TÜV für Rikscha ohne Fahrzeugpapiere?

juristisch nicht vollumfänglich geprüfte Laienmeinung :cool:
An dieser Stelle mein Lieblings-Juristenwitz, in dem auch ein Hund vorkommt:

Liegen ein toter Rechtsanwalt und ein toter Hund auf der Straße. Was ist der Unterschied? Vor dem toten Hund sind Bremsspuren.
 
hauptsächlich das Metallgestänge. Habe es durch Kürzen auf 1/4 des Gewichts reduzieren können. Gibt 2 Bremsen, der 3.Hebel ist von der Gangschaltung.
 
Du kanst dich eigentlich auch selber zum Hersteller erklären und erzählen, daß die die Riksha nach guter ingenieursmäßiger Praxis gebaut ist und für zwei Passagiere à 90 kg ausgelegt ist. Ein weiterer (rechnerischer) Nachweis ist darüber hinaus eigentlich nicht erforderlich.

PS: juristisch nicht vollumfänglich geprüfte Laienmeinung :cool:
Möglicherweise sollte ein dokumentierter praktischer Nachweis reichen: Angenommen die Rikscha soll für eine Zuladung von x Personen mit insgesamt 240 Kg inkl. Fahrer auf drei Plätzen sicher laufen, dann belade sie mit ca. 400 Kg Ziegelsteinen inkl. Fahrer und fahre und bremse damit bergauf, bergab bis 30 Kmh mit einem Fahrrad-Mechaniker als Zeugen, dann wären die 240 Kg auf jeden Fall als sicher nachgewiesen, wenn alles gut standgehalten und sauber inkl. Gefahrenbremsung gebremst hat. Der Mechaniker kann das dann ruhigen Gewissens als Fachkraft "bis 240 Kg" dokumentieren (eine erfahrene Fachkraft sollte reichen, die dürfen auch Fahrräder reparieren und bauen, Ingenieur mit großer dynamisch-statischer Berechnung wäre wohl etwas übertrieben).
Des weiteren wäre die StVO (hier breite mehrspurige Fahrräder...) deine Orientierung bezüglich technischer Ausstattung. Wenn hier alles stimmt, sollte eigentlich eine Versicherung und jedes beliebige Ordnungsamt auch zufrieden sein, auch wenn du wie kkkkkk schon sagte als Erbauer auftrittst. Nur meine Meinung...
 
Nur so nebenher: Gewerbsmäßige Hersteller unterliegen der MaschinenRiLi/Produktsicherheitsgesetz bzgl. Maschinen. Pedelecs sind Maschinen, Fahrräder nicht.
 
Aber ein Fahrrad mit Hilfsmotor innerhalb bestimmter Grenzen (250 W, 25 Kmh, PAS) bleibt ein Fahrrad, oder? Hier besteht ein grauer Nebel, je nach Lobby wollen die einen das Pedelec in die eine Gruppe ziehen, und die anderen in die andere Gruppe. Kleine Hilfsmotoren kann man aber beliebig oft an- und abmontieren...

Ist ein Getriebe das die Kraft erhöht schon eine Maschine? Oder eine Aufziehfeder oder eine Kraftspeicher-Variante mit einem Gewicht, z.B. einem Schwungrad?

Die Grenze wäre doch dort zu ziehen, ab der ein Versicherungskennzeichen ab einem bestimmten höheren Dauer-Leistungsniveau benötigt wird (S-Pedelec) ?

Die Gefährdung ist beim normalen Pedelec noch viel zu gering um umfassend regelementiert zu werden, jeder Depp kann auch mit einem motorlosen Fahrrad z.B. bergab rasend mindestens genauso schwer verunglücken oder Schaden anrichten.

Die Regelungswut um den Bürger vor sich selbst zu schützen sollte besser dort ansetzen indem bessere (oder überhaupt...) und sicherere Fahrradwege gebaut werden.
 
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