Also auch ich bin kein Rechtsanwalt, das sei voraus geschickt!
Ich fahre ein Yuba Mundo (Siehe Profilbild oder
www.yubaride.com)
Als ich das Ding neu hatte, hatte ich mich bei der Polizei erkundigt, ob ich auf dem Gepäckträger Personen mitnehmen dürfe, wenn ich einen Lenker unter den Sattel baue. Für die Füße gibt es den Ladebügel, der pro Seite für 50 Kilogramm ausgelegt ist und der Gepäckträger ist für 200 Kilogramm ausgelegt.
Der Polizist sagte mir damals: "Das müsste in Ordnung sein." Er lies sich nicht von mir auf eine definitve Antwort "festnageln".
Die Polizei hat mich schon des Öfteren mit zwei Kindern (eines davon damals erst 4 Jahre alt) aber auch mit der 4-jährigen Tochter alleine auf dem Gepäckträger gesehen und mich gewähren lassen.
Und die hatten mich definitiv gesehen! Das eine Mal fuhr das Polizeiauto betont ganz langsam an mir vorbei, weil sie genau hinschauten. Das zweite Mal amüsierten sich die zwei Polizisten sogar über mein Gefährt. Die fanden das lustig.
Was ich mir zusammen reime, warum man mich machen lässt:
Ich darf mit einem selbst gebauten Fahrrad im Strassenverkehr herumfahren. Auch mit einem selber gebauten Tandem! (Diesen Sachverhalt hat der Polizist mir damals definitv bestätigt.)
Somit ist es also irrelevant, was der Fahrradhersteller zu der Situation sagt. Wenn der Hersteller den Personentransport nicht ausdrücklich vorsieht, muss er halt im Falle eines Falles nicht haften. Das beträfe dann den Fall, daß z.B. der Rahmen bricht und Mitfahrer dadurch zu Schaden kämen.
Weder die StVO noch die StVZO regelt, wie ein Fahrradsitz beschaffen sein muss. Sicherlich werden die allgemein für Fahrzeuge gültigen Kriterien gelten: Er muss stabil und groß genug sein, es darf keine Verletzungsgefahr z.B. durch scharfe Kanten von ihm ausgehen und für Hände und Füße muss "was zum Parken" da sein. (Griffe zum Anfassen, Fußrasten oder Pedale)
Dafür habe ich einen großen Lenker unterhalb des Sattels angebracht und als Fußrasten dienen die Ladebügel.
Der Speichenschutz scheint der Polizei am Mundo ausreichend zu sein durch die vielen Rohre des Gepäckträgers. (Ich habe ein älteres Model, als die die unter
www.yubaride.com gezeigten.)
Mittlerweile sind meine Kinder beide über 7 Jahre und somit fallen sie nicht mehr unter den oben zitierten Paragraphen, aber ich hätte da mal eine Frage:
Darf ich ein Kind auch unter 7 Jahre als Mitfahrer auf einem Tandem haben? (Vorausgesetzt, es erreicht Lenker und Pedale...)
Wobei es ja beim Tandem auch nicht verpflichend ist, daß der Mitfahrer treten muss. Theoretisch wäre es OK, das Stoker-Tretlager durch einen Satz Fußrasten zu ersetzen.
@grüner Mann:
Deine Bekannte soll sich schlau machen und sich genug Argumente zusammen sammeln, um mit den Beamten notfalls vernünftig den eigenen Standpunkt ausdiskutieren zu können. Die Situation scheint wirklich eine Grauzone zu sein.
Vielleicht könnte Deine Bekannte sich zuerst schlau machen und Argumente sammeln und dann zur nächsten Polizeiwache fahren, um den Fall mit einem Polizisten durch zu diskutieren. Wenn der dann nicht definitv "NEIN" sagt, ist sie innerlich gestärkt und gerüstet, um bei der nächsten Polizeikontrolle ganz locker argumentieren zu können.
Ein Bakfiets ist natürlich wieder eine ganz andere Situation, als mein Mundo.
Aber Fahrradrikschas z.B. sind auch erlaubt. Dort ist die Situation wieder mit einem Bakfiets vergleichbar.
Und die Freigabe durch den Fahrradhersteller...... Siehe oben!
Problematisch dürfte sie Situation am S-Pedelec werden.
Ich befürchte, dort steht in der Betriebserlaubnis eine Anzahl von Sitzplätzen! Und die dürfte üblicherweise auf "einer" lauten.
Aber da kenne ich mich nicht wirklich aus.
Normales Pedelec ist kein Problem, weil es ein Fahrrad ist.