Hallo zusammen,
wir haben zwei S-Pedelecs (Packster HS) in der Familie und sind damit täglich auf Tour. Wir begleiten auch unsere Kinder (2,5 und 8J.), die selbst gern in die Pedale treten.
Bei der Begleitung unsere Kinder (unter acht) auf dem Fußweg kommt mir nun häufig die Frage, ob das mit dem S-Pedelec rechtlich zulässig ist. Mir ist klar, dass das mit dem Bio-Bike oder dem Pedelec möglich ist, aber wie verhält es sich mit dem S-Pedelec?
Angenommen es ist nicht möglich, mit dem S-Pedelec auf dem Fußweg Kinder unter acht Jahren zu begleiten, dann mache ich mich ggf. wegen Verletzung meiner Aufsichtspflicht strafbar...so war es zumindest bisher bis zur Anpassung der StVO beim Fahrrad.
Wie seht ihr das? Wie ist es rechtlich/versicherungstechnisch? Macht es einen Unterschied ob mit/ohne Akku sowie mit/ohne Antrieb gefahren wird?
Grüße
Schnubu
wir haben zwei S-Pedelecs (Packster HS) in der Familie und sind damit täglich auf Tour. Wir begleiten auch unsere Kinder (2,5 und 8J.), die selbst gern in die Pedale treten.
Bei der Begleitung unsere Kinder (unter acht) auf dem Fußweg kommt mir nun häufig die Frage, ob das mit dem S-Pedelec rechtlich zulässig ist. Mir ist klar, dass das mit dem Bio-Bike oder dem Pedelec möglich ist, aber wie verhält es sich mit dem S-Pedelec?
Angenommen es ist nicht möglich, mit dem S-Pedelec auf dem Fußweg Kinder unter acht Jahren zu begleiten, dann mache ich mich ggf. wegen Verletzung meiner Aufsichtspflicht strafbar...so war es zumindest bisher bis zur Anpassung der StVO beim Fahrrad.
Wie seht ihr das? Wie ist es rechtlich/versicherungstechnisch? Macht es einen Unterschied ob mit/ohne Akku sowie mit/ohne Antrieb gefahren wird?
Grüße
Schnubu