Auch Kinder unter 7 Jahre sind Personen. Wenn also "motorisiert = Personenbeförderungsschein nötig" gelten soll, verstehe ich nicht, warum da die Tagesmutter ausgenommen sein soll.Die fährt, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, nur Menschen die das achte Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Die StVO befasst sich inzwischen doch auch mit der Beförderung von Personen auf dem Fahrrad - ganz unabhängig vom Alter.Genau bis zu der Grenze ist die Personenbeförderung auf Fahrrädern geregelt.
Mit der Argumentation bräuchten Bus und Busfahrer dann auch zahlreiche Regelungen zur Personenbeförderung nicht einzuhalten, wenn bloß Menschen mitgenommen werden,Bei Radeln ohne Alter werden keine Personen befördert. Es handelt sich um Personen die gerne Radfahren wollen z.B. um sich etwas anzusehen das Sie zu Fuß nicht mehr erreichen können. Ebenso können oder wollen Sie die Rikscha nicht selben fahren und lassen sich dabei von jemandem unterstützen (Wenn sie befördert werden wollen können Sie sich ein Taxi, Schiff oder Flugzeug nehmen). Regeln für Taxis, Schiffe oder Flugzeuge passen nicht automatisch für jede Anwendung von Rikschas...
die gerne [Bus] fahren wollen z.B. um sich etwas anzusehen das Sie zu Fuß nicht mehr erreichen können.
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