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Das klingt spannend!Nüwiel hat die Zulassung für den Betrieb in Kombination mit einem eBike. Die Steuerung des Anhängers ist so fein, dass keine zusätzliche Leistung aufs Fahrrad übertragen wird.
Ich verlasse mich da auf die persönliche Aussage der Nüwiel-Mannschaft. Die haben mich ja hoffentlich nicht übers Ohr gehauen ...Das klingt spannend!
Mich wundert, dass damit auf der Homepage des Herstellers nicht geworben wird. Dort heißt es zwar:
"The eTrailer can be connected to every bicycle and electric bike"
Aber von erlaubt nach StVZO steht da nichts. Interessanterweise haben sie ihren Hänger auch ausschließlich hinter unmotorisierten Zugfahrzeugen abgebildet. Und die Bedienungsanleitung gibt es nicht mehr online.
Das waren auch meine Gedanken. Hatte dazu auch nichts auf der Homepage gefunden.Das klingt spannend!
Mich wundert, dass damit auf der Homepage des Herstellers nicht geworben wird. Dort heißt es zwar:
"The eTrailer can be connected to every bicycle and electric bike"
Aber von erlaubt nach StVZO steht da nichts. Interessanterweise haben sie ihren Hänger auch ausschließlich hinter unmotorisierten Zugfahrzeugen abgebildet. Und die Bedienungsanleitung gibt es nicht mehr online.
Englisch für GB?"The eTrailer
can
be connected to every bicycle and electric bike"
Fragen kostet nichts.Die spannende Frage ist ja, ob das Fahren mit dem Gespann noch von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Bei mehreren Hundert Kilo Gewicht, flottem Tempo und einem Preis, der regelmäßige Nutzung nahelegt, ist man ja schon ein ganzes Ende vom harmlosen Drahtesel entfernt.
ui, das ist dann im Bereich ganze Schulklasse mit Rollkoffern incoming.Und alle mit Stollenreifen, damit arglose Passanten gewarnt werden!
Hammer!!!Ich habe jetzt die schriftliche Bestätigung in Form eines entsprechenden Zertifikats von Nüwiel, dass der eTrailer mit einem E-Bike betrieben werden darf.
Ich werde dieses Zertifikat jetzt vorsichtshalber stets mit mir führen.
Um eine Beschränkung der Anzahl der E-Antriebe ging es doch nie. Nur waren die meisten hier bisher wohl davon ausgegangen, dass alle Motoren eines Fahrrads (bzw. Gespanns) zusammen maximal 250 Watt hätten haben dürfen.Es stellt sich ja auch die Frage, welchen Zweck die Beschränkung auf einen E-Antrieb pro Gespann hat - Begrenzung der Gesamtleistung auf einen Wert, der als geringfügig angesehen werden kann?