nutzen wenn Du dadurch Deine Aufsichtspflicht verletzt und wenn Du die Bude voll mit Fahrrädern hast kannst Du ja davon eines nehmen.
Aber darum geht es in dieser Diskussion wohl garnicht, von daher war das dann auch meine letzte Beteiligung zu dieser „Plauderei“...
 
Es käme keiner auf die Idee mit einem Motorroller sein Kind auf dem Fahrrad auf dem Gehweg zu begleiten. Nichts anderes ist ein S-Pedelec. Irgendwelche Abwägungsprobleme ergeben sich hier nur dadurch, dass versucht wird mit einem Kraftfahrzeug ein Kleinkind auf dem Fahrrad zu begleiten. Das sieht die StVO verutlich genau wegen der obenstehenden Probleme nicht vor.
 
wenn genug normale Räder da sind, dann nimm doch eins davon. Ansonsten musst du ggf mit der Entscheidung der Rennleitung leben.
 
Trennt die Ausgangsfrage bitte auf in die beiden enthaltenen Fragen (von denen nur eine interessant ist):
1.) Die uninteressante: Kann ich ein Kind auf dem Gehweg mit einem S-Pedelec begleiten? Aufgrund bestehender Regelungen: Nein.

Kann man doof finden; muss man hier nicht vertiefen.
(mE ist ein S-Pedelec generell nicht erste Wahl für die Begleitung minderjähriger Radfahrer unter 10 Jahren*)

2. Die interessante: Besteht eine Verletzung der Aufsichtspflicht bei radfahrenden Kindern (gilt für Fußweg und Straße und beantwortet auch die Frage, was passiert, wenn man mit mehreren Kindern unterwegs ist)? Dazu eine schöne Auseinandersetzung hier:
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/aufsichtspflicht-der-eltern-im-strassenverkehr

Zusammengefasst: Bei entsprechender Aufklärung über die Gefahren verletzt man seine Aufsichtspflicht nicht; das Kind darf ab einem bestimmten Alter mit entsprechender Aufklärung sogar völlig allein auf dem Fußweg oder der Straße Radfahren.

*natürlichbinichschonspedelecgefahren
 
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